Auswirkungen des Tarifabschlusses 2012
FB 11/0110/WP16 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Dr. Barth erklärt, dass die Vorlage einerseits die direkten Auswirkungen des hohen Tarifabschlusses darstellt, andererseits aber auch die mögliche Übertragung dieses Tarifabschlusses ab 2013 auf die Beamten beinhaltet. Für 2012 sei im Vorfeld für das gesamte Jahr eine Tarifsteigerung in Höhe von 3 % eingeplant gewesen, sodass in diesem Jahr keine Überschreitung der bisherigen Planansätze zu erwarten sei. Ab 2013 müsse mit erhöhten Personalkosten gerechnet werden, da dann weder für die tariflich Beschäftigten noch für die Beamten ausreichend Mittel zur Verfügung stünden.
Im Falle der Übertragung des hohen Abschlusses auf den Beamtenbereich, so erläutert Herr Dr. Barth weiter, werden insbesondere auch die Pensionsrückstellungen viel höher ausfallen, als bisher angenommen. Entsprechend würden die Planansätze ab 2013 deutlich überschritten. Die Überschreitung könne auch nicht ausschließlich durch Einsparungen kompensiert werden, auch wenn ab 2015 erst einmal eine bloße Fortschreibung der Plandaten stattgefunden habe. Außerdem sei auch in 2014 wieder mit einem Tarifabschluss und folglich mit steigenden Personalkosten zu rechnen.
Grundsätzlich müsse also langfristig eine Aufgabenkritik erfolgen, die zu Einsparungen im Personalbereich führe. Nur so könne eine drohende HSK- Pflicht abgewendet werden. Hier sei auch die Politik gefragt, die solche Entscheidungen mittragen müsse.
Herr Künzer wirbt dafür, dass unabhängig von der Haushaltsentwicklung ein ganzheitliches Personalkonzept, auch vor dem demografischen Hintergrund, ausgearbeitet und mit der Politik bzw. der Personalvertretung abgestimmt werden solle.
Herr Höfken weist darauf hin, dass nicht nur über Personalkostenreduktion, sondern auch über Einnahmesteigerungen nachgedacht werden solle.
Frau Begolli bittet darum, dass der Beschlussvorschlag abgeändert wird. Sie möchte die Vorlage nicht zustimmend, sondern nur zur Kenntnis nehmen. Diesem Vorschlag schließen sich alle Fraktionen an, sodass einstimmig folgender Beschluss ergeht:
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
In Vertretung
(Dr. Barth)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Ende März 2012 verabschiedete Tarifabschluss für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Bundes und der Kommunen sieht folgende gestaffelte Erhöhung bei einer Laufzeit von 24 Monaten vor:
- 3,5 Prozent ab dem 1. März 2012
- 1,4 Prozent ab dem 1. Januar 2013
- und weitere 1,4 Prozent ab dem 1. August 2013.
Am 21.03.2012 hat der Rat der Stadt Aachen im Rahmen der Verabschiedung des Gesamthaushaltes 2012 auch über die Höhe der Personalaufwendungen 2012 – 2015 beschlossen. Für den Beschäftigtenbereich wurde in 2012 vorsorglich eine 3%ige Erhöhung mit einer Fortschreibung von 0,5% in 2013 und 2% in 2014 eingeplant. Im Hinblick auf eine Besoldungs- und Versorgungsanpassung im Jahr 2013 ist bei den Dienst- und Versorgungsbezügen eine Steigerungsrate von 2% und eine Fortschreibung um 0,5% in 2014 berücksichtigt worden.
Für das Jahr 2015 ist im verabschiedeten Haushalt die Deckelung der Personalaufwendungen (mit Ausnahme der Zuführungsbeträge für Pensionsrückstellungen) vorgesehen.
Auf der Grundlage des aktuellen Tarifergebnisses wurden die hieraus resultierenden Auswirkungen für den städtischen Haushalt hinsichtlich der Höhe der Personalaufwendungen berechnet.
Für 2012 sind ausreichend Mittel vorhanden, weil die bereits eingeplante Tariferhöhung um 3% für das komplette Jahr 2012 berechnet wurde und dadurch den prozentual höheren Tarifabschluss von 3,5%, der erst ab März 2012 gilt, kompensiert. Die stufenweise Anhebung im Jahr 2013 übersteigt jedoch die bisher eingeplanten Mittel, so dass derzeit von einem Fehlbedarf 2013 in Höhe von rd. 1,6 Mio. € ausgegangen wird.
Mithin erhöht sich die Berechnungsgrundlage für die Fortschreibung der Bedarfe 2014 und 2015 mit der Folge eines jährlichen Defizits in Höhe von rd. 1,7 Mio. € bei den Beschäftigtenentgelten einschließlich der Arbeitgeberanteile für Sozialversicherung und Zusatzversorgung.
Eine mögliche Beamtenbesoldungserhöhung 2013 / 2014 in Anlehnung an den aktuellen Tarifabschluss hätte gravierende Auswirkungen für den städtischen Haushalt, weil zusätzlich zu den Mehrbelastungen für die originären Dienst- und Versorgungsbezüge die rückwirkende Anpassung für Pensionsrückstellungen auf Basis der aktuellen Grundgehälter erforderlich wird.
Die Auswirkungen im Einzelnen sind in der beigefügten Zusammenstellung dargestellt.
Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Deckelung der Personaufwendungen für das Jahr 2015 auch nach dem Tarifabschluss beibehalten werden soll. Dies setzt voraus, dass mögliche Steigerungen durch personalwirtschaftliche Maßnahmen aufgefangen werden können, wobei diese Annahme einen sehr restriktiven Kurs bei der Stellenbewirtschaftung voraussetzt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 51212
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=51212
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
- Gremium
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum
- Mi., 23.05.2012
- Uhrzeit
- 9:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 22:30