8. Mai 2012 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 13Öffentlich

Kita Talbotstraße – Übernahme des Trägeranteils zu den Mietkosten für das Kindergartenjahr 2012/2013

FB 51/0166/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ohne Aussprache.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Übernahme des Trägeranteils zu den Mietkosten für die Kita Talbotstraße des VKM in Höhe von rd. 4.853,00 € für das Kindergartenjahr 2012/2013 zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Übernahme des Trägeranteils zu den Mietkosten für die Kita Talbotstraße des VKM in Höhe von rd. 4.853,00 € für das Kindergartenjahr 2012/2013 zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Dem Kinder- und Jugendausschuss wurde in seiner Sitzung vom 07.02.2012 von dem VKM ein Sachstandsbericht der von dem Wasserschaden betroffenen Kindertageseinrichtung in der Talbotstraße (Vorlage FB 51/0155/WP16) vorgestellt.

Aufgrund des Wasserschadens ist es dem VKM auch weiterhin nicht möglich die Einrichtung in der Talbotstraße zu nutzen. Wann das Gebäude wieder als Kindertageseinrichtung genutzt werden kann, bleibt daher abzuwarten.

Entgegen dem Sachstandsbericht konnte zwischenzeitlich jedoch erreicht werden, dass die Firma Krantzcenter - auch über den ursprünglich geplanten Zeitraum 31.07.2012 hinaus - bereit ist ihre Räumlichkeiten in der Krantzstraße 7 dem VKM zur Verfügung zu stellen. Nach derzeitiger Kenntnislage würde der Mietvertrag zumindest für das neue Kindergartenjahr 2012/2013 - gegebenenfalls sogar bis zum 31.12.2013 - geschlossen werden. Eine Verlängerungsoption wäre ebenfalls möglich.

Da die Stadt Aachen vertraglich dazu verpflichtet ist, dem Träger Räumlichkeiten in der Talbotstraße mietfrei zur Verfügung zu stellen und dieser Verpflichtung derzeit nicht nachkommen kann, bittet der VKM um Übernahme des Trägeranteils zu den Mietkosten für die Krantzstraße in Höhe von rd. 4.853,00 €.

Die Plätze der Einrichtung sind Bestandteil der Kindertagesstättenentwicklungsplanung (KEPL) 2012/ 2013 und werden somit dringend benötigt.

Der Trägeranteil zur Miete errechnet sich nach § 6 Durchführungsverordnung KiBiz für den VKM wie folgt:

Maximale Fläche-530 qm

Pauschaler Kaltmietwert pro Monat-9,76 €/qm

Bezuschussungsfähiger Mietanteil nach KiBiz:

530 qm * 9,76 €/ qm = 5.172,80 € monatlich

= 62.073,60 € jährlich

./. 8.148,12 € nach § 20 II KiBiz = 53.925,48 €

davon 9 % Trägeranteil des VKM= 4.853,29 €

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung schlägt vor, den beantragten Trägeranteil zur Miete zu übernehmen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Finanzmittel stehen im Haushaltsjahr 2012 bei dem PSP- Element 4-060101-901-9- Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kitas - Sachkonto 53180000zur Verfügung.

investive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

2012 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2012 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

Auszahlungen

Ergebnis

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

2012 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2012 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

Personal-/Sachaufwand

Abschreibungen

Ergebnis

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: einstimmig

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 13
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 08.05.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 22:22