Gestaltungssatzung - Schloß-Rahe-Straße / Rahemühlehier: Beschluss als Satzung
FB 61/0660/WP16 · Entscheidungsvorlage
Gestaltungssatzung - Schloß-Rahe-Straße / Rahemühlehier:Beschluss als Satzung
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Nach kurzer Aussprache an der sich die Bezirksvertreter Weise, Helmig und Knörzer beteiligten fasste die Bezirksvertretung Aachen – Laurensberg mehrheitlich folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung
- Schloß-Rahe-Straße / Rahemühle - zu beschließen.
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung - Schloß-Rahe-Straße / Rahemühle - zu beschließen.
Der Rat beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung Schloß-Rahe-Straße/Rahemühle. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ergänzend zum Bebauungsplan Nr. 937 - Schloß-Rahe-Straße / Rahemühle - soll für den Bereich Schloß-Rahe-Straße/Rahemühle eine Gestaltungssatzung erlassen werden. Der Geltungsbereich umfasst nur das geplante Wohngebiet, dass im Bebauungsplan Nr. 937 als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt ist.
Für diesen Bereich wurden Festsetzungen formuliert, die dafür Sorge tragen sollen, dass ein angemessener Grad an Einheitlichkeit bei der Gestaltung der Gebäude sowie deren Außenanlagen entsteht. Dies wird für sinnvoll gehalten, wenn die Grundstücke im Wohngebiet an einzelne Bauherren veräußert werden. Die Satzung beschränkt sich bei den Gebäuden auf eine Vorgabe zur Farbe der Dacheindeckung mit dem Ziel ein harmonisches Ortsbild zu erhalten sowie die Gestaltung der Außenanlagen, die einen direkten Bezug zu den öffentlichen Verkehrsflächen haben, dadurch also prägend sind für den öffentlichen Raum. Mülltonnenstandorte sollen ansprechend gestaltet werden (z.B. durch Hecken), Einfriedungen, Nebengebäude und Müllcontainer sollen dieselbe Architektursprache sprechen (durch Verwendung gleicher Materialen, Farben und Elemente).
Auf weitergehende Regelungen soll verzichtet werden, um den Bauherren ausreichend große Spielräume für eine individuelle Gestaltung zu lassen.
Weiterreichende Festsetzungen für das Mischgebiet im Bereich der ehemaligen Mühlengebäude wurden nicht für erforderlich gehalten, da es sich hier um eine Bestandsbebauung mit einer eigenen Architektursprache handelt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
keine
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 51087
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=51087
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum
- Mi., 09.05.2012
- Uhrzeit
- 17:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 22:26