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Weberstraße, Ersatzneubau der Brücke über die BahnBaubeschluss

E 18/0085/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Betriebsleiter, Herr Narloch führt hierzu aus, dass es sich um eine Mitteilungsvorlage handele, um den Ausschussmitgliedernmit hoher Transparenz die Aufgaben des Stadtbetriebes nahe zu bringen.

Der Neubau von Brücken sei keine Aufgabe des Stadtbetriebes, sondern eine des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen ( FB 61 ). Frau Weiß, Abteilungsleiterin für die Straßenunterhaltung und Brückenbau im Aachener Stadtbetrieb, arbeite hier lediglich im Rahmen der Amtshilfe für FB 61, weil dort wohl die für Brückenneubau erforderlichen Fachkapazitäten fehlen.

Auf die Nachfrage, ob denn die Personal- und Sachkosten, die für diese Amtshilfetätigkeit entstehen auch gegenüber FB 61 abgerechnet würden, antwortet Herr Narloch, dass dies zurzeit nach HOAI noch nicht geschehe, weil auch Leistungen, die FB 61 für den Aachener Stadtbetrieb erbringe von dort diesem nicht in Rechnung gestellt würden.

Einvernehmlich fordern die Ausschussmitglieder, dass für diesen Brückenneubau auch die Folgekosten dargestellt werden müssen.

Herr Narloch zeigt sich zuversichtlich, dass dies sicherlich in dem den Baubeschluss fassenden zuständigen Ausschuss erfolgen werde.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss nimmt dieAusführungen der Betriebsleitung zustimmend zur

Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur

Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ersatzneubau der Brücke Weberstraße gemäß

dem vorgelegten Entwurfsplan zu beschließen und die Verwaltung mit dem Abschluss der notwendige

Kreuzungs- und Durchführungsvereinbarung mit der DB Netz AG zu beauftragen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und

beschließt den Ersatzneubau der Brücke Weberstraße gemäß dem vorgelegten Entwurfsplan. Die

Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Kreuzungs- und Durchführungsvereinbarung mit der DB Netz AG abzuschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass und Planungsvorlauf

Das Brückenbauwerk zur Überführung der Weberstraße über die Bahnstrecke Aachen – Mönchengladbach ist nicht mehr in einem ausreichenden Bauwerkszustand. Die Profilträger des Überbaus sind großflächig korrodiert, die Widerlagerwände sind durchfeuchtet und weisen Hohlstellen auf, und sämtliche 12 Lager sind korrodiert. Bei dem vorliegenden statischen System der Brücke bildet der Überbau die Abstützung der Widerlager. Da aber insgesamt 6 der 12 Lager als lose einzustufen sind, ist die planmäßige horizontale Lastabtragung in Brückenlängsrichtung nicht mehr eindeutig gegeben. Zudem sind die Verankerungen des Berührungsschutzes an mehreren Stellen in der Standsicherheit beeinträchtigt.

In einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aus dem Jahr 2010 wurden die Varianten Instandsetzung, Ersatzneubau und Erneuerung des Berührungsschutzes untersucht und wertend gegenübergestellt, wobei die Erneuerung des Berührungsschutzes lediglich als Notmaßnahme betrachtet wurde.

In der Variantendiskussion der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ergab sich ein wirtschaftlicher Vorteil zugunsten des Ersatzneubaus. Auch die Betrachtung nicht-monetarisierter Aspekte sprach für die Variante Ersatzneubau. Hierbei sind insbesondere die höhere Qualität des Bauwerkes, die geringeren Risiken bei der Ausschreibung, die geringere Umweltbelastung sowie die geringere Anzahl von erforderlichen Sperrpausen zu nennen.

Bei Kreuzungsbauwerken einer Straße mit einer Bahnlinie – wie hier der Straßenüberführung Weberstraße über die DB-Strecke 2550 – muss üblicherweise eine Kreuzungsvereinbarung im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes zwischen dem Straßenbaulastträger und der DB Netz AG geschlossen werden. In dieser Vereinbarung werden die einzelnen Aufgaben der Beteiligten und die übrigen Festlegungen zur Ausbildung des Kreuzungsbauwerkes und des Bauablaufes sowie der Finanzierung festgelegt. Außerdem muss für die Baudurchführung eine Baudurchführungsvereinbarung geschlossen werden.

2. Entwurfsbeschreibung

Aufgrund der engen Nachbarbebauung und der Zwangspunkte, die von der Bahnanlage vorgegeben werden sowie Zwängen aus Konstruktion und Bauablauf (Sperrpausen), gibt es für das neue Bauwerk kaum gestalterische Möglichkeiten. Die Seitenansicht der Brücke kann auch von Passanten nicht wahrgenommen werden, da einzig die im Einschnitt verlaufende Bahnlinie unter dieser Brücke herfährt. Ein Zugpassagier hat i.d.R. keine Möglichkeit, ein Brückenbauwerk, das über der Zugstrecke liegt, zu betrachten.

Daher soll die neue Brücke ein rein technisches Bauwerk in Rahmenbauweise mit Stahlbetonfertigteilen und flach gegründeten Kastenwiderlagern werden.

Die lichte Weite wird mit 11,50 m rund 2,50 m weiter als das vorhandene Bauwerk. Dies folgt den derzeit geltenden Maßgaben der Bahn.

Diese Variante wird ohne Lager auskommen, da der Überbau mit einer Stützweite unter 15 m mittels Betongelenken auf den Widerlagern aufliegen kann. Dies reduziert den erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsaufwand. Es kann auf eine Fahrbahnübergangskonstruktion verzichtet werden.

Wegen der geringen Brückenfläche von weniger als 400 m² ist auch der Einbau einer Überbauentwässerung entbehrlich, so dass keine Rohrleitungen an den Überbau befestigt werden müssen.

Der über der Gleisanlage erforderliche Berührungsschutz wird gem. Richtzeichnung ELT 2 ausgeführt, d.h. transparente Plexiglasscheiben, 1,80 m hoch.

3. Verkehrsführung

Für die Baumaßnahme zum Abbruch und Neubau der Straßenüberführung Weberstraße sind während der Bauzeit verkehrliche Einschränkungen erforderlich. Da ein halbseitiger Abbruch und Neubau des Brückenbauwerkes aufgrund der vergleichsweise kleinen Baumaßnahme und der geringen Verkehrsbelastung auf der untergeordneten Stadtstraße unverhältnismäßig hohe Kosten für Baubehelfe erfordert, kommt nur ein Komplettabbruch und Neubau mit Vollsperrung der Weberstraße im Bereich der Brücke für den Straßenverkehr in Frage. Zur Aufrechterhaltung der Fußwegebeziehung auf der Weberstraße soll für die Bauzeit eine Fußgängerbehelfsbrücke an der Baustelle vorbei über die DB-Anlage westlich der Baustelle, auf der Seite Richtung Schanz, errichtet werden.

4. Kostenschätzung und Zeitschiene

Die Baukosten der Brücke betragen voraussichtlich ca. 850.000 € ohne die Planungskosten. Nach dem Baubeschluss werden die erforderlichen Vereinbarungen mit der DB Netz AG abgeschlossen. Die weitere Planung, insbesondere die langfristige Anmeldung der notwendigen Sperrpausen, wird eine Ausführung nicht vor 2013 möglich machen.

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Metadaten

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Ö 11
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Datum
Di., 27.03.2012
Uhrzeit
16:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 22:12