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Einrichtung einer integrativen Lerngruppe an der 4. Gesamtschule

FB 40/0115/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Einrichtung einer integrativen Lerngruppe an der 4. Gesamtschule ab dem Schuljahr 2012/2013 ab Jahrgangsstufe 5 zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Einrichtung einer integrativen Lerngruppe an der 4. Gesamtschule ab dem Schuljahr 2012/2013 ab Jahrgangsstufe 5 zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1.Ausgangssituation

Die 4. Gesamtschule hat bei der Schulaufsichtsbehörde für das Schuljahr 2012/2013 die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe beginnend ab der Jahrgangsstufe 5 beantragt und hierzu ein pädagogisches und organisatorisches Konzept vorgelegt. In der integrativen Lerngruppe lernen Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zieldifferent sowohl nach den Richtlinien für ihren Förderschwerpunkt, als auch nach den Unterrichtsvorgaben der allgemeinbildenden Schule.

Bereits im Rahmen des Errichtungsbeschlusses der 4. Gesamtschule haben Schulpolitik und Schulträger deutlich gemacht, dass der gemeinsame Unterricht für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und /oder die Bildung von integrativen Lerngruppen ein wesentlicher Bestandteil des pädagogischen Konzeptes der Schule sein sollte. Dies hat die Schulgemeinde aufgenommen und bei der Profilentwicklung der Schule offensiv eingearbeitet.

Es liegt noch keine abschließende Prüfung des von der Schule vorgelegten Konzeptes von der Schulaufsichtsbehörde vor; nach Mitteilung der Schulleitung ist jedoch avisiert, dass beabsichtigt ist, an der Schule eine integrative Lerngruppe einzurichten und die Zustimmung des Schulträgers zu beantragen.

Die Schulkonferenz der 4. Gesamtschule wird im Wege der Anhörung beteiligt und in ihrer Sitzung am 21.03.2012 die Angelegenheit erörtern. Das Lehrerkollegium hat nach Aussage der Schulleitung seine Bereitschaft zur Einrichtung einer integrativen Lerngruppe signalisiert. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

2. Voraussetzungen für die Einrichtung

Das Konzept zur Einrichtung einer integrativen Lerngruppe an der 4. Gesamtschule ist beigefügt und wird von der Schulleitung in der Sitzung vorgestellt.

Maßgebliche Elemente des Konzeptes der Schule sind u. a.:

—Klare Festlegung der Klassenschülerzahl in der integrativen Lerngruppe

—Kooperation der Regelschullehrkräfte mit den sonderpädagogischen Lehrkräften

—Individuelle Förderung im Rahmen der inneren und äußeren Differenzierung

—Gemeinsame Klassenleitung durch Tutoren und sonderpädagogische Lehrkraft

—Individuelles Lernen

3. Stellungnahme der Fachverwaltung (Schulbetrieb)

Die gem. § 20, Abs. 8 SchulG erforderlichen personellen und sächlichen Voraussetzungen an der Schule sind gegeben.

Die Personalausstattung wird durch das Land sichergestellt.

Die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Unterrichtsräume können im derzeitigen Schulgebäude bereitgestellt werden; für die äußere Differenzierung stehen Differenzierungsräume zur Verfügung.

Die entsprechenden Räumlichkeiten stehen der neuen 4. Gesamtschule auch zukünftig zur Verfügung. Die für den Ausbau der Schule erstellte Machbarkeitsstudie für eine „leistungsfähige Gesamtschule an einem etablierten Standort“ hat insbesondere auch der integrativen Beschulung Rechnung getragen.

Gemäß dem Integrationskonzept der Schule sollen höchstens 8 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, davon 5 mit zieldifferentem Bedarf (Lernen, geistige Entwicklung) in der integrativen Lerngruppe aufgenommen werden.

Sofern Schüler/Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in die integrative Lerngruppe aufgenommen werden ist zu prüfen, inwieweit im Rahmen der Inklusionspauschale des Landschaftsverbandes Rheinland Fahrtkosten übernommen werden. Im Übrigen werden nur Kinder aus dem Stadtgebiet die integrative Lerngruppe in der 4. Gesamtschule besuchen.

Mittel zur Anschaffung von Lehr- und Lernmaterial stehen im Schulbudget im Rahmen der hier veranschlagten Mittel für den GU-Unterricht und integrative Lerngruppen zur Verfügung.

Empfehlung

Der Schulbetrieb befürwortet ausdrücklich den Antrag der 4. Gesamtschule ab dem Schuljahr 2012/2013 eine integrative Lerngruppe in der Sekundarstufe I, ab Jahrgangsstufe 5, einzurichten und empfiehlt dem Schulausschuss der Einrichtung zu zustimmen vorbehaltlich der positiven Bescheidung durch die Schulaufsichtsbehörde. Hierdurch wird Schülerinnen und Schülern der Stadt Aachen die Möglichkeit geboten, bedarfsorientiert und wohnortnah eine weiterführende Ganztagsschule entsprechend ihrem Wunsch zu besuchen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-bedarf (alt)

Gesamtbedarf (neu)

Einzahlungen

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (1)

Konzept_4_Gesamtschule
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Technische Details

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses gemeinsam mit dem Kinder- und Jugendausschuss
Gremium
Schulausschuss
Datum
Di., 27.03.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 22:13