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Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 30.04.2012 zur Änderung des § 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012

FB 20/0049/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Genehmigung der am 30.04.2012 getroffenen „Dringlichkeitsentscheidung Gemäß § 60 Abs.1 GO NW treffen die Unterzeichner als Oberbürgermeister und als Ratsmitglieder folgende Entscheidung: Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung des Ansatzes in § 1 der Haushaltssatzung 2012 um 3.070.000 Euro auf 162.274.600 Euro bei der Position „Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit“ sowie eine entsprechende Anpassung der Finanzplanung. gez. Philipp gez. Baal gez. Höfken Oberbürgermeister CDU-Fraktion SPD-Fraktion gez. Schmitt-Promny gez. Helg gez. Begolli Fraktion Die Grünen FDP-Fraktion Fraktion Die Linke“ gemäß § 60 GO zur Änderung des § 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die Genehmigung der am 30.04.2012 getroffenen

„Dringlichkeitsentscheidung

Gemäß § 60 Abs.1 GO NW treffen die Unterzeichner als Oberbürgermeister und als Ratsmitglieder folgende Entscheidung:

Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung des Ansatzes in § 1 der Haushaltssatzung 2012 um 3.070.000 Euro auf 162.274.600 Euro bei der Position „Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit“ sowie eine entsprechende Anpassung der Finanzplanung.

gez. Philippgez. Baalgez. Höfken

OberbürgermeisterCDU-FraktionSPD-Fraktion

gez. Schmitt-Promnygez. Helggez. Begolli

Fraktion Die GrünenFDP-FraktionFraktion Die Linke“

gemäß § 60 GO zur Änderung des § 1 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012.

Philipp

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 20.04.2012, Eingang per Mail am 26.04.2012, hat die Bezirksregierung Köln die am 21.03.2012 vom Rat der Stadt Aachen beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 sowie die Verringerung der Allgemeinen Rücklage gemäß § 75 Abs.4 GONW genehmigt.

Als Auflage hat die Bezirksregierung Köln festgelegt, dass die Haushaltssatzung in § 1 beim „Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit“ um 3.070.000 Euro auf 162.274.600 Euro zu reduzieren und durch Ratsbeschluss zu ändern ist. Die Werte der Finanzplanung zur Kreditaufnahme sind entsprechend anzupassen. Die Veränderungen haben keine Auswirkungen auf den im Gesamtergebnisplan ausgewiesenen Fehlbedarf für das Haushaltsjahr 2012.

Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 20
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 23.05.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 22:31