VI. Änderung Bebauungsplan Nr. 555 - Stiftstraße/Promenadenstraße -hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
FB 61/0662/WP16 · Entscheidungsvorlage
VI. Änderung Bebauungsplan Nr. 555 - Stiftstraße/Promenadenstraße -hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
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Die Bezirksvertretung hat nach Mitteilung der Frau Hergarten den Beschluss am Vortag laut Verwaltungsvorschlag einstimmig gefasst. Die Planungen seien auch im Architektenbeirat vorgestellt worden, wo sie eine positive Resonanz erfahren hätten.
Frau Schlicksieht den Bereich insgesamt aufgewertet; C & A bekomme hierdurch ein neues Gesicht. Ihre Fraktion begrüße die Planungen. Jedoch schlage sie vor, heute nur den Aufstellungsbeschluss zu fassen und nicht den Offenlagebeschluss, da zu wenige Hintergründe bekannt seien. Auch im Architektenbeirat habe es noch Beratungsbedarf gegeben.
Auch Herr Rau würde zwar die Änderung diesesvorhabenbezogenen Bebauungsplanes begrüßen, sich aber vor einem Beschluss noch detailliertere Planungen wünschen und deshalb heute nur den Aufstellungsbeschluss beschließen wollen. Eine Verschiebung auf die Juni-Sitzung sei für die weiteren Terminplanungen noch nicht zu spät. Er richtet an die Verwaltung die Frage, ob ein Gestaltungsvertrag möglich sei, da es sich hier um ein relativ großes Projekt handele. Vor allem müsse noch die Energieversorgung geklärt werden.
Frau Nacken erklärt, Aufstellungs - und Offenlagebeschluss würden oft zusammengefasst. Man habe hier außerdem das Verfahren beschleunigen wollen, da es sich um eine Änderung handele und die Planungen und Kubatur gut seien; eine andere Entscheidung sei aber auch möglich.
Auf die Frage des Herrn Rau antwortet sie, in diesem Falle sei eine Gestaltungssatzung sei nicht vorgesehen.
Herr Baal teilt mit, die letzte Sitzung des Planungsausschusses vor der Sommerpause finde am 14. Juni statt, die nächste dann erst wieder Ende August. Den Offenlagebeschluss auf Juni zu verschieben, sei deshalb kein Problem. Der Rat könne sowieso erst im September entscheiden.
Frau Nacken bittet darum, die Beschlussfassung dann komplett zu verschieben, da man von einer Trennung keinen Vorteil habe; z. B. müssten dann zwei Bekanntmachungen gemacht werden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555 Stiftstraße / Promenaden-straße - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555Stiftstraße / Promenadenstraße- in der vorgelegten Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
VI. Änderung Bebauungsplan Nr. 555 Stiftstraße / Promenadenstraße -
hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Im Bereich zwischen Stiftstraße und Promenadenstraßeim Stadtbezirk Aachen-Mitte soll der Bebauungsplan Nr. 555 geändert werden. Anlass ist der geplante Umbau bzw. die Aufstockung des C&A-Gebäudes am Willy-Brandt-Platz.
Es ist vorgesehen, den derzeit eingeschossigen Vorbau um drei Geschosse aufzustocken und den hinteren Teil des Gebäudes durch ein zusätzliches Geschoss zu ergänzen. Im Erdgeschoss verlaufen die Gebäudekanten entlang der Grundstücksgrenze, ab dem 1. Obergeschoss wird die öffentliche Verkehrsfläche durch unterschiedliche Vor- und Rücksprünge teilweise überbaut (s. beiliegende Planung, Anlage 6). Eine Überbauung der Verkehrsfläche sah auch der bisherige Bebauungsplan vor, diese wird nun erweitert. Im 3. Obergeschoss springt der Kopfbau zurück, um einen ausreichenden Abstand gegenüber der Nachbarbebauung zu wahren.
Der Architektenbeirat hatte in seiner Sitzung am 12.01.2012 eine sehr positive Beurteilung des Vorhabens abgegeben (s. Anlage 7).
Eine Änderung des Bebauungsplanes ist erforderlich, da die Planung nicht den Festsetzungen des derzeitigen Bebauungsplanes entspricht. Statt der bislang festgesetzten Geschosszahlen sollen nun maximale Gebäudehöhen festgesetzt werden. Außerdem wurde die überbaubare Grundstücksfläche (Baulinien, Baugrenzen) an die Planung angepasst.
Darüber hinaus wurden die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des für diesen Bereich derzeitig gültigen Bebauungsplans Nr. 555 übernommen.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.
Umweltbelange sind nur insofern betroffen, dass durch die Aufstockung eine zusätzliche Verschattung der gegenüberliegenden Bebauung an der Promenadenstraße entsteht. Die Auswirkungen wurden untersucht (s. Anlage 8) und ergaben, dass- wie in der Begründung dargelegt - nur geringe Fassadenanteile betroffen sind, sodass der Eingriff aus Sicht der Verwaltung vertretbar ist.
Finanzielle Auswirkungen auf die Stadt bestehen nicht.
Die Verwaltung empfiehlt, für die VI. Änderung des Bebauungsplans Nr. 555 -Stiftstraße/Promenadenstraße- den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
Abstimmungsergebnis
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Technische Details
ID: 51000
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=51000
Hauptdokument
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Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 10.05.2012
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 22:27