Gestaltungssatzung - Schloß-Rahe-Straße / Rahemühlehier: Beschluss als Satzung
FB 61/0660/WP16 · Entscheidungsvorlage
Gestaltungssatzung - Schloß-Rahe-Straße / Rahemühlehier:Beschluss als Satzung
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Frau Moselage teilt mit, sie sei gegen diese Satzung. Sie finde es schrecklich, dass man sich um so etwas kümmere und spricht einige konkrete Punkte an, die sie verwirft. Sogar die Art der Hecke werde vorgeschrieben. Sie als Liberale plädiere für Vielfalt und nicht für Uniformität in einer Siedlung, in der alle Häuser gleich sind. Im Übrigen sei ihr Fraktionskollege Dr. Vossen auch dagegen.
Herr Servos fragt, ob hier im Gegensatz zur Gestaltungssatzung am Tivoli spiegelnde photovoltaische Anlagen erlaubt sind. Frau Nacken bestätigt diesen Unterschied.
Herr Haase äußert die Befürchtung, dass sich nach 10 Jahren niemand mehr daran halte und für Herrn Eckert gibt es bei der Stadt Aachen zu viele Vorschriften an die sich keiner halte und die auch nicht kontrolliert würden. Es werde zu viel geregelt.
Frau Breuer erklärt, sie sei auch nicht für zu detaillierte Regelungen, aber hier sei es ihr beispielsweise lieber, Hecken vorzuschreiben als Betonzäune zu erlauben.Man müsse auch bedenken, welche Vielfalt es in den Baumärkten gebe.
Herr Rau ist der Meinung, es solle im Gegensatz zu den liberalen Argumenten nicht jeder bauen dürfen wie er will, sondern man müsse sich an eine gewisse Baukultur halten. Ein Negativbeispiel sei die Entwicklung in der Kreuzstraße in Haaren. Der Investor werde den Käufern die Gestaltungssatzung wohl mit dem Kaufvertrag vorlegen.
Herr Höfken stimmt Herrn Rau zu, dass man eine ordnende Hand brauche, aber er warne davor, es zu übertreiben, z. B. bei dem Winkel der Dachrinne. Man müsse versuchen, einen Mittelweg zu finden.
Herr Schaffrath entgegnet, es wolle bestimmt keiner, dass jeder bauen kann wie er will, aber hier werde es übertrieben, beispielsweise wenn man als Hecke nur Laubgehölze erlaube. Eine gewisse Vielfalt sei positiv. Die Menschen hätten ein Gespür dafür, was aussehe.
Frau Tintemann betont, man habe in den letzten Jahren dazugelernt. So könne es tatsächlich eine Mülltonne sein, die ein insgesamt schlechtes Bild ergebe. Im Gegensatz zu heute habe man früher nur ein begrenztes Material zur Verfügung gehabt; was den Charme alter Städte ausmache. Die Gestaltungssatzung gebe dem Eigentümer, der sich schließlich bewusst dafür entscheide,eine gewisse Sicherheit.
Frau Schlick erklärt, bei Gestaltungssatzungen sei sie normalerweise auch skeptisch; diese sei aber überschaubar. Sie dürfte wohl auch nicht dem Investor, der schon dreimal im Architektenbeirat war, entgangen sein. Jedenfalls ergebe sie ein einigermaßen einheitliches Bild.
Herr A. Müller sieht hier einen Zielkonflikt: einerseits solle jeder eine gewisse Freiheit genießen, andererseits müsse der eine vor dem schlechten Geschmack des anderen geschützt werden.
Herr Dr. Meyer beruft sich auf die Vergangenheit. Blicke man auf die letzten 2000 Jahre zurück, so stelle man fest, dass es früher tatsächlich sehr detaillierte Vorschriften gegeben habe und es im Gegensatz dazu heute so liberal zugehe wie noch nie.
Herr Servos kritisiert, der Umfang dieser Diskussion stehe in keinem Verhältnis zu der über die Kaiserplatzgalerie.
Es ergeht der folgende
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung
- Schloß-Rahe-Straße / Rahemühle - zu beschließen.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung - Schloß-Rahe-Straße / Rahemühle - zu beschließen.
Der Rat beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung Schloß-Rahe-Straße/Rahemühle. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ergänzend zum Bebauungsplan Nr. 937 - Schloß-Rahe-Straße / Rahemühle - soll für den Bereich Schloß-Rahe-Straße/Rahemühle eine Gestaltungssatzung erlassen werden. Der Geltungsbereich umfasst nur das geplante Wohngebiet, dass im Bebauungsplan Nr. 937 als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt ist.
Für diesen Bereich wurden Festsetzungen formuliert, die dafür Sorge tragen sollen, dass ein angemessener Grad an Einheitlichkeit bei der Gestaltung der Gebäude sowie deren Außenanlagen entsteht. Dies wird für sinnvoll gehalten, wenn die Grundstücke im Wohngebiet an einzelne Bauherren veräußert werden. Die Satzung beschränkt sich bei den Gebäuden auf eine Vorgabe zur Farbe der Dacheindeckung mit dem Ziel ein harmonisches Ortsbild zu erhalten sowie die Gestaltung der Außenanlagen, die einen direkten Bezug zu den öffentlichen Verkehrsflächen haben, dadurch also prägend sind für den öffentlichen Raum. Mülltonnenstandorte sollen ansprechend gestaltet werden (z.B. durch Hecken), Einfriedungen, Nebengebäude und Müllcontainer sollen dieselbe Architektursprache sprechen (durch Verwendung gleicher Materialen, Farben und Elemente).
Auf weitergehende Regelungen soll verzichtet werden, um den Bauherren ausreichend große Spielräume für eine individuelle Gestaltung zu lassen.
Weiterreichende Festsetzungen für das Mischgebiet im Bereich der ehemaligen Mühlengebäude wurden nicht für erforderlich gehalten, da es sich hier um eine Bestandsbebauung mit einer eigenen Architektursprache handelt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
keine
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 50998
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=50998
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 10.05.2012
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 22:26