Lütticher Straße, Markierung im AußenringversatzBürgerantrag vom 13.02.2012
FB 61/0653/WP16 · Kenntnisnahme
Beratung
Herr Bezirksbürgermeister Ferrari berichtet über die Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und die Vorschläge, in der Lütticher Straße vor der Einmündung Brüsseler Ring eine Aufstellfläche für linksabbiegende Fahrradfahrer zu berücksichtigen und vor der Einmündung Hohenstaufenallee den Radfahrer in Fahrtrichtung Innenstadt am Ende der Radverkehrsanlage die freie Wahl zu lassen, die Fahrbahn oder den „Bürgersteig“ zu benutzen. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Markierungsvariante sollte vor dem Umbau der Straße in einer Testphase ein Jahr lang geprüft werden.
Für die Verwaltung berichtet Herr U. Müller über die frühere Vierstreifigkeit der Lütticher Straße. Eigentlich hätte schon früher eine durchgezogene Mittelmarkierung vorhanden sein müssen. Im Rahmen der Wiederherstellung nach der Oberflächenerneuerung, wurde aufgrund der verkehrsrechtlichen Vorgaben das Linkseinbiegen in die jeweiligen Grundstücke untersagt. Da bereits im Zusammenhang mit der Umbauplanung eine dreistreifige Verkehrsführung in Erwägung gezogen worden sei, habe man eine Leistungsfähigkeitsprüfung durchgeführt. Rein rechnerisch dürfte auch zurzeit der Hauptverkehrsbelastung eine störungsarme Abwicklung mit der nun vorliegenden Planungsvariante möglich sein. Vor Ort lasse sich aber beobachten, dass es bei sehr hohem Verkehrsaufkommen zeitweise zu Störungen kommen könne.
Als Mitglied der CDU-Fraktion verweist Herr Lindemann auf das Auftreten der Antragsteller in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte. Demnach werde das jeweilige Linksabbiegen von und zu einer Arztpraxis gefordert. Die von der Verwaltung erarbeitete Markierungsvariante lasse aber für dieses Grundstück kein Linksabbiegen zu. Insgesamt würde nur ca. ¼ der Anwohner von der dreistreifigen Variante profitieren. Allerdings ergäbe sich dadurch die Möglichkeit, eine Radwegeverbindung herzustellen. Bei einer sofortigen Realisierung müsste die Lösung noch ca. drei Jahre bis zum Umbau beibehalten werden, auch wenn sie nicht funktioniere. Daher solle erst vor der Umbaumaßnahme eine Umsetzung erfolgen. Zu gegebener Zeit solle daher erst ein entsprechender Beschluss in den politischen Gremien gefasst werden. Dementsprechend schlage seine Fraktion nun eine Beschlussfassung in dem Sinne vor, dass die Verwaltung ca. ½ Jahr vor dem Beschluss zur Ausbauplanung der Lütticher Straße im Abschnitt zwischen Amsterdamer Ring und Brüsseler Ring die Entscheidung über eine Testphase für eine dreispurige Markierungsvariante dem Mobilitätsausschuss vorlegen solle. Bis dahin solle die bestehende Markierung beibehalten werden.
Nach ergänzenden Hinweisen der Herren Servos und Janßen sowie Frau Breuer fasst Frau Nacken zusammen, dass die Testphase ein Jahr vor dem eigentlichen Umbau stattfinden solle. Herr U. Müller teilt hierzu mit, dass im Rahmen der Ausbauplanung funktionelle Mängel behoben werden sollten. Dementsprechend werde sich voraussichtlich der Straßenquerschnitt in der Zukunft verändern. Der geänderte Querschnitt müsse aber als Grundlage für die Ausbauplanung vorgegeben werden. Herr Servos von der SPD-Fraktion stimmt einer Ummarkierung im Sinne des Verwaltungsvorschlages für eine einjährige Testphase zu.
Herr A. Müller von der Fraktion Die Linke beantragt, die Debatte zu beenden.
Sodann lässt der Vorsitzende über den Verfahrensantrag abstimmen. Da er mehrheitlich angenommen wird, lässt der Vorsitzende abschließend über den Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion abstimmen. Dieser wird bei 6 Gegenstimmen (der Fraktionen Die Linke/SPD/FDP) mehrheitlich angenommen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Auf der Lütticher Straße wurde im Außenringversatz zwischen Amsterdamer Ring und Brüsseler Ring die Asphaltdecke erneuert. Im Anschluss wurde die Mittellinie neu als durchgezogene Linie markiert. Eine Überfahrung der Mittellinie, wie sie in der Vergangenheit praktiziert wurde, ist somit nicht mehr zulässig.
Es liegt ein Bürgerantrag vor (s. Anlage 1), in dem gefordert wird, die durchgezogene Linie wieder zu entfernen.
Für jede Fahrtrichtung sind nach wie vor 2 Fahrstreifen vorhanden. Im derzeitigen Zustand mit einer durchgehenden Vierstreifigkeit im Außenringversatz ist es erforderlich, eine durchgezogene Fahrstreifenbegrenzung zu markieren. Die Überfahrt der Linie zuzulassen, wäre nicht richtlinienkonform. Die früher vorhandene gestrichelte Linie war also nicht zulässig.
Vorgaben hierzu machen die Verwaltungsvorschriften zu Zeichen 295 Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung.
Zu Nummer 1 Fahrstreifenbegrenzung
I. Das Zeichen ist zur Trennung des für den Gegenverkehr bestimmten Teils der
Fahrbahn in der Regel dann anzuordnen, wenn die Straße mehr als einen
Fahrstreifen je Richtung aufweist. In diesen Fällen ist die Fahrstreifenbegrenzung
in der Regel als Doppellinie auszubilden.
Eine Überfahrung der Mittellinie kann nur dort zugelassen werden, wo lediglich ein Fahrstreifen in Gegenrichtung vorhanden ist.
Umbau der Lütticher Straße im Außenringversatz in 2015
Für 2015 steht der Umbau dieses Teilabschnittes der Lütticher Straße an.
Bis dahin könnte die bisher vorhandene provisorische Markierung wie im folgenden beschrieben geändert werden.
Dreistreifige Markierungsvariante
Die Verwaltung hat einen Markierungsvorschlag erarbeitet, der eine Dreistreifigkeit vorsieht (s. Anlage 2). Hierbei wird auf durchgehende Linksabbiegespuren verzichtet. Die mittlere Spur wird jeweils zur Hälfte als Linksabbiegespur in den Amsterdamer Ring und in den Brüsseler Ring genutzt. Südlich des Brüsseler Ringes muss der Geradeausverkehr auf der Lütticher Straße auf einer Spur zusammengefasst werden, da die Fortführung im Außenringversatz einstreifig erfolgt.
Eine Überfahrt der Mittellinie kann mit dieser Markierungsvariante überall dort zugelassen werden, wo die Abbieger lediglich eine Fahrspur der Gegenrichtung überqueren müssen.
Die Lösung bietet die Möglichkeit, komfortable Radverkehrsanlagen auf Fahrbahnniveau anzulegen.
Die gegenüber heute halbierte Länge der Linksabbiegestreifen reicht aus, um alle innerhalb eines Ampelumlaufes eintreffenden Fahrzeuge aufzunehmen. Auch die Grünzeiten innerhalb des Außenringversatzes sind so bemessen, dass in der Regel alle Fahrzeuge innerhalb eines Signalumlaufes abfließen können. Am Knoten Lütticher Straße/Brüsseler Ring müsste die Grünzeit für die Lütticher Straße stadteinwärts gegenüber heute auf Kosten der Grünzeit für den Brüsseler Ring verlängert werden.
Die Verwaltung kann allerdings nicht garantieren, dass es keine Verschlechterung der Qualität des Verkehrsflusses im Außenringversatz gegenüber heute geben wird, wenn hier auf die heute vorhandenen durchgehenden Linksabbiegefahrstreifen verzichtet wird.
Es wäre denkbar, diese Lösung vor dem Umbau in 2015 auszuprobieren und intensiv zu beobachten. Die Erkenntnisse könnten in die endgültige Planung einfließen.
Für die Herstellung der provisorischen Markierung entstünden Kosten in Höhe von ca. 9.000 Euro
Weitere Markierungsalternativen zur Verbesserung der Situation für den Radverkehr
Bis zum Umbau der Lütticher Straße im Jahr 2015 wäre folgende provisorische Markierungsalternative unter Beibehaltung der jetzigen Mittelinie denkbar.
in Fahrtrichtung Belgien: 5,0m überbreiter Fahrstreifen mit 1,5m Schutzstreifen
in Fahrtrichtung Schanz: 5,75m überbreiter Fahrstreifen mit 1,75m Schutzstreifen
Bei Markierung von überbreiten Fahrstreifen gilt ebenfalls der Grundsatz, dass eine Überfahrt der Mittellinie nicht zugelassen werden kann.
Für die provisorische Markierung von Schutzstreifen entstünden Kosten in Höhe von ca. 5.000 Euro.
Auswirkungen
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 51355
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=51355
Hauptdokument
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Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 24.05.2012
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 22:32