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I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Brabantstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der ehemaligen Wollspinnerei zwischen Brabantstraße, Luisenstraße, Roonstraße undOppenhoffalleehier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

FB 61/0647/WP16-1 · Entscheidungsvorlage

I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 - Brabantstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der ehemaligen Wollspinnerei zwischen Brabantstraße, Luisenstraße, Roonstraße und Oppenhoffalleehier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

(Hierzu war zu Beginn der Sitzung eine Tischvorlage verteilt worden.)

Ratsfrau Schlick und Ratsherr Plum nehmen wegen Befangenheit an der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und verlassen den Sitzungssaal.

Der Vorsitzende des Planungsausschusses, Ratsherr Baal, berichtet über den um einen Satz ergänzten Beschluss im Fachausschuss, der den Mitgliedern des Rates als Tischvorlage vorliegt. Die Beschlussfassung im Planungsausschuss sei einstimmig erfolgt.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 zur Kenntnis. Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, den Bebauungsplan gemäß § 4a (3) in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern: - Die maximale Gebäudehöhe der westlich liegenden IV-geschossigen Gebäude soll von 177,50 m NHN auf 177,00 m NHN reduziert werden. - In den schriftlichen Festsetzungen soll die Höhenüberschreitung von 0,5 m auf atmosphären- und technikbedingte Anlagen beschränkt werden. - Die schriftliche Festsetzung zu einem reduzierten obersten Vollgeschoss soll entfallen. - In den schriftlichen Festsetzungen soll die Möglichkeit für die Erhöhung der zulässigen Grundflächenzahl auch auf Garagen mit Zufahrten zutreffen. - Die schriftliche Festsetzung zu der Befestigung von Wegen in wasserdurchlässigen Materialien soll entfallen. Darüber hinaus beschließt er nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 845 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bereitstellung der 5 Stellplätze in der Tiefgarage, die nicht als notwendige Stellplätze nachgewiesen werden müssen, vertraglich als Besucherparkplätze zu sichern.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange,den Bebauungsplan gemäß § 4a (3) in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-Die maximale Gebäudehöhe der westlich liegenden IV-geschossigen Gebäude soll von 177,50 m NHN auf 177,00 m NHN reduziert werden.

-In den schriftlichen Festsetzungen soll die Höhenüberschreitung von 0,5 m auf atmosphären- und technikbedingte Anlagen beschränkt werden.

-Die schriftliche Festsetzung zu einem reduzierten obersten Vollgeschoss soll entfallen.

-In den schriftlichen Festsetzungen soll die Möglichkeit für die Erhöhung der zulässigen Grundflächenzahl auch auf Garagen mit Zufahrten zutreffen.

-Die schriftliche Festsetzung zu der Befestigung von Wegen in wasserdurchlässigen Materialien soll entfallen.

Darüber hinaus beschließt er nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschleißt weiterhin die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 845 – Brabantstraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der ehemaligen Wollspinnerei zwischen Brabantstraße, Luisenstraße, Roonstraße und Oppenhoffallee gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlage FB61/0647/WP16 einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Am 21.09.2011 hat die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die von der Projektentwicklungsgesellschaft FTG vorgelegte Planung von Punkthäusern für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 845 begrüßt und die hierfür erforderliche Bebauungsplanänderung empfohlen. Der Planungsausschuss hat am 22.09.2011 den Investor gebeten, diese Planung dem Architektenbeirat vorzustellen.

Nachdem verschiedene Anregungen zur Höhe und Ausgestaltung der Häuser aufgenommen in den Entwurf eingearbeitet wurden, hat der Architektenbeirat am 17.11.2012 die Beratung des Projektes im Planungsausschussbefürwortet.

Am 30.11.2012 hat die Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Offenlage der Planung empfohlen. Zwischenzeitlich hat der Investor aufgrund von weiteren Anregungen aus dem Planungsausschuss die südlichen Punkthäuser um je ein Geschoss verringert. Der Planungsausschuss hat in seiner Sondersitzung am 14.12.2012 schließlich die Offenlage der Planung beschlossen.

Die Offenlage fand vom 02.01.2012 bis zum 02.02.2012 statt, parallel dazu wurden 11 Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 19.04.2012 mit dem Ergebnis der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung befassen, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird am 18.04.2012 beraten.

Die Beratungsergebnisse werden in der Sitzung mitgeteilt.

Abstimmungsergebnis

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Weitere Dokumente (2)

Begründung
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Technische Details

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 25.04.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht.
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 22:17