Bildung eines Zweckverbandes 'Region Aachen' / Regionale Strukturreform / Neuausrichtung der AGIT mbH
FB 01/0149/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
(Zu diesem Tagesordnungspunkt sind ein erweiterter Beschlussvorschlag seitens der Fraktionen von CDU und Grünen sowie ein geänderter Beschlussentwurf seitens der Fraktionen von SPD und FDP verteilt worden.)
Ratsherr Bausch, SPD-Fraktion, verlässt wegen Befangenheit den Sitzungssaal.
Für die SPD-Fraktion dankt Ratsherr Linden der Arbeitsgruppe und den weiteren Akteuren an diesem Reformprozess. Die Region sei in den vergangenen drei Jahrzehnten Vorreiter in punkto regionale und grenzüberschreitende Kooperation gewesen und es sei natürlich, dass nach einer so langen Zeitspanne Reformen notwendig würden, nicht nur, weil es Doppelarbeiten und vielleicht zum Schluss auch eine fehlende Profilschärfe gab, sondern auch, weil der Wettbewerb der Regionen sehr viel schärfer werde. Man sei daher dankbar, dass in den letzten beiden Jahren ein regionaler Konsens gefunden wurde mit dem vorliegenden Konzept von Herrn Dr. Heuser und dem den Unterlagen beiliegenden Satzungsentwurf. Gleichlautende Beschlüsse seien bereits in der StädteRegion, in Heinsberg, in Düren und in Euskirchen gefasst worden, die Stadt Aachen müsse heute nachziehen. Er kritisiert, dass weder der von der Verwaltung noch der von den Mehrheitsfraktionen vorgelegte Beschlussentwurf dem in der Region vereinbarten Vorgehen entsprechen. Vielmehr scheide die Stadt Aachen mit diesen Beschlussentwürfen aus dem regionalen Konsens aus und isoliere sich. Natürlich seien noch Detailfragen zu klären und auch der Satzungsentwurf werde sich sicher noch mal verändern, so würde er es zum Beispiel begrüßen, wenn die Verbandsversammlung ein Initiativ-Recht zur Einberufung der Verbandsversammlung bekommen würde, ebenfalls solle die Zweckverbandspräsidentin als Organ im Satzungsentwurf festgehalten werden. Aber es gebe überhaupt keinen Grund, diesen Beschluss heute aufzuschieben, der Zweckverband solle keine strittigen Aufgaben von der Stadt übernehmen, sondern nur koordinieren, man sehe ebenfalls keinen Grund, das Aachen-Gesetz mit dem heute zu fassenden Beschluss zu verquicken. Die SPD könne den Beschlussvorschlägen von Verwaltung und Mehrheitsfraktionen nicht folgen, weil sie den Zweckverband wolle, ihn für richtig halte und nicht an Bedingungen knüpfen wolle. Heute sollen die Unterstützung für die Bildung des Zweckverbandes signalisiert werden, er fordere daher die Ratsmitglieder dazu auf, denselben Beschluss zu fassen wie alle anderen Gebietskörperschaften auch.
Der Oberbürgermeister erläutert ergänzend, dass regionaler Konsens auf Seiten der Hauptverwaltungsbeamten ist, dass die Stadt Aachen und die StädteRegion an einer Stelle vom Beschlussentwurf der übrigen Partner abweichen müssen, weil das Thema, das man versucht habe, in der Synopse übersichtlich darzustellen, noch gelöst werden müsse.
Ratsfrau Schmitt-Promny bedankt sich für die Fraktion der Grünen ebenfalls für die geleisteten Vorarbeiten. Ihre Fraktion befürworte den Zusammenschluss in der Region, befürworte die Gründung eines Zweckverbandes, aber es gebe noch eine Reihe von Fragen, so sei zum Beispiel noch offen, wie die Aufgabenstellung des Zweckverbandes sein könne. Wenn heute ja zum Zweckverband gesagt werde, habe das eventuell die Konsequenz, dass man einer Aufgabenübertragung auf den Zweckverband zustimme, ohne dass geklärt sei, welche Aufgaben man abgeben wolle. Man wisse aus der Zusammenarbeit mit der StädteRegion, dass es aus einer mangelnden Klarheit oder aus unterschiedlichen Einschätzungen zu Sachverhalten Auseinandersetzungen gebe. Ihre Fraktion möchte daher zu den Aufgabenstellungen erst mehr Konkretisierung haben. Bis heute sei ihr auch nicht überzeugend vermittelt worden, was denn wirklich neu sei an der AGIT, außer dass sie künftig unter dem Dach des Zweckverbandes stehe und von daher eine bestimmte Leitung über den Zweckverband erhielte. Bevor man die AGIT aber unter eine Konstruktion von fünf gleichen Gebietskörperschaften stelle, müssten die Mehrheitsverhältnisse geklärt werden. Die Kritik, die bezüglich der AGIT laut werde, müsse konkretisiert werden, es müsse eine klassische Aufgabenkritik gemacht werden. Dadurch, dass so viele Fragen in Bezug auf die AGIT nicht geklärt seien, sollte dieser Punkt aus der Beschlussfassung heute herausgenommen werden. Von daher gebe es seitens ihrer Fraktion heute ein Ja zur Zweckverbandsgründung, aber nicht mit den ganzen Konsequenzen, die die Vorlage beinhalte.
Ratsherr Helg, Vorsitzender der FDP-Fraktion, spricht der Arbeitsgruppe ebenfalls seinen Dank aus. Die FDP sei allerdings nicht damit einverstanden, dass das Ganze jetzt in drei Punkte gestückelt werden solle. Es gehe ja zum einen um die Gründung des Zweckverbandes, zum zweiten um die Satzung und drittens um die Reform der AGIT. Er geht auf den Beschlussvorschlag der Mehrheitsfraktionen ein, dem man nicht in allen Punkten zustimmen könne, so wisse man nicht, was mit der Vermeidung doppelter Aufgabenübertragungen gemeint sei. Man schließe sich den Ausführungen der SPD an und wolle heute einen kompletten Beschluss fassen, es sei höchste Zeit, dass bezüglich der Neuausrichtung der AGIT der nächste Schritt gegangen werde.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Ratsherr Baal, hätte von der Opposition, die heute einen kompletten Beschluss anmahne, erwartet, dass sie erklärt hätte, welche als alternativ gekennzeichneten Punkte im Satzungsentwurf sie denn gerne beschlossen hätte. Die CDU wolle die Region Aachen als Zweckverband gründen, sie sei dafür, dass diese demokratisch legitimiert sei, aber sie sei nicht dafür, das Thema AGIT aus der Hand zu geben, so lange deren Reform, deren Neustrukturierung vollkommen ungeklärt sei. Offen sei beispielsweise, ob der Aufsichtsrat durch den Zweckverband ersetzt werde, ob der Aufsichtsrat durch den Zweckverband bestimmt werde, ob der Zweckverband ein Mitspracherecht in der Gesellschafterversammlung habe und wer welche Beiträge zahlen werde. Zur Frage von Herrn Helg bezüglich der Vermeidung doppelter Aufgabenübertragungen verweist er auf die Verwaltungsvorlage, auf Seite 92 sei dies genau dargestellt. Auch die Kollegen in der StädteRegion hätten den Punkt der AGIT als noch zu diskutieren angesehen und dies in ihrem Beschluss entsprechend formuliert. Insofern habe der StädteRegions-Tag den von der Opposition geforderten einheitlichen Beschluss auch nicht gefasst. CDU und Grüne hätten den Beschlussvorschlag der Verwaltung daher zur Klarstellung um den folgenden Absatz ergänzt: Die Reform und Neuausrichtung der AGIT mbH wird bis auf weiteres nicht Aufgabe des Zweckverbandes. Die Satzung des Zweckverbandes ist entsprechend anzupassen. Der erste Satz sei notwendig, weil der Rat der Stadt die Reform und Neuausrichtung der AGIT diskutieren und entscheiden müsse. Herr Dr. Heuser habe eine gute Zusammenstellung der bisher bekannten Meinungen in der Region Aachen erstellt, zur Neuausrichtung und Strukturentwicklung bedürfe es da aber einer erheblichen Nachbearbeitung, und in diese Nachbearbeitung solle die Politik mit einbezogen werden.
Ratsherr Müller, der Vorsitzende der Fraktion Die Linke, weist auf gravierende Unterschiede in den Vorlagen des StädteRegions-Tages und der Stadt Aachen hin. Auch er ist der Meinung, dass noch vieles offen sei und diskutiert werden müsse, schließt sich den Ausführungen von Herrn Baal zum Thema AGIT an und teilt mit, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag von CDU und Grünen zustimmen werde. Er fordert, dass der Diskussionsprozess nicht nur zwischen den Verwaltungen stattfinden dürfe, sondern die Politik eingebunden werden müsse und regt hierzu eine interfraktionelle Runde an.
Ratsherr Schultheis, SPD-Fraktion, erklärt, dass die Mehrheitsfraktionen mit ihrem Beschlussvorschlag der Stadt und der Region schweren Schaden zufügen würden. Alle Fraktionen, auch dieses Rates, und die Hauptverwaltungsbeamten hätten bei der Vorbereitung der Beschlüsse mitgewirkt und diese Beschlussvorschläge beruhten auf einstimmigen Beschlüssen der gemeinsamen Arbeitsgruppen, so dass er den hier formulierten Gesprächsbedarf nicht verstehe. Der Zweckverband sei eine einmalige Chance, die engere Region nach dem Wegfall des Regierungspräsidiums Aachen zusammenzuhalten. Er sei der Regierungspräsidentin in Köln sehr dankbar, dass sie diesen Prozess so positiv begleitet habe. Er hält es für falsch, hier einen Beschlussvorschlag vorzulegen, der Konditionen formuliere, die auf den ersten Blick unproblematisch erschienen, aber er wisse, dass die Frage der AGIT und die Übertragung der Aufgaben der Wirtschaftsförderung in diesen Zweckverband ein neuralgischer Punkt sei, was die Bereitschaft anderer Gebietskörperschaften in der Region angehe. Er hält es für zumutbar, heute gemäß dem von SPD und FDP vorgelegten Beschlussentwurf zu beschließen, der identisch mit dem Beschluss des StädteRegionstages sei.
Der Oberbürgermeister weist darauf hin, dass unter den Hauptverwaltungsbeamten die Eindeutigkeit dessen, was beschlossenen werden soll, nicht so klar sei. Insbesondere Heinsberg und Euskirchen hätten durchaus ein Problem damit, wenn der Beschluss eine höhere finanzielle Beteiligung an der AGIT das Ergebnis wäre.
Auf die Frage von Ratsherrn Helg, FDP-Fraktion, was mit der Formulierung bis auf weiteres im Beschlussentwurf von CDU und Grünen gemeint sei, teilt Ratsherr Baal, CDU-Fraktion, mit, dass man davon ausgehe, dass das Thema Reformierung und Neustrukturierung der AGIT in diesem Kalenderjahr abgeschlossen und dann auch in das Thema Zweckverband übernommen werden könne. Er führt weiter aus, dass in den Vorlagen, die in den anderen Gebietskörperschaften vorlägen, darauf hingewiesen würde, dass Herr Dr. Heuser in Bezug auf Konkretisierung der Aufgaben der AGIT noch mal aktiv werden solle. Die CDU würde nur ungern die Gründung des Zweckverbandes hinausschieben, bis das Thema AGIT abgeschlossen sei, würde bei ihrem Beschlussvorschlag bleiben, weil ihr der klarer und bestimmter erscheine als der Beschluss der StädteRegion.
Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, bittet darum, den Beschlussvorschlag von CDU und Grünen um den Satz die im Rat der Stadt vertretenen Parteien werden regelmäßig über den Stand der Beratungen informiert zu ergänzen.
Der Oberbürgermeister erklärt, dass er zunächst über den Beschlussentwurf von SPD und FDP abstimmen lasse, da dieser in Punkt 3 der weitergehende sei. Sollte dieser Beschlussvorschlag keine Mehrheit finden, lasse er mit der von Herrn Müller angeregten Ergänzung über den Beschlussentwurf von CDU und Grünen abstimmen.
Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Fraktionen von SPD und FDP:
1) Der Rat der Stadt Aachen bekräftigt seinen Willen zur Stärkung der Region Aachen durch eine Reform der aktuellen Strukturen (REGIO Aachen e.V./AGIT mbH).
2) Er unterstützt auf der Grundlage der Sitzungsvorlage FB 01/0149/WP16 als Anlage 2 beigefügten Satzungsentwurfs die Bildung eines Zweckverbandes Region Aachen als schlagkräftige politisch-strategische Plattform für regional bedeutsame Aufgaben. Der Zweckverband tritt an die Stelle der Regio Aachen e.V. (einschl. Regionalkonferenz und RegioRat) und soll perspektivisch die strukturpolitisch relevanten Aufgaben der AGIT mbH übernehmen.
3) Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die kommunalen Vertreter in den Gremien der AGIT mbH, deren strategische und organisatorische Neuaufstellung unter Einbeziehung externen Sachverstandes aktiv voranzutreiben. Dabei soll sich der künftige Aufgabenkanon der AGIT an direkten wirtschaftsfördernden Maßnahmen insbesondere in Zusammenarbeit mit Unternehmen ausrichten.
4) Er beauftragt die im Rahmen der regionalen Strukturreform federführende Arbeitsgruppe, weiterhin die notwendigen Beschlussfassungen in den zuständigen Gremien der Region Aachen auf Grundlage gleichlautender Vorlagen und präziser Darstellung der finanziellen und personellen Auswirkungen vorzubereiten.
Bei 23 Ja-Stimmen ist dieser Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt bekräftigt seinen Willen zur Stärkung der Region Aachen durch eine Reform der aktuellen Strukturen (REGIO Aachen e.V./AGIT mbH).
Er beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des beigefügten Satzungsentwurfs und unter der Voraussetzung einer Einigung mit der Städteregion Aachen zur Vermeidung doppelter Aufgabenübertragungen durch Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Anlage 2 Aachen-Gesetz) die Bildung eines Zweckverbandes Region Aachen vorzubereiten. Der Zweckverband tritt an die Stelle der REGIO Aachen e.V. (einschl. Regionalkonferenz und RegioRat).
Der Rat beauftragt die im Rahmen der regionalen Strukturreform federführende Arbeitsgruppe (siehe Anlage 1), weiterhin die notwendigen Beschlussfassungen in den zuständigen Gremien der Region Aachen auf Grundlage gleichlautender Vorlagen und präziser Darstellung der finanziellen und personellen Auswirkungen vorzubereiten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachlage (Die folgende Darstellung entspricht der meist einstimmig, gelegentlich mehrheitlich getragenen Abstimmung innerhalb der Arbeitsgruppe und soll wortgleich in alle zuständigen Gremien der Region eingebracht werden):
Die Region Aachen steht aufgrund ihrer geographischen Lage inmitten dominanter Metropolregionen vor besonderen Herausforderungen. Angesichts des zunehmenden Wettbewerbs der europäischen Regionen ist daher die Stärkung der regionalen Strukturen ein dauerhaftes Thema.
Am 8. Juli 2011 hat die sogenannte ,Große Runde mit den Hauptverwaltungsbeamten in der Region Aachen, den Hauptgeschäftsführern der Kammern, den Fraktionsvorsitzenden der fünf regionalen Gebietskörperschaften sowie den Mitgliedern des REGIO-Rates auf Grundlage eines detaillierten Pflichtenheftes die Weiterentwicklung des REGIO Aachen e.V. und der AGIT mbH auf den Weg gebracht.
Anstatt der ursprünglich angedachten integrierten Organisationsform ist in der Folge mit Unterstützung eines externen Beraters ein duales Modell mit einem politisch legitimierten Zweckverband zur Erfüllung aller gesamtregional bedeutsamen Aufgaben der Strukturentwicklung sowie einer regional aufgestellten Gesellschaft zur operativen Wirtschaftsförderung unter Beteiligung der Wirtschaft/Hochschulen entwickelt worden.
Um Doppelarbeit zu vermeiden und eine stringente politische Steuerung zu ermöglichen, hat die für die regionale Strukturreform federführende Arbeitsgruppe (zur Zusammensetzung siehe Anlage 1) erste Anforderungen an eine entsprechende Schnittstelle formuliert, die im weiteren Verlauf noch detaillierter zu definieren ist.
Die ,Große Runde hat am 14.12.2011 auf Basis der geschilderten Arbeitsergebnisse einstimmig Empfehlungen an die zuständigen Gremien ausgesprochen.
Am 30.01.2012 ist die Regionalkonferenz diesen Empfehlungen - ebenfalls einstimmig - gefolgt.
Der Aufsichtsrat sowie der Aufsichtsratsvorstand der AGIT mbH haben in ihren Sitzungen am 16.01.2012 und 10.02.2012 noch keine abschließenden Entscheidungen getroffen.
Zum Zweckverband ,Region Aachen
Die Arbeitsgruppe hat zwischenzeitlich in einem arbeitsintensiven Prozess die Strukturen und Aufgaben des Zweckverbandes in einen Satzungsentwurf eingearbeitet, der mit der Kommunalaufsicht abgestimmt und als Anlage 2 beigefügt ist.
Zur weiteren Erläuterung:
§ 1:Der Zweckverband als politisch-strategische Plattform der Region Aachen wird gemäß GkG durch die fünf Gebietskörperschaften gegründet und ist für weitere regional bedeutsame Akteure offen hier prüfen insbesondere die beiden Kammern aktuell eine Mitgliedschaft. Die Satzung wäre entsprechend anzupassen. Nach Gründung des Zweckverbandes entscheidet die Verbandsversammlung über ggf. weitere Aufnahmeanträge.
§ 2:Da die REGIO Aachen e.V. aufgelöst wird, tritt der Zweckverband in der Rechtsnachfolge verbindlich und transparent in alle vertraglichen Verpflichtungen des Vereins ein.
§ 3:Neben den Aufgaben des REGIO Aachen e.V. (einschließlich Regionalkonferenz und Regio-Rat) übernimmt der Zweckverband die strukturpolitisch relevanten Aufgaben der AGIT mbH.
Der Aufgabenkatalog definiert neben formellen Kompetenzen strategische Entwicklungsziele. In engem Bezug zum regionalen Leitbild wird aktuell in den Fachausschüssen auf Grundlage definierter Kriterien ein regional abgestimmter Projektkanon erarbeitet, der die Ziele operationalisiert und der Verbandsversammlung zum Start des Zweckverbandes Orientierung geben soll.
Durch einen jährlich veranstalteten ,Tag der Region, der sich an die Bürgerschaft sowie die kommunale Politik richtet und die Bürgermeister im Verbandsgebiet einbindet, könnten zielgruppengerecht Arbeitsbilanz und Entwicklungsziele transportiert sowie regionale Identität vermittelt werden.
§ 4:Die Organisation des Zweckverbandes entspricht dem Reformziel, die regionalen Strukturen zu straffen und gleichzeitig politische Verantwortlichkeit transparent zu verorten.
§ 5:Die Verbandsversammlung bildet mit 60 Mitgliedern die politischen Verhältnisse in der Region Aachen adäquat ab und wird im Sinne des regionalen Konsenses durch die fünf Gebietskörperschaften paritätisch zu je einem Fünftel besetzt. Der Vorsitzende der Verbandsversammlung erhält vier Stellvertreter, um jede Teilregion abbilden zu können.
§ 6:Die auf die Region Aachen entfallenden Mitglieder des Euregio-Rates werden gemäß einer zu vereinbarenden Geschäftsordnung aus der Verbandsversammlung entsandt.
§ 8:Es besteht ein einseitiges Kündigungsrecht. Gemäß § 14 beträgt die entsprechende Frist 2 Jahre, um angesichts der politischen Bedeutung eines solchen Schrittes die Handlungsfähigkeit zu erhalten.
§ 9:Die Ausschüsse haben soweit von der Verbandsversammlung nicht anders bestimmt empfehlenden Charakter und ersetzen die aktuell etablierten regionalen Fachausschüsse. Sie binden neben der Politik fachlich ausgewiesene regionale Akteure und Verwaltungsmitarbeiter ein.
§ 10:Der Verbandsvorsteher wird gemäß GkG aus den Reihen der Hauptverwaltungsbeamten im dreijährigen Rotationsverfahren gestellt. Er hat ebenfalls vier Stellvertreter, um alle Teilregionen einzubinden und wird durch eine Verwaltung (Geschäftsführung mit hauptamtlichen Mitarbeitern) unterstützt. Sie setzt sich im Kern aus aktuellen Mitarbeitern des REGIO Aachen e.V. sowie der AGIT mbH zusammen.
Zur Präzisierung des Personal- und Finanzaufwandes wird durch die Arbeitsgruppe ein Modellhaushalt erarbeitet. Hierbei sollen die für die übertragenen Aufgaben bislang aufgebrachten finanziellen Mittel als Obergrenze gelten.
§ 11Insbesondere bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten nimmt die Regierungspräsidentin eine herausgehobene Stellung als Verbandspräsidentin ein.
§ 13:Der Verbandsumlage bemisst sich abweichend von der Regelung zur Besetzung der Verbandsversammlung - an der Bevölkerungszahl. Hierdurch wird der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Verbandsmitglieder Rechnung getragen.
Zur ,AGITneu
Die Finanz-, Struktur- und Inhaltsanalyse der AGIT mbH hat erheblichen Reformbedarf aufgezeigt.
Die Gesellschaft soll sich nach einer auch wirtschaftlichen Reorganisation in Zukunft auf die Kernaufgaben der gesamtregionalen operativen Wirtschaftsförderung konzentrieren. Die regionale Wirtschaft, ggf. über Kammern oder bestehende Clusterinitiativen, sowie die Hochschulen und das Forschungszentrum Jülich sollen stärker eingebunden werden.
Die zukünftigen Aufgaben und damit verbundenen Projekte und Leistungen werden anhand einer vorher festzulegenden Zielvorgabe implementiert und kontrolliert.
Entsprechende Beschlussfassungen in den zuständigen Gremien vorausgesetzt, soll die Neuausrichtung der AGIT mbH in einem parallelen Prozess im Laufe des Jahres 2012 vorangetrieben werden.
Eine Weiterbeauftragung des Beraters mit definierten Meilensteinen für den Umsetzungszeitraum 2012 - beginnend mit einer im Schwerpunkt wirtschaftlichen Reorganisation der AGIT mbH - wird seitens der ,AG Regionale Strukturreform und der Hauptverwaltungsbeamten als Vertreter der Hauptgesellschafter der AGIT mbH empfohlen.
Zur Zeitplanung
Die Vorlage wird ab März 2012 textgleich in die relevanten Gremien der Gebietskörperschaften sowie in den REGIO-Vorstand (22.03.2012) und den Lenkungsausschuss der Region Aachen (30.03.2012) eingebracht.
Unter dem Vorbehalt der Abarbeitung der beschriebenen Arbeitsaufträge sollen in einer weiteren Beratungsphase vor der Sommerpause die notwendigen Entscheidungen zur Auflösung des REGIO Aachen e.V. sowie zur Gründung des Zweckverbandes Region Aachen nach der Sommerpause gefasst werden.
Darüber hinaus gehende Stellungnahme der Verwaltung der Stadt Aachen
Die Verwaltung empfiehlt, vor einem Beschluss über den in der Anlage versandten Satzungsentwurf - insbesondere über den darin enthaltenen Aufgabenkatalog -, bilateral zwischen Stadt und Städteregion Aachen abzustimmen, wer die Umsetzung welcher Aufgaben übernimmt. Anderenfalls kommt es zu doppelten Zuständigkeiten (einerseits durch den Zweckverband, andererseits durch die gemeinsame Aufgabenumsetzung von Stadt und Städteregion Aachen).
Außerdem sollte vor einer endgültigen Entscheidung über die Satzung mit dem Aufsichtsrat der AGIT besprochen und geklärt sein, wo er die Trennung der Aufgabenkataloge des Zweckverbandes und der AGITneu sieht.
Diese Abstimmungen sind notwendig, um zu vermeiden, dass eine Satzung beschlossen wird, deren Inhalt nicht umsetzbar ist, da entweder der Zweckverband Aufgaben übertragen bekommt, die die AGIT nicht abgibt, oder von Stadt und Städteregion bereits gemeinsam koordinierte Aufgaben noch einmal dem Zweckverband zugeschrieben werden.
Grundsätzlich ist hierzu festzustellen, dass ein Zweckverband nur ihm von seinen Mitgliedern aktiv übertragene Aufgaben wahrnehmen kann. Aufgaben an sich ziehen kann ein Zweckverband nicht. Allerdings sind übertragene Aufgaben der Entscheidung der in die Verbandsversammlung (Delegiertenversammlung) entsendenden Gremien im Fall der Stadt Aachen also des Stadtrates entzogen.
Zur Verdeutlichung des Klärungsbedarfs zwischen Stadt Aachen und Städteregion Aachen ist dieser Vorlage die Anlage des Aachen-Gesetzes beigefügt, die in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Aufgabenübertragung von der Stadt aachen auf die Städteregion Aachen regelt (Anlage 3).
Auszugsweise werden im Folgenden die Passagen gegenübergestellt, die zu Unklarheiten bzw. doppelter Aufgabenübertragung führen würden.
Auszug Satzungsentwurf Zweckverband Region Aachen | Auszug Aachen Gesetz, Anlage 2 |
§ 3 Aufgaben Der Zweckverband organisiert die politische und administrative Zusammenarbeit der Verbandsmitglieder. Er hat die Aufgabe, eine gemeinsame regionale und grenzüberschreitende Strukturentwicklung zu betreiben. Hierzu gehören insbesondere: 1.Initiierung und Umsetzung von regionalen und grenzüberschreitenden Netzwerken und Kooperationsprojekten. 2.Die Förderung der Zusammenarbeit in und mit der EUREGIO Maas-Rhein. 3.Die Koordinierung, Bündelung und Vertretung der regionalen Interessen in Institutionenund Gremien der überregionalen Zusammenarbeit (z. B. Innovationsregion Rheinisches Revier, Metropolregion Rheinland). 4.Die koordinierte Steuerung und Umsetzung a)nationaler und europäischer Förderprogramme (z. B. INTERREG, ESF und EFRE), b)der regionalen Arbeitspolitik, insbesondere der regionalisierten Landesarbeitspolitik NRW, c)der regionalen und grenzüberschreitenden Kulturpolitik (insbesondere RKP NRW),sowie die Beratung von Antragstellern. 5.Die Weiterentwicklung der Bildungs- und Wissensregion. 6.Die Befassung mit regionsweit relevanten Themen der Tourismusentwicklung, der Infrastrukturausstattung sowie der Einrichtungen der Daseinsvorsorge. 7.Das Regionalmarketing und die regionale Imagebildung. 8.Die Koordinierung der Beschlussfassung in den Gremien der AGIT. 9.Die angemessene und regelmäßige Information der Öffentlichkeit und Einbindung der Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet über die Arbeit des Zweckverbandes. | § 1 Aufgabenübertragung 1)Aufgrund §6 Abs.1 des Aachen-Gesetzes regeln die Stadt Aachen und der Kreis Aachen durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß der §§1 und 23ff.des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkGNRW) in der zur Zeit geltenden Fassung (GVNRW S.621 / SGVNRW202) in Verbindung mit §§3 und 4 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der zur Zeit geltenden Fassung (GONRW, SGVNRW2023) den Übergang folgender Aufgaben der Stadt Aachen auf die Städteregion Aachen (alle angeführten Gesetze verstehen sich in der jeweils geltenden Fassung): Nach Auflösung des Zweckverbandes StädteRegion Aachen folgende Aufgaben der regionalen Strukturentwicklung: im Bereich der Wirtschaftsförderung: -das Standortmarketing der StädteRegion Aachen -die Akquisition europäischer Fördermittel -den Aufbau und die Betreuung von (eu)regionalen Netzwerken und Projekten die Koordination der regional bedeutsamen Raum- und Infrastrukturplanung, insbesondere: -die Koordination der Stellungnahmen zu den Gebietsentwicklungsplänen -die Koordination der (über-) regional bedeutsamen Verkehrsentwicklung die Förderung der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der (eu-)regionalen Kultur die Förderung des (eu)-regionalen Tourismus die Entwicklung (eu)-regionaler Initiativen und die Förderung der EuRegionale 2008 |
Abstimmungsergebnis
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Technische Details
ID: 51058
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=51058
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 25.04.2012
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 22:17