15. Mai 2012 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Entscheidungsbefugnis zur Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen

FB 20/0048/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, die Entscheidungsbefugnis über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW entsprechend nachfolgender Betragsgrenzen zu staffeln: bis 500 € Leiter der Abteilung FB 20/10 „Haushaltsplanung und Controlling“ bis 2.500 € Fachbereichsleiter FB 20 bis 30.000 € Kämmerin der Stadt Aachen ab 30.000 € Rat der Stadt Aachen (Erheblichkeitsgrenze).

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Entscheidungsbefugnis über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW entsprechend nachfolgender Betragsgrenzen zu staffeln:

bis 500€Leiter der Abteilung FB 20/10 „Haushaltsplanung und Controlling“

bis 2.500€Fachbereichsleiter FB 20

bis 30.000€Kämmerin der Stadt Aachen

ab 30.000€Rat der Stadt Aachen (Erheblichkeitsgrenze)

Grehling

Der Rat der Stadt beschließt, die Entscheidungsbefugnis über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW entsprechend nachfolgender Betragsgrenzen zu staffeln:

bis 500€Leiter der Abteilung FB 20/10 „Haushaltsplanung und Controlling“

bis 2.500€Fachbereichsleiter FB 20

bis 30.000€Kämmerin der Stadt Aachen

ab 30.000€Rat der Stadt Aachen (Erheblichkeitsgrenze)

Philipp

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 83 GO NRW entscheidet der Kämmerer / die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Diese Entscheidungsbefugnis kann der Kämmerer / die Kämmerin mit Zustimmung des Oberbürgermeisters und des Rates auf andere Bedienstete übertragen.

Im Haushaltsjahr 2011 wurden 171 Anträge auf über- und außerplanmäßige Mittel bewilligt, deren genehmigte Beträge sich wie folgt aufteilten:

kleiner 500€31 Fälle

501€ - 2.500€42 Fälle

2.501€ - 5.000€14 Fälle

5.001€ - 10.000€27 Fälle

10.001€ - 30.000€36 Fälle

größer 30.000€21 Fälle

Bei der Stadt Aachen werden zurzeit alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Betragsgrenze von 30.000€ durch die Kämmerin genehmigt. Dies hat zur Folge, dass auch Kleinbeträge der Zustimmung der Kämmerin bedürfen. Aus diesem Grund wird mit Zustimmung des Oberbürgermeisters vorgeschlagen, die Entscheidungsbefugnis über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu staffeln:

bis 500€Leiter der Abteilung FB 20/10 „Haushaltsplanung und Controlling“

bis 2.500€Fachbereichsleiter FB 20

bis 30.000€Kämmerin der Stadt Aachen

ab 30.000€Rat der Stadt Aachen (Erheblichkeitsgrenze)

Die Betragsgrenzen gelten innerhalb eines PSP-Elementes für jedes Sachkonto.

Beispiel:

Eine Zustimmung über eine überplanmäßige Bereitstellung bei einer Kostenart (Sachkonto) in Höhe von 2.000€ erteilt die Fachbereichsleitung. Kommen im laufenden Jahr beim selben Sachkonto innerhalb des PSP-Elementes weitere überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.000€ dazu, ist insgesamt die Betragsgrenze von 2.500€ überschritten und die Zustimmung der Kämmerin zwingend erforderlich.

Alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Wertgrenze von 2.500€ sind vierteljährlich der Kämmerin der Stadt Aachen zur Kenntnis zu bringen.

Dem Rat der Stadt Aachen ist jährlich eine Aufstellung aller über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen vorzulegen.

Die vorgenannte Regelung gilt analog für über- und außerplanmäßige Erträge und Einzahlungen.

Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 15.05.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 22:28