Einrichtung einer integrativen Lerngruppe am Anne-Frank-Gymnasium
FB 40/0114/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Hier, genau so wie in den folgenden Tagesordnungspunkten 7, 8, 8.1 und 8.2, geht es um die Einrichtung integrativer Lerngruppen an verschiedenen städtischen Schulen. Herr Greuel gibt insofern vorab Informationen für die folgenden Tagesordnungspunkte:
Hintergrund der Anträge auf Einrichtung integrativer Lerngruppen ist eine Anweisung des Ministeriums, allen Kinder, die beim Wechsel von Klasse 4 in Klasse 5 einen integrativen Platz haben möchten, diesen auch zuzusagen. Hierbei handelt es sich um ca. 195 Kinder in der StädteRegion.
160-165 Kinder haben zwischenzeitlich einen Platz gefunden. In der Stadt Aachen wechseln ca. 80 Kinder von der 4. in die 5. Klasse, 10 Kinder haben noch keinen Platz gefunden. Im Rahmen integrativer Lerngruppen werden 36 Kinder zieldifferent unterrichtet, d.h. nach den Förderschwerpunkten Lernen, geistige Entwicklung und emotionale und soziale Entwicklung.
Die anderen Kinder werden zielgleich, d.h. mindestens nach den Lehrplänen der Hauptschule, unterrichtet. Von den 36 Kindern, die in integrative Lerngruppen aufgenommen werden sollen, haben 34 Kinder bereits einen Platz gefunden. Für die integrative Lerngruppe am Anne-Frank-Gymnasium liegt derzeit keine Anmeldung vor. Auch ohne Einrichtung einer integrativen Lerngruppe am Anne-Frank-Gymnasium können alle Elternwünsche berücksichtigt werden. Herr Greuel schlägt jedoch vor, das Konzept zu genehmigen, auch wenn auf Grund des Elternwahlverhaltens eine integrative Lerngruppe derzeit nicht zustande kommt.
Auf entsprechende Nachfragen, insbesondere von Herrn Biesing und Frau Griepentrog berichtet Herr Winterlich, Schulleiter des Anne-Frank-Gymnasiums, über die Entwicklungen, die zum Antrag auf Einrichtung einer integrativen Lerngruppe geführt haben, ebenso wie über die Zusammenarbeit zwischen den Schulen des Schulzentrums Laurensberg.
Auf entsprechende Nachfragen verweisen Herr Greuel und Herr Rombey auf die derzeitige Rechtslage. Die Erstellung eines Inklusionsplanes ist derzeit nicht sinnvoll, da die erforderlichen Eckpunkte der Landesregierung, auch im Hinblick auf personelle und finanzielle Ressourcen, noch nicht vorliegen. Herr Rombey betont in diesem Zusammenhang, dass gemeinsamer Unterricht und die Bildung integrativer Lerngruppen ebenso wie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Schulen nach den Regelungen des Schulgesetzes auch ohne Vorliegen eines Inklusionsplanes bisher immer schon möglich waren und sind.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Einrichtung einer integrativen Lerngruppe am Anne-Frank-Gymnasium ab dem Schuljahr 2012/2013 ab Jahrgangsstufe 5 zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1.Ausgangssituation
Das Anne-Frank-Gymnasium hat bei der Schulaufsichtsbehörde für das Schuljahr 2012/2013 die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe beginnend ab der Jahrgangsstufe 5 beantragt und hierzu ein pädagogisches und organisatorisches Konzept vorgelegt. In der integrativen Lerngruppe lernen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zieldifferent sowohl nach den Richtlinien für ihren Förderschwerpunkt, als auch nach den Unterrichtsvorgaben der allgemeinbildenden Schule.
Nach Prüfung des Konzeptes beabsichtigt die Schulaufsichtsbehörde, nach § 20, Abs. 8 Schulgesetz NRW (SchulG) an der Schule eine integrative Lerngruppe einzurichten und hat nunmehr die Zustimmung des Schulträgers beantragt.
Die Schulkonferenz des Anne-Frank-Gymnasiums wird im Wege der Anhörung beteiligt und wird in ihrer Sitzung am 14.03.2012 die Angelegenheit erörtern. Das Lehrerkollegium hat nach Aussage des Schulleiters bereits seine Bereitschaft zur Einrichtung einer integrativen Lerngruppe signalisiert. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
2. Voraussetzungen für die Einrichtung
Das Konzept zur Einrichtung einer integrativen Lerngruppe am Anne-Frank-Gymnasium ist beigefügt und wird in der Sitzung vorgestellt.
Maßgebliche Elemente des Konzeptes der Schule sind u. a.:
Klare Festlegung der Klassenschülerzahl in der Integrationsklasse
Individuelle Förderung nach dem Curriculum des jeweiligen Bildungsgangs aufgrund
von Förderplänen
Enge Kooperation der beteiligten Lehrkräfte (Teamteaching)
Räumliche Bedingungen
Aussagen zu erreichbaren Abschlüssen
Aussagen zu Fortbildungsmaßnahmen
Aussagen zur Evaluation des Konzepts
3. Stellungnahme der Fachverwaltung (Schulbetrieb)
Die gem. § 20, Abs. 8 SchulG erforderlichen personellen und sächlichen Voraussetzungen an der Schule sind gegeben.
Die Personalausstattung wird durch das Land sichergestellt.
Die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Unterrichtsräume können im Schulgebäude bereitgestellt werden; für die äußere Differenzierung stehen in ausreichendem Umfang Differenzierungsräume zur Verfügung. Die Nutzung freier Räumlichkeiten im Schulzentrum Laurensberg erfolgt in Absprache mit der Heinrich-Heine-Gesamtschule, die ebenfalls die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe beantragt hat (siehe Vorlage 40/0113/WP16). Sofern weitere bauliche Maßnahmen (Lichtbänder, Farbmarkierungen) notwendig sein werden, ist eine Bezuschussung im Rahmen der vom Landschaftsverband Rheinland gewährten Inklusionspauschale möglich. Eventuell weitere bauliche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Umsetzbarkeit als auch unter einem Finanzierungsvorbehalt; für die Einrichtung der integrativen Lerngruppe sind derzeit allerdings keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Sofern Schüler der Johannes-Keppler-Schule, Rheinische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen, in der integrativen Lerngruppe gefördert werden, hat der Landschaftsverband Rheinland sowohl für Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet als auch für Schülerinnen und Schüler mit auswärtigem Wohnort eine Übernahme der Fahrkosten bzw. eine Beförderung mit den derzeitigen durch den Landschaftsverband beauftragten Buslinien für den gesamten Zeitraum der Schullaufbahn in der Sekundarstufe I schriftlich zugesagt.
Mittel zur Anschaffung von Lehr- und Lernmaterial stehen im Schulbudget im Rahmen der hier veranschlagten Mittel für den GU-Unterricht und integrative Lerngruppen zur Verfügung.
Empfehlung
Die Fachverwaltung befürwortet ausdrücklich den Antrag des Anne-Frank-Gymnasiums ab dem Schuljahr 2012/2013 eine integrative Lerngruppe in der Sekundarstufe I, ab Jahrgangsstufe 5, einzurichten und empfiehlt dem Schulausschuss der Einrichtung zu zustimmen. Damit wird ein Angebot geschaffen, dass Eltern von Grundschulkindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Stadt Aachen nach Beendigung der Grundschulzeit als weiteren Förderort für ihre Kinder die Schulform Gymnasium wählen können.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt-bedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | |||||
Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||||
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 50454
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=50454
Hauptdokument
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Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendausschuss
- Gremium
- Schulausschuss
- Datum
- Di., 27.03.2012
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Schule
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 22:13