Bebauungsplan Nr. 891, Bau der Kaiserplatzgaleriehier: Sachstand und weiteres VorgehenTagesordnungsantrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 17.04.2012
FB 61/0666/WP16 · Kenntnisnahme
Bebauungsplan Nr. 891, Bau der Kaiserplatzgaleriehier: Sachstand und weiteres VorgehenTagesordnungsantrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 17.04.2012Tagesordnungsantrag der SPD-Fraktion vom 18.04.2012
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Die Behandlung dieses TOP geht auf zwei TO Anträge von den Fraktionen CDU und Grüne gemeinsam und von der SPD-Fraktion zurück.
Frau Nacken berichtet, die Verwaltung habe in dieser Angelegenheit zwar immer wieder mehr oder weniger positive Gespräche geführt, die Schaffung der Grundvoraussetzung aber, nämlich der Eigentumsübergang der Grundstücke an den Investor, habe bisher nicht zum Erfolg geführt werden können.
Frau Schlick teilt mit, die CDU Fraktion habe den Antrag gestellt, da am 31.03.2012 die Frist für den Beginn der Bauarbeiten abgelaufen sei und die Verträge bis zum heutigen Tag nicht unterschrieben worden seien. Deshalb sehe sich ihre Fraktion nun in der Pflicht, die Aufhebung des Bebauungsplanes (im nichtöffentlichen Teil) einzuleiten und dann eine konstruktive neue Lösung zu erarbeiten.
Herr Rau führt für die Fraktion Grüne mit Verweis auf die Berichterstattung in der Presse aus, er sehe zwar auch, dass es für die betroffenen Bürger aus dem Viertel ein großes Desaster bedeute, aber aufgrund der Erfahrung, dass die Verhandlungspartner nicht verlässlich seien, müsse die Politik nun tätig werden. Wegen des Fristablaufs am 31.03.2012 sei die Politik laut BauGB gehalten, den Vertrag aufzukündigen. Bei der nun einzuleitenden neuen Planung müsse neben dem Einkaufen aber mehr als bisher auch Wohnen berücksichtigt werden.
Eine entsprechende Programmberatung sei noch nicht konkret.Wenn sich nicht doch noch ein Investor finde, könne es zum Leidwesen der Anwohner noch Jahre dauern, bis sich die Situation dort ändere. Es sei ein schmerzlicher Lernprozess gewesen; in der Zukunft müsse man sich besser absichern, wenn abgerissen werden solle. Hier seien die Verträge über Jahre missbraucht worden. Deshalb müsse man nun zu Plan B greifen.
Für die Linke erklärt Herr A. Müller, der Satzungsbeschluss vom 18.02.2009 sei im Lichte der Erkenntnisse aus heutiger Sicht falsch gewesen. Zwar hätten Vertreter der Linke aus anderen Gründen v. a. wegen der Größe dagegen gestimmt. Aber auch sie hätten es für möglich gehalten, dass solch ein Bau realisiert werden könne. Die Frage sei nun, was man daraus mache. Es gebe jetzt die Chance, das zu verwirklichen, was damals die Bürgerinitiative wollte, nämlich etwas Kleinteiliges zu bauen mit Wohnungen.
Zum Antrag habe er zwar noch die Bedenken, dass der Wortlaut keine Chance mehr für den Investor hergebe, er werde ihn aber mittragen. Man müsse nun so schnell wie möglich auf vernünftige Weise unter Beteiligung der Bürger etwas Neues auf den Weg bringen.
Herr Baal erinnert daran, dass für jeden Bebauungsplan,das gelte auch für Aufhebungen, mehrere Schritte bis hin zur Satzung erforderlich seien. Das bedeute, dass ein solches Verfahren Zeit brauche.
Herr Haase (SPD) schätzt, alle seien sich einig darüber, dass man den bisherigen Verlauf nicht akzeptieren könne. Deshalb dürfe man jetzt keine Zeit mehr verlieren, gerade auch, weil das Verfahren langwierig werden könne. Wegen der Eigentumsrechte sei es aber notwendig, dieses Thema auch im nichtöffentlichen Teil zu behandeln.
Man könne froh sein, dass es sich hierbei um einen Vorhaben- und Erschließungsplan handele und man nicht an die Fristen eines normalen Bebauungsplanes, nämlich 7 Jahre, gebunden sei.
Für die FDP erklärt Herr Dr. Vossen, seine Fraktion habe damals dieses Projekt unterstützt, weil man es für möglich gehalten habe. Nicht das Projekt sei falsch, sondern die Partner, die sich als nicht verlässlich erwiesen hätten. Es sei ein Lernprozess gewesen. Jetzt müsse man handeln und die Hoffnung auf seriöse Entwickler setzen.
Herr Höfken warnt, man dürfe jetzt nicht alle in einen Topf werfen. Es gebe auch andere Investoren im Wartestand. Deshalb müsse man jetzt schnell einen Schlussstrich ziehen und mit Druck eine neue Variante vorantreiben. Schuldzuweisungen machten keinen Sinn. Er hoffe, dass es gelinge, einen anderen Investor zu gewinnen, der bereit sei, so viel Geld zu investieren.
Frau Moselage pflichtet ihrem Vorredner bei und warnt ebenfalls, jetzt keine Zeit mehr zu verlieren, damit nicht durch Verzögerungen die Brache noch länger so liegen bleibe.
Nach weiteren Wortbeiträgen des Herrn A. Müller, des Herrn Höfken, der Frau Moselage, sowie des Herrn Dr. Meyer kommt man darin überein, dass eine weitere Beratung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgen soll; dann soll auch der Beschluss gefasst werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Kaiserplatz-Galerie -
hier: Sachstand April 2012
1. Investorenwechsel
Im Februar 2009 wurde der Ratsbeschluss für den Bebauungsplan Kaiserplatz-Galerie mit großer Mehrheit gefasst und es ist nach wie vor Ziel, die Realisierung zu unterstützen. Die bisherige Projektentwicklungsgesellschaft P.E.A. ist jedoch nicht mehr in der Lage das Projekt umzusetzen.
Als neue Investoren beabsichtigen nun ECE und Strabag die Übernahme und Entwicklung der Kaiserplatz-Galerie als gleichberechtigte Projektpartner. Sie werden als Projektgemeinschaft eine neue Gesellschaft, die GKAA gründen. Die ECE wird die Galerie künftig betreiben. Ein unterschriebener Vorverkaufsvertrag (preferredbidder) liegt vor, ein unterschriebener Notarvertrag jedoch noch nicht.
Die Stadt Aachen hatte der P.E.A. eine Frist bis zum 31.03.2012 gesetzt, bis zu der mit dem Bau der Galerie begonnen werden musste. Diese ist nun verstrichen. Trotzdem soll die angekündigte Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes noch nicht vollzogen werden. Vielmehr soll der ECE / Strabag die Gelegenheit gegeben werden, den Kaufvertrag mit der PEA abzuwickeln und ihn zusammen mit dem Eigentumsnachweis (Auflassungsvormerkung) der Stadt vorzulegen. Anschließend soll der Rat der Stadt dem Wechsel des Vorhabenträgers zustimmen.
Danach wird mit ECE / STRABAG ein Änderungsvertrag abgeschlossen, der die Rechtsnachfolge regeln wird.
Über den aktuellen Verhandlungsstand wird in der Sitzung mündlich berichtet.
2. Planung
ECE / Strabag beabsichtigen keine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 891. Das Vorhaben soll den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend umgesetzt werden.
Zur besseren Ausnutzung der festgesetzten Verkaufsflächen soll jedoch ein zusätzliches Zwischengeschoss angelegt werden, das zum Teil durch einen Großmieter genutzt werden soll. Weiterhin soll sich die Führung der inneren Passage geringfügig ändern. Weiterführende Änderungswünsche bezüglich der äußeren Gestalt bzw. der Fassade wurden bislang nicht vorgelegt. In einem ersten Schritt würde sich die ECE / Strabag dazu verpflichten, die im Durchführungsvertrag enthaltene Planung zu realisieren. Sollte die Planung geändert werden, müsste der Vertrag entsprechend angepasst werden. Vor Vertragsänderung müsste die Planung dem Architektenbeirat vorgestellt und anschließend vom Planungsausschuss beschlossen werden. In diesem Fall wäre auch die neue Denkmalbereichssatzung für die Aachener Innenstadt zu berücksichtigen.
3. Bereich Harscampstraße
Weiterer Gegenstand der derzeitigen Verhandlungen ist der Bereich zwischen der geplanten Kaiserplatz-Galerie und der Harscampstraße. Hier besteht seitens der Investoren der Wunsch ein Textilkaufhaus mit ca. 4.500 m² Verkaufsfläche (P&C) zu entwickeln. Es soll unabhängig von der Galerie errichtet und betrieben werden können. Zugänge von der Galerie bzw. der Passage aus sind jedoch möglich. Im Obergeschoss soll Wohnraum entstehen als Teil der im Durchführungsvertrag Kaiserplatz-Galerie geforderten neu zu schaffenden Wohnfläche von 1.800 m².
Der derzeit gültige Bebauungsplan Nr. 774 Reihstraße setzt hier ein Mischgebiet fest.
Um großflächigen Einzelhandel zu errichten, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Statt eines Mischgebietes müsste ein Kerngebiet festgesetzt werden.
Grundsätzlich ist die Festsetzung eines Kerngebietes im Bereich der Adalbertstraße, der Haupteinkauflage der Stadt Aachen, nachvollziehbar. Unabhängig von der Kaiserplatz-Galerie gesehen, würde aus Sicht der Verwaltung gegen eine solche Änderung keine Bedenken bestehen. Als Oberzentrum ist die Stadt Aachen jederzeit in der Lage an diesem
Standort einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb in dieser Größenordnung zu vertreten.
Weitere Dokumente (3)
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Technische Details
ID: 51183
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=51183
Hauptdokument
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Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 10.05.2012
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 22:26