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Bebauungsplan Nr. 937 - Schloss-Rahe-Straße/ Rahemühle - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich der ehemaligen Rahemühle an der Schloss-Rahe-Straßehier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

FB 61/0659/WP16-1 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 937 - Schloss-Rahe-Straße/ Rahemühle - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich der ehemaligen Rahemühle an der Schloss-Rahe-Straßehier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Baal berichtet als Vorsitzender des Planungsausschusses, dass dieser dem Rat der Stadt einstimmig empfehle, laut Beschlussvorschlag zu beschließen.

Ratsfrau Crumbach-Trommler, FDP-Fraktion, skizziert die Funktionsfähigkeit im Verkehrsbereich des Bebauungsplans und die sich ergebenden Problembereiche aufgrund nicht berücksichtigter Stauräume, die sich durch die Schaltung der Fußgängerampel und der Ampel an der Rathausstraße, Schlossparkstraße und der Fußgängerwegkreuzung ergeben. Zudem sei die Fahrbahntrasse in der Schloss-Rahe-Straße im Tunnelbereich so eng, dass ein Gegenverkehr ohne Befahren des neben der Straße liegenden Ackers nicht möglich sei. Aus diesen Gründen könne sie dem Bebauungsplan nicht zustimmen.

Ratsherr Baal, CDU-Fraktion, erklärt als Vorsitzender des Planungsausschusses, dass der Bebauungsplanzusammen mit dem Investor entwickelt und sehr detailliert und nachhaltig geprüft worden sei, auch im Hinblick auf die verkehrlichen Belange. Man habe bisher die Erfahrung gemacht, dass die fachlichen Einschätzungen der Verwaltung und der hinzugezogenen Gutachter zutreffend und nicht zu verwerfen seien, weshalb der Planungsausschuss einstimmig zu dem Ergebnis gekommen sei, dass der Bebauungsplan in der Abwägung akzeptabel sei.

Ratsherr Rau, Fraktion Die Grünen, weist darauf hin, dass mit diesem Bebauungsplan zum ersten Mal der Aachener Baulandbeschluss zum Tragen komme, den der Rat der Stadt beschlossen habe und durch den der Investor dazu verpflichtet werde, ein Stück des Bodenwertes, der durch die Bebauung entstehe, an das Gemeinwesen zurückzugeben. So entstehe aus Grünland Bauland, was wiederum die Stadt Aachen in die Lage versetze, städtische Projekte zu verwirklichen und damit die ihr obliegenden Aufgaben zu erfüllen.

Abschließend bittet er um eine Rückmeldung der Verwaltung zur Zugänglichkeit der öffentlichen Grünfläche, die nun doch in Privateigentum stehe.

Beigeordnete Nacken gibt an, dass hierüber noch mal mit den Eigentümern und Investoren gesprochen und in die Präambel des Vertrages aufgenommen worden sei, dass der Park öffentlich zugänglich sein werde.

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt bei einer Enthaltung einstimmig wie folgt: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 937 sowie den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis. Der Rat beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Darüber hinaus beschließt er den Bebauungsplan Nr. 937 – Schloss-Rahe-Straße/ Rahemühle – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich der ehemaligen Rahemühle an der Schloss-Rahe-Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 937 sowie den als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis.

Der Rat beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Darüber hinaus beschließt er den Bebauungsplan Nr. 937 – Schloss-Rahe-Straße/ Rahemühle – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich der ehemaligen Rahemühle an der Schloss-Rahe-Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/0539/WP16 – Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

FB61/0659/WP16 – Ergebnis der Offenlage und der Behördenbeteiligung

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.09.2010 die Verwaltung beauftragt, für das Bauvorhaben - Rahemühle - einen Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag zu erarbeiten. Gleichzeitig hat er beschlossen, hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs.1 BauGB durchzuführen, die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat sich diesem Beschluss in ihrer Sitzung am 03.11.2010 aus bezirklicher Sicht angeschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 23.05.2011 bis einschließlich 03.06.2011 im Bezirksamt Aachen-Laurensberg stattgefunden.

Parallel wurden 22 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 01.12.2011 mit dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung beschäftigt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 937 beschlossen. Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hatte bereits am 16.11.2011 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

Die öffentliche Auslegung der Planung erfolgte in der Zeit vom 16.01.2012 bis zum 17.02.2012. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.

Der Planungsausschuss wird in seiner Sitzung am 10.05.2012 über das Ergebnis der Offenlage beraten, die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg wird sich am 09.05.2012 damit beschäftigen.

Über die Beratungsergebnisse wird in der Sitzung mündlich berichtet.

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Technische Details

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 23.05.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zusätze
Die Unterlagen werden nachgereicht.
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 22:31