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Bebauungsplan Nr. 937 - Schloss-Rahe-Straße / Rahemühle -hier: A Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGBB Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGBC Empfehlung zumSatzungsbeschluss

FB 61/0659/WP16 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 937 - Schloss-Rahe-Straße / Rahemühle -hier: A Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGBB Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGBC Empfehlung zumSatzungsbeschluss

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Zum genannten Thema wurden durch Frau Wieneke, FB 61, zusätzliche Erläuterungen vorgetragen.

Herr Sittardt bat um nochmalige Erläuterung der Grundwasserproblematik. Hierzu erklärte Frau Wieneke, das der Umweltbericht zu diesem Thema Maßnahmen aufzeige und der Umweltbericht Bestandteil des städtbaulichen Vertrages sei.

Ebenso sprach Herr Sittardt die Problematik des aus der Schloß-Rahe-Straße abfließenden Verkehrs an und äußerte die Befürchtung, dass beim Einmünden auf die Roermonder Straße erhebliche Belästigungen und Wartezeiten zu erwarten seien. Die Verkehrssituation in diesem Kreuzungsbereich wäre bereits heute als grenzwertig zu betrachten. Herr Knörzer regte in diesem Zusammenhang an, die Ampelschaltung an der Tunneldurchführung bedarfsgerecht zu schalten, um einen zügigeren Verkehrsfluss herbeizuführen. Hierzu wird seitens der Verwaltung eine entsprechende Prüfung erfolgen.

Auf die Anregung von Herrn Helmig, eine zusätzliche Ampel an der Kreuzung Schloß-Rahe-Straße / Roermonder Staße zu installieren, teilte Frau Wieneke mit, dass die Erhaltung des Verkehrsflusses erhalten bleiben müsse; allerdings weise das bisher vorliegende Gutachten keinen Bedarf für eine zusätzliche Ampel aus.

Herr Gilson sowie Herr Clasen sind der Auffassung, dass hinsichtlich der Verkehrsproblematik zunächst einmal die Entwicklung abgewartet werden solle, bevor Maßnahmen aktiviert werden.

Seitens der Verwaltung wird die Verkehrsproblematik weiter beobachtet werden, um im Bedarfsfall Lösungsmöglichkeiten zu ermitteln, welche eine Optimierung herbei führen könnten.

Herr Knörzer regte hinsichtlich der Lärmproblematik nochmals an, dass seitens der Veraltung darauf hingewirkt werden soll, auf der Kohlscheider Straße eine Temporeduzierung von Tempo 100 auf Tempo 70 herbeizuführen.

Eine erste Maßnahme zur Lärmreduzierung wäre seiner Auffassung nach auch die Erstellung eines Erdwalles auf dem in Frage kommenden Streckenabschnitt.

Herr Knörzer ging nochmals auf die Problematik der Dachfirstausrichtung hinsichtlich der Nutzung von Solarenergie ein. Hierzu wurde von Frau Wieneke dargelegt, dass die in den Plänen dargestellte Ausrichtung sich an der städtebaulichen Ausrichtung orientiert und maßgebende Klimaschneisen mit eingeflossen wären.

Die Nutzung von Geothermie sei im Planbereich beabsichtigt und soll noch im Bebauungsplan festgesetzt werden.

Zu der von Herrn Knörzer aufgeworfenen Frage der Errichtung einer Spielfläche erläuterte Frau Wieneke, dass in Absprache mit der zuständigen Fachverwaltung hierauf verzichtet werden könne, da in unmittelbarer Nähe ein Spielplatz vorhanden sei. In der sich hierzu anschließenden Diskussion vertraten die Bezirksvertretungsmitglieder die Auffassung, dass der Verweis auf eine in ca. 300 m entfernte Spielfläche nicht ausreichend sei und die Schaffung einer zusätzlichen öffentlichen Spielfläche wünschenswert wäre.

Die geplante Gesamtmaßnahme wird seitens der Bezirksvertretung als positiv bewertet und stellt eine deutliche Aufwertung des Bereiches dar.

Es erfolgten keine weiteren Wortmeldungen.

Die Bezirksvertretung Aachen – Laurensberg fasste daraufhin einstimmig den folgenden, geänderten

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen - Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 937 - Schloss-Rahe-Straße / Rahemühle - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und empfiehlt, dass ortsnah eine Spielplatzmöglichkeit, wie im ursprünglichen Entwurf des Investors vorgesehen, geschaffen wird.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 937- Schloss-Rahe-Straße / Rahemühle - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 937- Schloss-Rahe-Straße / Rahemühle - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1.Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat in ihrer Sitzung am 16.11.2011 die Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 937 - Schloß-Rahe-Straße/Rahemühle - empfohlen. Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 01.12.2011 der Empfehlung angeschlossen und die Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 937 beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Planung erfolgte in der Zeit vom 16.01.2012 bis zum 17.02.2012. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

2.Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2)BauGB

Zur Planung haben sich 7 Bürger und eine von Anwohnern beauftragte Rechtsanwaltskanzlei geäußert. Im Wesentlichen wurden in den Eingaben zwei Verkehrsthemen, Leistungsfähigkeit der Schloß-Rahe-Straße bzw. deren Knotenpunkte und Erschließung des neuen Wohngebietes über den Erschließungsstich (neben Haus Nr. 35) von der Schloß-Rahe-Straße aus angesprochen. Zur Frage der Erschließung haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, so dass die Verwaltung nach wie vor der Auffassung ist, dass die geplanten 32 Häuser über die Erschließungsstraße erschlossen werden können. Die Erschließung als Sackgasse wird in der Stellungnahme des Polizeipräsidiums, Abteilung Kriminalprävention sogar ausdrücklich begrüßt, da Fluchtmöglichkeiten, insbesondere für Wohnungseinbrecher, damit erschwert würden.

In den Eingaben wurde kritisiert, dass für das Verkehrsgutachten keine neuen Zählungen durchgeführt wurden und dass der Nachweis der Leistungsfähigkeit nicht ausreichend dargestellt wurde. Da wegen einer längeren Baumaßnahme der STAWAG die Schloss-Rahe-Straße langfristig teilgesperrt war und kein Durchfahrtsverkehr stattfand, waren Zählungen an den Knotenpunkten über längere Zeit nicht möglich. Daher werden in der ergänzenden verkehrsplanerischen Untersuchung (Stand März 2012) die Nachweise auf der Grundlage von Verkehrserhebungen aus den Jahren 2005, 2006 und 2009 mit plausiblen Ansätzen für die Entwicklung 2012 vollständig vorgelegt. Die ergänzende Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Leistungsfähigkeit des Knotens Roermonder Straße / Schloss-Rahe-Straße zwar leicht abnimmt, insgesamt aber weiterhin gegeben ist. Auch die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Schloß-Rahe-Straße/Schloßparkstraße ist gegeben und hat noch Kapazitätsreserven. Die Tunneldurchfahrt ist ausreichend leistungsfähig und es sind für beide Spitzenstunden und beide Fahrtrichtungen noch Reserven vorhanden.

Die Eingaben der BürgerInnen sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeit) beigefügt.

3.Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Parallel wurden 15 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 3 davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben, die aber zu keiner Änderung der Planung führten. Die Eingabe des Landschaftsverbandes Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege, in der angeregt wird, dass die Denkmalwürdigkeit des ehemaligen Mühlenteichs zu überprüfen sei, führte dazu, dass die Investoren im städtebaulichen Vertrag zu einer archäologischen Baubegleitung oder zu vorgezogenen Sondagen verpflichtet werden.

Die Eingaben der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind ebenfalls der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt.

4.Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Mit dem Bebauungsplan wird Planungsrecht für 32 Einfamilienhäuser geschaffen. Gleichzeitig sichert er planungsrechtlich die Nutzung der Gebäude der ehemaligen Rahemühle und die Grünfläche im Bereich des ehemaligen Mühlenteiches. Mit der ergänzenden verkehrsplanerischen Untersuchung wurde die Leistungsfähigkeit der Schloß-Rahe-Straße mit ihren Knotenpunkten nochmals überprüft, so dass die vorgetragenen Bedenken der Öffentlichkeit ausgeräumt werden konnten.

In der Legende des Bebauungsplanes wurde die Festsetzung „Ga“ so ergänzt, dass hier auch Stellplätze und überdachte Stellplätze zulässig sind. Diese Ergänzung hat lediglich klarstellenden Charakter und führt nicht zu einer Änderung der Planung.

Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 937 -Schloß-Rahe-Straße/Rahemühle - als Satzung zu beschließen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Der Stadt Aachen entstehen durch den Bebauungsplan keine Kosten.

Weitere Dokumente (10)

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Technische Details

Hauptdokument

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Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 09.05.2012
Uhrzeit
17:30
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 22:26