10. Mai 2012 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Gestaltungssatzung - Schloß-Rahe-Straße / Rahemühlehier: Beschluss als Satzung

FB 61/0660/WP16 · Entscheidungsvorlage

Gestaltungssatzung - Schloß-Rahe-Straße / Rahemühlehier:Beschluss als Satzung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Moselage teilt mit, sie sei gegen diese Satzung. Sie finde es schrecklich, dass man sich um so etwas kümmere und spricht einige konkrete Punkte an, die sie verwirft. Sogar die Art der Hecke werde vorgeschrieben. Sie als Liberale plädiere für Vielfalt und nicht für Uniformität in einer Siedlung, in der alle Häuser gleich sind. Im Übrigen sei ihr Fraktionskollege Dr. Vossen auch dagegen.

Herr Servos fragt, ob hier im Gegensatz zur Gestaltungssatzung am Tivoli spiegelnde photovoltaische Anlagen erlaubt sind. Frau Nacken bestätigt diesen Unterschied.

Herr Haase äußert die Befürchtung, dass sich nach 10 Jahren niemand mehr daran halte und für Herrn Eckert gibt es bei der Stadt Aachen zu viele Vorschriften an die sich keiner halte und die auch nicht kontrolliert würden. Es werde zu viel geregelt.

Frau Breuer erklärt, sie sei auch nicht für zu detaillierte Regelungen, aber hier sei es ihr beispielsweise lieber, Hecken vorzuschreiben als Betonzäune zu erlauben.Man müsse auch bedenken, welche Vielfalt es in den Baumärkten gebe.

Herr Rau ist der Meinung, es solle – im Gegensatz zu den liberalen Argumenten – nicht jeder bauen dürfen wie er will, sondern man müsse sich an eine gewisse Baukultur halten. Ein Negativbeispiel sei die Entwicklung in der Kreuzstraße in Haaren. Der Investor werde den Käufern die Gestaltungssatzung wohl mit dem Kaufvertrag vorlegen.

Herr Höfken stimmt Herrn Rau zu, dass man eine ordnende Hand brauche, aber er warne davor, es zu übertreiben, z. B. bei dem Winkel der Dachrinne. Man müsse versuchen, einen Mittelweg zu finden.

Herr Schaffrath entgegnet, es wolle bestimmt keiner, dass jeder bauen kann wie er will, aber hier werde es übertrieben, beispielsweise wenn man als Hecke nur Laubgehölze erlaube. Eine gewisse Vielfalt sei positiv. Die Menschen hätten ein Gespür dafür, was aussehe.

Frau Tintemann betont, man habe in den letzten Jahren dazugelernt. So könne es tatsächlich eine Mülltonne sein, die ein insgesamt schlechtes Bild ergebe. Im Gegensatz zu heute habe man früher nur ein begrenztes Material zur Verfügung gehabt; was den Charme alter Städte ausmache. Die Gestaltungssatzung gebe dem Eigentümer, der sich schließlich bewusst dafür entscheide,eine gewisse Sicherheit.

Frau Schlick erklärt, bei Gestaltungssatzungen sei sie normalerweise auch skeptisch; diese sei aber überschaubar. Sie dürfte wohl auch nicht dem Investor, der schon dreimal im Architektenbeirat war, entgangen sein. Jedenfalls ergebe sie ein einigermaßen einheitliches Bild.

Herr A. Müller sieht hier einen Zielkonflikt: einerseits solle jeder eine gewisse Freiheit genießen, andererseits müsse der eine vor dem schlechten Geschmack des anderen geschützt werden.

Herr Dr. Meyer beruft sich auf die Vergangenheit. Blicke man auf die letzten 2000 Jahre zurück, so stelle man fest, dass es früher tatsächlich sehr detaillierte Vorschriften gegeben habe und es im Gegensatz dazu heute so liberal zugehe wie noch nie.

Herr Servos kritisiert, der Umfang dieser Diskussion stehe in keinem Verhältnis zu der über die Kaiserplatzgalerie.

Es ergeht der folgende

Beschluss

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Ver­bindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Ge­meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungs­satzung - Schloß-Rahe-Straße / Rahemühle - zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestal­tungssatzung

- Schloß-Rahe-Straße / Rahemühle - zu beschließen.

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Ver­bindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Ge­meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungs­satzung - Schloß-Rahe-Straße / Rahemühle - zu beschließen.

Der Rat beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung “Schloß-Rahe-Straße/Rahemühle”. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Ergänzend zum Bebauungsplan Nr. 937 - Schloß-Rahe-Straße / Rahemühle - soll für den Bereich Schloß-Rahe-Straße/Rahemühle eine Gestaltungssatzung erlassen werden. Der Geltungsbereich umfasst nur das geplante Wohngebiet, dass im Bebauungsplan Nr. 937 als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt ist.

Für diesen Bereich wurden Festsetzungen formuliert, die dafür Sorge tragen sollen, dass ein angemessener Grad an Einheitlichkeit bei der Gestaltung der Gebäude sowie deren Außenanlagen entsteht. Dies wird für sinnvoll gehalten, wenn die Grundstücke im Wohngebiet an einzelne Bauherren veräußert werden. Die Satzung beschränkt sich bei den Gebäuden auf eine Vorgabe zur Farbe der Dacheindeckung mit dem Ziel ein harmonisches Ortsbild zu erhalten sowie die Gestaltung der Außenanlagen, die einen direkten Bezug zu den öffentlichen Verkehrsflächen haben, dadurch also prägend sind für den öffent­lichen Raum. Mülltonnenstandorte sollen ansprechend gestaltet werden (z.B. durch Hecken), Einfriedungen, Nebengebäude und Müllcontainer sollen dieselbe Architektursprache spre­chen (durch Verwendung gleicher Materialen, Farben und Elemente).

Auf weitergehende Regelungen soll verzichtet werden, um den Bauherren ausreichend große Spielräume für eine individuelle Gestaltung zu lassen.

Weiterreichende Festsetzungen für das Mischgebiet im Bereich der ehemaligen Mühlengebäude wurden nicht für erforderlich gehalten, da es sich hier um eine Bestandsbebauung mit einer eigenen Architektursprache handelt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

keine

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 10.05.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 22:26