Entscheidungsbefugnis zur Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen
FB 20/0048/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Entscheidungsbefugnis über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW entsprechend nachfolgender Betragsgrenzen zu staffeln:
bis 500Leiter der Abteilung FB 20/10 Haushaltsplanung und Controlling
bis 2.500Fachbereichsleiter FB 20
bis 30.000Kämmerin der Stadt Aachen
ab 30.000Rat der Stadt Aachen (Erheblichkeitsgrenze)
Grehling
Der Rat der Stadt beschließt, die Entscheidungsbefugnis über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW entsprechend nachfolgender Betragsgrenzen zu staffeln:
bis 500Leiter der Abteilung FB 20/10 Haushaltsplanung und Controlling
bis 2.500Fachbereichsleiter FB 20
bis 30.000Kämmerin der Stadt Aachen
ab 30.000Rat der Stadt Aachen (Erheblichkeitsgrenze)
Philipp
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 83 GO NRW entscheidet der Kämmerer / die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Diese Entscheidungsbefugnis kann der Kämmerer / die Kämmerin mit Zustimmung des Oberbürgermeisters und des Rates auf andere Bedienstete übertragen.
Im Haushaltsjahr 2011 wurden 171 Anträge auf über- und außerplanmäßige Mittel bewilligt, deren genehmigte Beträge sich wie folgt aufteilten:
kleiner 50031 Fälle
501 - 2.50042 Fälle
2.501 - 5.00014 Fälle
5.001 - 10.00027 Fälle
10.001 - 30.00036 Fälle
größer 30.00021 Fälle
Bei der Stadt Aachen werden zurzeit alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Betragsgrenze von 30.000 durch die Kämmerin genehmigt. Dies hat zur Folge, dass auch Kleinbeträge der Zustimmung der Kämmerin bedürfen. Aus diesem Grund wird mit Zustimmung des Oberbürgermeisters vorgeschlagen, die Entscheidungsbefugnis über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu staffeln:
bis 500Leiter der Abteilung FB 20/10 Haushaltsplanung und Controlling
bis 2.500Fachbereichsleiter FB 20
bis 30.000Kämmerin der Stadt Aachen
ab 30.000Rat der Stadt Aachen (Erheblichkeitsgrenze)
Die Betragsgrenzen gelten innerhalb eines PSP-Elementes für jedes Sachkonto.
Beispiel:
Eine Zustimmung über eine überplanmäßige Bereitstellung bei einer Kostenart (Sachkonto) in Höhe von 2.000 erteilt die Fachbereichsleitung. Kommen im laufenden Jahr beim selben Sachkonto innerhalb des PSP-Elementes weitere überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.000 dazu, ist insgesamt die Betragsgrenze von 2.500 überschritten und die Zustimmung der Kämmerin zwingend erforderlich.
Alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Wertgrenze von 2.500 sind vierteljährlich der Kämmerin der Stadt Aachen zur Kenntnis zu bringen.
Dem Rat der Stadt Aachen ist jährlich eine Aufstellung aller über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen vorzulegen.
Die vorgenannte Regelung gilt analog für über- und außerplanmäßige Erträge und Einzahlungen.
Technische Details
ID: 51331
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=51331
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 23.05.2012
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Zusätze
- Die Unterlagen werden nachgereicht.
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 22:31