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Gestaltungssatzung - Schloß-Rahe-Straße / Rahemühlehier: Beschluss als Satzung

FB 61/0660/WP16 · Entscheidungsvorlage

Gestaltungssatzung - Schloß-Rahe-Straße / Rahemühlehier:Beschluss als Satzung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Baal berichtet als Vorsitzender des Planungsausschusses, dass dieser dem Rat der Stadt mehrheitlich empfehle, laut Beschlussvorschlag zu beschließen.

Ratsfrau Moselage erklärt stellvertretend für die FDP-Fraktion, dass diese der Gestaltungssatzung nicht zustimmen werde. Sicherlich müsse es einen Rahmen für Bebauung geben, allerdings stelle die Satzung einen enormen Eingriff in die Freiheit des Bürgers auf Gestaltung seines Privatgrundstückes dar und nehme damit jedem Grundstück seine Individualität.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bei sieben Gegenstimmen und vierzehn Enthaltungen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung “Schloß-Rahe-Straße/Rahemühle”. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestal­tungssatzung

- Schloß-Rahe-Straße / Rahemühle - zu beschließen.

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Ver­bindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Ge­meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungs­satzung - Schloß-Rahe-Straße / Rahemühle - zu beschließen.

Der Rat beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung “Schloß-Rahe-Straße/Rahemühle”. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Ergänzend zum Bebauungsplan Nr. 937 - Schloß-Rahe-Straße / Rahemühle - soll für den Bereich Schloß-Rahe-Straße/Rahemühle eine Gestaltungssatzung erlassen werden. Der Geltungsbereich umfasst nur das geplante Wohngebiet, dass im Bebauungsplan Nr. 937 als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt ist.

Für diesen Bereich wurden Festsetzungen formuliert, die dafür Sorge tragen sollen, dass ein angemessener Grad an Einheitlichkeit bei der Gestaltung der Gebäude sowie deren Außenanlagen entsteht. Dies wird für sinnvoll gehalten, wenn die Grundstücke im Wohngebiet an einzelne Bauherren veräußert werden. Die Satzung beschränkt sich bei den Gebäuden auf eine Vorgabe zur Farbe der Dacheindeckung mit dem Ziel ein harmonisches Ortsbild zu erhalten sowie die Gestaltung der Außenanlagen, die einen direkten Bezug zu den öffentlichen Verkehrsflächen haben, dadurch also prägend sind für den öffent­lichen Raum. Mülltonnenstandorte sollen ansprechend gestaltet werden (z.B. durch Hecken), Einfriedungen, Nebengebäude und Müllcontainer sollen dieselbe Architektursprache spre­chen (durch Verwendung gleicher Materialen, Farben und Elemente).

Auf weitergehende Regelungen soll verzichtet werden, um den Bauherren ausreichend große Spielräume für eine individuelle Gestaltung zu lassen.

Weiterreichende Festsetzungen für das Mischgebiet im Bereich der ehemaligen Mühlengebäude wurden nicht für erforderlich gehalten, da es sich hier um eine Bestandsbebauung mit einer eigenen Architektursprache handelt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

keine

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Technische Details

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 23.05.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 22:31