Information zur leistungsorientierten Bezahlung bei der Stadtverwaltung Aachen – Verteilung der Prämien für das Jahr 2011
FB 11/0115/WP16 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Dr. Barth erläutert kurz das in der Vorlage dargestellte Modell zur Verteilung der Leistungsprämien. Der überwiegende Teil (90%) sei wie in der Vergangenheit als allgemeine Prämie an alle Beschäftigten verteilt worden. 10 % wurden individuell als zusätzliche Leistungsprämien ausgezahlt. Dies sei, was Frau Hoch bestätigt, das System mit den wenigsten Konflikten. Künftig könne eine Ausweitung angestrebt werden. Problematisch sei allerdings, dass viele Bereiche befürchten, dass die Leistungsprämien zu Unfrieden innerhalb der Beschäftigten führen. Das größte Problem in diesem Zusammenhang sei das Fehlen von objektiven und nachvollziehbaren Kriterien. Weiterhin führt er aus, dass in der Privatwirtschaft nicht Einzelleistungen sondern Teams-/Abteilungen belohnt würden. Dies stünde immer in einem engen Zusammenhang zur Produktivität und Zielerreichung. Mitarbeiter, die herausragende Leistungen erbringen, würden über Beförderungen und persönliche Entwicklungen gefördert.
Dies bestätigt Frau Hoch. Ihrer Ansicht nach werde allen Beschäftigten durch Leistungsverdichtung und Aufgabenzuwachs viel abverlangt, sodass die Leistungsprämie allen Beschäftigten zustünde, ohne dass eine besondere Begründung notwendig werde. Nach ihrer Erfahrung habe die 10 %- Zusatzprämie schon zu Konflikten geführt. Bei einer Steigerung könnten sich diese noch verschärfen.
Frau Herff schildert, dass obwohl ihrer Fraktion die Probleme durchaus bewusst seien, sie trotzdem dafür plädiert, den Ausbau von LOB zu fördern. Hierzu müsse ggf. auch der Verteilungsschlüssel und die Instrumente überarbeitet und transparenter gestaltet werden. Weiterhin erkundigt sie sich, ob es möglich sei, zu sehen, wer die Prämien erhalte. Dies sei vermutlich nur möglich, wenn ein bestimmtes Projekt oder ähnliches betroffen sei.
Herr Gerets erklärt, dass das Problem in der Messbarkeit der Leistung liege. Entsprechend müsse das Verfahren diskutiert und ggf. geändert werden. Arbeitsverdichtung müsse über die Eingruppierung abgedeckt werden, damit das Leistungsentgelt tatsächlich für besondere Leistungen gezahlt werde.
Herr Künzer bittet darum, grundsätzlich auch immer eine Kosten- Nutzen- Einschätzung vorzunehmen.
Frau Begolli bezweifelt, dass für die gesamte Verwaltung nachvollziehbare Kriterien angesetzt werden können. Dafür sei die Aufgabenstruktur zu vielfältig. Transparenz und Nachvollziehbarkeit seien bei dem System aber unverzichtbar, um keinen Unfrieden zu schaffen.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig:
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters nimmt der Personal- und Verwaltungsausschussdie Informationen über die leistungsorientierte Bezahlung bei der Stadtverwaltung Aachen und insbesondere über die Verteilung der Prämien für das Jahr 2011 zur Kenntnis.
In Vertretung
( Dr. Barth)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Wirkung vom 18.04.2011 ist auf der Grundlage des § 18 Abs. 6 TVöD und des § 6 LBesG/NRW die neue Dienstvereinbarung über die Zahlung leistungsorientierter Besoldung und Entgelte bei der Stadt Aachenin Kraft getreten.
Nach diesen Regelungen werden erstmals für das Jahr 2011 Leistungsentgelte aufgrund leistungsbezogener Bewertungen ausgezahlt.
Die zur Verfügung stehenden Budgets werden für die Kernverwaltung und die Eigenbetriebe separat ermittelt. In 2011 addierten sich diese auf eine Gesamtsumme von rd. 1,8 Mio. €.
90 % des jeweiligen Budgets werden als allgemeine Leistungsprämie (ALP) gezahlt.
Die allgemeine Leistungsprämie wird
-je Eingruppierungscluster
-flächendeckend an alle berechtigten Mitarbeiter
-für kontinuierlich gute Leistungen
-im Verhältnis der zum Stichtag ( 01.07. des Jahres) vereinbarten Arbeitszeit
-und unter Berücksichtigung evtl. Fehlzeiten
verteilt.
Die restlichen 10 % des Gesamtbudgets stehen für die Zahlung von Zusatzprämien (ZP) zur Verfügung. Jedem Fachbereich/Eigenbetrieb steht ein Anteil am Gesamtbudget der Zusatzprämie im Verhältnis der Arbeitsstunden seiner Mitarbeiter zur Gesamtarbeitsstundenzahl aller Prämienberechtigten zur Verfügung.
Eine Zusatzprämie wird für besonders herausragende Leistungen an Einzelpersonen oder an Gruppen gewährt. Die Leistungsfeststellung hierzu erfolgt jährlich, die Entscheidung über die Verteilung liegt bei der Fachbereichs-/Eigenbetriebsleitung.
Die Leistungsbemessungen erfolgen entweder aufgrund
-von Zielvereinbarungen ( erst ab 2012)
-systematischen Leistungsbewertungen
-oder aufgrund der Bewertung von besonders herausragenden Leistungen bei besonderen, auch unvorhersehbaren, Ereignissen.
Soweit ein Fachbereich/Eigenbetrieb sein Budget für die Zusatzprämien nicht vollständig verteilt, wird der Restbetrag für das nächste Jahr zurückgestellt.
Das Gesamtvolumen und die Verteilung der einzelnen Prämien sind der Anlage
„Evaluation Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) für das Jahr 2011“
zu entnehmen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Keine zusätzlichen Ausgaben
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 51289
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=51289
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
- Gremium
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum
- Mi., 23.05.2012
- Uhrzeit
- 9:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 22:30