7. Juni 2005 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 3.4Öffentlich

Über-und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2005-Abschnitt 70 - Abwasserbeseitigunghier: Kanalisierung von Kleinsiedlungsgebieten

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Einstimmig empfiehlt der Finanzausschuss dem Rat der Stadt a) für die Haushaltsstelle 9.70400.95430.4 "Augustinerweg, Anschluss, Überleitung" eine Ausnahme von der Regelung des § 32 Nr. 2 Hauptsatzung zu beschließen, so dass die Aufstellung eines Nachtragshaushalts für diese Kanalbaumaßnahme nicht notwendig ist. b) seine Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben in folgender Höhe zu erteilen: Hst. 9.70400.95430.4 "Augustinerweg, Anschluss Überleitung" 250.000,00 € Hst. 9.70000.95050.4 "Hergenrather Weg, Luerweg, Kanalisierung" 71.000,00 € Hst. 9.70100.95410.8 "Freunder Heideweg, Kanalsierung" 60.000,00 € Hst. 9.70100.95420.5 "Deltourserb, Kanalisierung" 60.000,00 € c) seine Zustimmung zur Genehmigung der folgenden über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen zu erteilen: Hst. 9.70400.95430.4 "Augustinerweg, Anschluss, Überleitung" 200.000,00 € Hst. 9.70100.95420.5 "Deltourserb, Kanalisierung" 150.000,00 € d) die beabsichtigte Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben bei der Haushaltsstelle 9.70200.95240.4 "Müselterweg, Kanalisierung" in Höhe von 30.000,00 € zur Kenntnis zu nehmen.
Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 3.4
Sitzung
Sitzung des Finanzausschuss
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 07.06.2005
Uhrzeit
17:00
Anlass
Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Status
gemischt