19. April 2012 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan - Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg hier: Aufstellungsbeschluss

FB 61/0644/WP16 · Entscheidungsvorlage

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan - Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg hier:Aufstellungsbeschluss

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Kriesel teilt mit, dass die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig gefolgt sei.

Für die Fraktion der Grünen signalisiert Herr Rau Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung. Man wolle allerdings verhindern, dass durch den Bebauungsplan eine Verdrängung der Wettbüros in Richtung Elsassplatz in Gang gesetzt werde, daher bitte man darum, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes auf den Elsassplatz auszudehnen.

Herr Kriesel erläutert hierzu, dass für den Bereich des Elsassplatzes bereits ein Bebauungsplan gelte. Sofern der Ausschuss wünsche, dass dieser um den Ausschluss von Wettbüros ergänzt werde, könne ein entsprechendes Änderungsverfahren eingeleitet werden.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung von Vergnügungsstätten, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte. Weiterhin beauftragt er die Verwaltung, ein Änderungsverfahren für den im Richtung Elsassplatz angrenzenden Bereich geltenden Bebauungsplan ebenfalls mit der Zielsetzung der Steuerung von Vergnügungsstätten einzuleiten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung von Vergnügungsstätten,die Aufstellung des Bebauungsplanes - Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere der Steuerung von Vergnügungsstätten,die Aufstellung des Bebauungsplanes - Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1.Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)

Anlass der Planung ist die Zunahme von Wettbüros in Aachen insbesondere im Bereich Elsassstraße. Derzeit sind hier 5 Wettbüros vorhanden. Es besteht die Gefahr, dass sich der Charakter der Elsassstraße mit seiner vielfältigen Nutzungsstruktur zunehmend wandelt. Es ist bekannt, dass im Umfeld von solchen Einrichtung sogenannte „Trading-Down-Effekte“ einsetzen, dies bedeutet einen Wandel hin zu minderwertigen Nutzungen und weiteren Vergnügungsstätten mit den entsprechenden negativen städtebaulichen Folgen.

Ziel ist aber, die Elsassstraße als lebendigen Mittelpunkt des Ostviertels zu erhalten, mit der bisherigen Mischung aus kleinteiligen Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen und Wohnen. Aus diesem Grund ist die Elsassstraße Bestandteil des im Aachener Zentrenkonzept festgelegten „Stadtteilzentrum Elsassstraße“.

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes, ist beabsichtigt, ein neues Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten im Aachener Stadtgebiet zu erarbeiten. Bislang liegt ein solches Konzept nur für die Steuerung von Spielhallen vor. Es wurde 1988 durch den Rat beschlossen.

2010 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das durch den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) geregelte staatliche Monopol auf Sportwetten für unzulässig erklärt. Seitdem nimmt die Anzahl der Wettbüros stetig zu, sodass nun auch in Bezug auf Wettbüros Handlungsbedarf besteht, um die o.g. negativen Auswirkungen zu vermeiden.

Dieses Konzept soll als Grundlage für den Bebauungsplan – Elsassstraße – dienen.

2.Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, zur Steuerung von Vergnügungsstätten - insbesondere von Wettbüros - einen Bebauungsplan für den Bereich Elsassstraße aufzustellen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 19.04.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 22:16