26. April 2012 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 8Öffentlich

Verkehrsführung für Radfahrer am Wohnheim des VKM (Vaalser Straße 40)Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Grünen im Rat der Stadt Aachen vom 13.02.2012

FB 61/0641/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Für die Verwaltung berichtet Herr U. Müller über die Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte. Diese habe um Prüfung gebeten, ob die Freigabe des Gehweges für Radfahrer überhaupt sinnvoll sei. Im Bereich der Vaalser Straße 40 sei die Einfahrt zu einem neuen Gebäude entstanden. Da der Geh-/Radweg in diesem Bereich insgesamt nur eine Breite von 2,90 m aufweise, sei der Radweg zwischenzeitlich entschildert worden. Somit bestehe zwar keine Radwegebenutzungspflicht mehr, die bauliche Situation lasse jedoch das Radfahren auf einem „anderen Radweg“ zu. Zur weiteren Reglementierung der Radfahrer sei die Ausweisung eines Gehweges und die Freigabe für den Radverkehr sinnvoll. Ein vollständiger Verzicht auf das Angebot für schwächere Radfahrer sei in Anbetracht der hohen Verkehrsbelastung und des geringen Fahrbahnquerschnittes nicht zu vertreten.

Von Seiten der Verwaltung wird festgestellt, dass eine zusätzliche Beschilderung mit Gefahrzeichen in der Praxis keine Verbesserung der Situation bringen würde. Durch die Ausweisung als Gehweg werde bereits verkehrsrechtlich ein weitreichendes Rücksichtnahmegebot festgesetzt. Die Anregung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, im Rahmen einer größeren Presseveranstaltung über die Radwegebenutzungspflicht aufzuklären, werde von der Verwaltung in Kürze aufgegriffen.

Aus Sicht von Frau Breuer von der CDU-Fraktion sei die von der Verwaltung vorgestellte Änderung keine optimale Lösung, schwäche aber das Problem zunächst ab. Die Verwaltung möge möglichst kurzfristig eine Planung zur Einrichtung von Schutzstreifen erstellen und zur Beschlussfassung vorlegen. Darüber hinaus solle nichts unversucht bleiben, um die Verkehrssicherheit im besagten Abschnitt der Vaalser Straße zu erhöhen.

Unter Hinweis auf die weitere Neubebauung des Eckgrundstückes zur Von-Brandis-Straße bestätigt Herr U. Müller, dass dringender Handlungsbedarf für den betrachteten Abschnitt der Vaalser Straße bestehe.

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

Die CDU-Fraktion und die GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt Aachen beantragten am 13.02.2012, im Rahmen der Verlegung der Radverkehrsanlagen von Gehwegen auf die Fahrbahn das Teilstück der Vaalser Straße zwischen Junkerstraße und von - Brandis - Straße kurzfristig vorzuziehen.

Zeitgleich ging ein Schreiben desVereins für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. (VKM) bei der Stadt Aachen ein, indem auf mögliche Konflikte zwischen den bewegungseingeschränkten Bewohnern des neuen Wohnheims und den Radfahrern durch den am Haus vorbei führenden Radweg hingewiesen wurde.

Im Antrag wurde hier folgende Situation geschildert:

An der Vaalser Straße 40 ist ein neu gebautes Wohnheim des Vereins für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. (VKM) entstanden, das voraussichtlich zum 1.4.2012 bezugsfertig wird. Da sich hier ein schmaler Radweg neben einem sehr schmalen Gehweg befindet, wird zur Reduzierung der Gefahrensituation zwischen Rollstuhlfahrern und Radfahrern

·die Aufhebung der Benutzungspflicht des Radweges für Radfahrer bis zum 01.04.2012 sowie

·die Planung von Schutzstreifen auf der Fahrbahn

beantragt.

2. Sachstand

Im Teilstück zwischen Junkerstraße und von – Brandis – Straße wurde die Benutzungspflicht des vorhandenen, nur ca. 1,0 m schmalen Radweges (zuzüglich 0,90m Sicherheitsabstand zum Längsparkstreifen) im März 2012 aufgehoben. Mit der Novellierung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) im Juli 2009 wurden die gesetzlichen Vorgaben, unter denen eine Benutzungspflicht für Radwege angeordnet werden kann, geändert. Demnach dürfen benutzungspflichtige Radwege nur noch angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Dies ist hier nicht der Fall, da hier die Gehwege - wie auch die Antragsteller betonen - nur ca. 1,30 m schmal sind. Die Radfahrer dürfen seitdem grundsätzlich sowohl diesen “nicht benutzungspflichtigen“ Radweg als auch die Fahrbahn nutzen.

Die Verwaltung erarbeitet zurzeit eine Planung zur Anlage von Schutzstreifen im o.a. Abschnitt der Vaalser Straße. Um aktuelle Verkehrsdaten zu erhalten, wurde hierzu am 27.03.2012 eine Verkehrszählung im Knoten Vaalser Straße / Junker Straße / An der Schanz durchgeführt.

Der Gehweg zwischen Junkerstraße und von - Brandis- Straße wird vorübergehend als Gehweg mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ ausgeschildert. Diese Ausschilderung beinhaltet eine entsprechende Rücksichtnahme der Radfahrer gegenüber den Fußgängern.

Auswirkungen

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

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Technische Details

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 26.04.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 22:20