Brandschutztechnische Ertüchtigung und Sanierung des Verwaltungsgebäude Blücherplatzhier: Musikschule
E 26/0102/WP16 · Entscheidungsvorlage
Brandschutztechnische Ertüchtigung und Sanierung des Verwaltungsgebäude Blücherplatzhier: Musikschule
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(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage verteilt worden.)
Der Oberbürgermeister verweist auf die Beschlussempfehlung des Bürgerforums und des Betriebsausschusses Kultur, durch den die Vorlage entsprechend zu ergänzen sei.
Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, beschreibt die vergangenen Diskussionen mit den Vertretern der Eltern, des Fördervereins, der Schule, d.h. mit dem Lehrerkollegiums und der Leitung sowie die Ortsbegehungen als durchweg positiv. Hierdurch habe man Erkenntnisse gewinnen können, die vielleicht zu Beginn der Diskussion nicht so klar auf der Hand gelegen haben. Im Ergebnis werde die CDU-Fraktion sich für die Variante 2.2 aussprechen, d.h. für die Ertüchtigung der Musikschule bei laufendem Betrieb, wenngleich diese auch nicht die günstigste Alternative sei. Damit sei jedoch der Verbleib von Abendgymnasium und Abendrealschule im Objekt Eintrachtstraße möglich.
Die CDU-Fraktion werde den von der Verwaltung in der geänderten Fassung vorgelegten Beschlussentwurf mittragen und gehe davon aus, dass dieser eine breite Zustimmung finden werde.
Die SPD-Fraktion begrüße die nun eingetretene Entwicklung sehr, auch wenn die Verlegung der Musikschule in die Eintrachtsstraße die kostengünstigere Alternative gewesen sei, so Ratsfrau Reuß stellvertretend für die Fraktion. Umso dankbarer dürfe man der Elternschaft für ihre breite Beteiligung für den Erhalt des Standortes sowie allen anderen Beteiligten sein. Es sei nun auf einen einstimmigen Beschluss zu hoffen, der ein gutes Zeichen für die aktiven Bürger und für die kulturelle Bildung in Aachen sei.
Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grünen, beschreibt die Diskussion zu Standortverlegung der Musikschule, der eine strittige Verwaltungsmeinung zu Grunde gelegen habe, so dass im Nachhinein viele Fehlinformationen gestreut worden seien. Er persönlich spreche sich, allein aus haushalterischen Gründen, nach wie vor für einen Umzug in die Eintrachtstraße aus. Schließlich habe auch hier eine gut funktionierende Musikschule entstehen können.
Abschließend wolle er die Frage an die Verwaltung richten, ob die in der Vorlage aufgeführten Aussagen in den Erläuterungen nach wie vor Bestand haben. Schließlich habe die Verwaltung während des Beratungsverfahrens ihre Meinung geändert, wobei die Gründe hierfür nicht mitgeteilt worden seien. Hier sei zu bemängeln, dass selbst in der gestrigen Sitzung des Betriebsausschusses Kultur die alte Vorlage vorgelegen habe, während nun in der heutigen Sitzung des Rates der Stadt ein geänderter Beschlussvorschlag vorgelegt worden sei, obwohl dies wesentlich früher habe geschehen können.
Der Oberbürgermeister erklärt, dass es keine uneinheitliche Verwaltungsmeinung gebe. Die Vorlage sei mit allen zuständigen Dezernaten und Fachbereichsleitungen abgestimmt, auch hinsichtlich der Frage, ob man als Verwaltung eine eindeutige Aussage für eine Alternative treffe oder den Beschlussentwurf hinsichtlich der Wahl für eine der Varianten offen lasse.
Hinsichtlich der Chronologie wolle er mitteilen, dass ein Umbau der Musikschule im Bestand aufgrund der Erfahrungen in Kitagebäuden als nicht tragbar erachtet worden sei. Dass diese Lösung gangbar sei, habe sich erst kurz vor der letzten Ratssitzung ergeben. Zudem sei nicht wirklich klar gewesen, welche symbolische Bedeutung das jetzige Gebäude habe, denn schließlich seien die Alternativräume in der Eintrachtsstraße als absolut adäquat zu bezeichnen. Die nun erarbeitete Lösung werde entsprechend von der Verwaltung begleitet werden.
Zur Frage der Verlässlichkeit der Aussagen in den Vorlagen dürfe er versichern, dass das Gebäudemanagement mit absoluter Präzision und äußerst gewissenhaft gearbeitet habe. Die in den Vorlagen auftauchenden Differenzen seien auf die unterschiedlichen Berechnungen der Flächen zurückzuführen, die wiederum auf dem jeweiligen Berechnungszweck fußen. So seien aufgrund des Brandschutzes andere Flächen anzugeben, als aus Vermietersicht. Von einer gar tendenziösen Zahlenangabe könne hier nicht gesprochen werden. Sicherlich sei die Diskussion an dem einen oder anderen Punkt schwierig gewesen, wichtig sei jedoch, dass man diese mit der Bürgerschaft und den Betroffenen einem guten Ende zuführen konnte.
Bürgermeisterin Dr. Schmeer berichtet als Vorsitzende des Betriebsausschusses Kultur, dass dieser in seiner gestrigen Sitzung dem geänderten Beschlussentwurf einstimmig zugestimmt habe und dem Rat der Stadt empfehle, entsprechend zu beschließen.
Auch die Fraktion Die Linke begrüße die nun gewählte Lösung, so Ratsherr Müller stellvertretend als Fraktionsvorsitzender. Es sei bedauernswert, dass diesem Entschluss eine so langwierige Debatte habe vorausgehen müssen. Sicherlich sei es vor dem Hintergrund des defizitären Haushaltes wichtig, Sparmaßnahmen zu ergreifen wo nur möglich, aber dürfe dies nicht im kulturpolitischen Sinne passieren, da hierdurch eine Stadt verarme. Zudem sei die Eintrachtstraße kein adäquates Quartier gewesen, hätte man sich sicherlich im Nachhinein mit weiteren Kosten für die technische Umsetzung auseinander setzen müssen. Zudem bleibe so auch für die Schüler der Abendrealschule der alte, lebensnahe Standort erhalten. Abschließend wolle er sich bei den vielen aktiven Bürgern bedanken, die für diese Lösung gekämpft haben.
Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Fraktion Die Grünen, beschreibt die vergangenen Diskussionen geprägt von einem ständigen Misstrauen gegeneinander, die nun, dank der Zusammenarbeit aller Beteiligten aus Politik, Verwaltung und der Elternschaft zu einem guten Ergebnis geführt haben. Schließlich sei es mehr als legitim, dass die Verwaltung in der Zeit knapper Kassen versuche, Kosten zu sparen und Ausgaben zu senken. Dies sei schließlich auch Forderung der Bürgerschaft. Insofern sei es nun an der Zeit, aus dem intensiven Beratungs- und Kommunikationsprozess entsprechende Erfahrungen zu ziehen und mit dem gemeinsamen Beschluss einen Schlussstrich zu ziehen.
Abschließend wolle sie noch anmerken, dass vielen Eltern die Bedeutung des Zusammenhangs der Musikschule und dem Projekt Aachen-Nord insgesamt nicht klar sei. Hier sei es wichtig, Aufklärungsarbeit zu leisten, um ein Bewusstsein zu schaffen.
Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, erklärt gerichtet an Ratsherrn Müller, dass man die Entscheidung für die jetzige Lösung eben erst nach einem detaillierten Abwägungsverfahren habe treffen können, zumal diese höhere Kosten verursache als andere vorgestellte Alternativen, deren Erarbeitung schließlich vom Rat der Stadt, auch im Interesse der Elternschaft, in Auftrag gegeben worden seien.
Er sei mit der Verwaltungsleistung durchaus zufrieden, welche als äußerst sorgfältig zu bezeichnen sei.
Ratsfrau Crumbach-Trommler, FDP-Fraktion, bemängelt, dass die Vorlage keine Zahlen enthalte. Die FDP-Fraktion habe dies als kulturpolitische Sprecher unisono mehrfach bereits seit Anfang April angemahnt, bis heute jedoch ohne Erfolg. Ebenso die Forderung nach dem Brandschutzgutachten sei erst recht spät erfüllt worden, Gespräche mit dem Leiter der Feuerwehr seien hier nicht zielführend gewesen. Insgesamt hätte man hierdurch wesentlich zeitsparender und mit weniger Irritation für die Bürgerschaft arbeiten können.
Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Verwaltung selbstverständlich über wesentlich mehr Unterlagen zu den einzelnen Vorgängen verfüge, als sie den Ratsmitgliedern als Essenz zur Verfügung stelle. Bei weitergehendem Informationsbedarf bestehe jederzeit die Möglichkeit der Akteneinsicht. Insoweit müsse der Rat der Stadt der Verwaltung ein Grundvertrauen dahingehend entgegenbringen, dass sie wichtige Informationen auch in der Vorlage zusammenführe. Im Übrigen wolle er zur Kenntnis geben, dass es nicht Aufgabe der Feuerwehr sei, Brandschutzkonzepte bereit zu halten, sondern des Gebäudemanagements. Aus diesem Grunde habe der Leiter der Feuerwehr auch keine zufriedenstellende Antwort geben können.
Ratsfrau Schulz, SPD-Fraktion, begrüßt die Einigkeit im Rat der Stadt. Es gehe hier nicht nur um die Musikschule, die Abendrealschule und das Abendgymnasium, sondern auch darum, dass eine Turnhalle erhalten bleibe, die von Bewegungskindergärten, Turnvereinen undder VHS genutzt werde. Hätte man hierfür Alternativen finden müssen, sei ein extremer Anstieg der Kosten sicher gewesen.
Ratsherr Müller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, dementiert, dass immer erst nach reiflichen Überlegungen und der Abwägung aller Pros und Kontras eine Entscheidung getroffen werde. Oftmals werden bereits im Vorfeld Verwaltungsvorhaben auf ihre Beschlussfähigkeit bei den Mehrheitsfraktionen angefragt. Aus diesem Grunde habe Die Fraktion Die Linke auch hier das Thema mittels einer Anfrage auf die Tagesordnung gebracht, glücklicherweise habe auch die SPD-Fraktion die Angelegenheit weiter verfolgt. Sicherlich sei die von Ratsherrn Baal beschriebene Art des Abwägungsverfahrens die Richtige, weshalb er vorschlagen wolle, zukünftig stets und bei allen Verwaltungsvorhaben so zu verfahren.
Ratsherr Dopatka, SPD-Fraktion, bezeichnet die vergangene Diskussion als Musterbeispiel dafür, wie es nicht habe laufen dürfen und wie es in Zukunft auch nicht mehr laufen dürfe. Informationen seien tröpfchenweise über die Presse mitgeteilt worden, Gerüchte über einen unumstößlichen Umzug haben ihr Übriges getan. Aus diesem Grunde habe die SPD-Fraktion im April einen Antrag mit der Forderung an die Verwaltung auf Mitteilung des aktuellen Standes formuliert. Absolut überzogen sei der Vergleich des Gebäudezustandes und den deshalb gegebenen Risiken mit den Ereignissen in Duisburg gewesen, bei dessen Richtigkeit man die Schule eigentlich sofort habe schließen müssen. Insgesamt sei der Eindruck entstanden, als seien sämtliche Fakten bereits geschaffen, weshalb auch Ratsherr Höfken in der Bürgerfragestunde der letzten Sitzung des Rates der Stadt klar formuliert habe, dass wahrscheinlich nur noch aktives Bürgerverhalten eine Änderung herbeizuführen vermöge. Dies sei schließlich auch eingetreten und habe letztendlich zu einer guten Lösung geführt, die von allen Beteiligten gleichermaßen getragen werden könne. Nicht als gut zu bezeichnen sei jedoch das hierzu ergangene und nicht als sauber und transparentes zu bezeichnendes Verfahren. Hieraus seien für die Zukunft Konsequenzen zu ziehen.
Der Oberbürgermeister merkt an, dass Ratsherr Dopatka nach wie vor an der Brandschutzsanierung zweifle und befindet diese Haltung an dieser Stelle als absolut unpassend. Dies ließe nur den Schluss zu, dass Ratsherr Dopatka die Diskussion nicht zur Gänze mitbekommen habe. Offensichtlich sei die subjektive Wahrnehmung in der Tat offensichtlich unterschiedlich gewesen. Fakt sei, dass die SPD-Fraktion bereits eine Woche vor der Beantwortung der von ihr gestellten Fragen eine Pressekonferenz abgehalten habe. Daher stelle sich durchaus die Frage nach dem Interesse an den geforderten Antworten.
Ratsherr Dopatka, SPD-Fraktion, stellt klar, dass er die Brandschutzmaßnahmen nicht für unnötig halte, sondern lediglich den Vergleich mit den Ereignissen in Duisburg als unsäglich erachte. Habe man auch nur zu einem Zeitpunkt nicht mehr für die Sicherheit der Schüler garantieren können, sei die Schließung der Schule unumgänglich gewesen.
Ratsherr Dr. Otten, CDU-Fraktion, berichtet stellvertretend für Ratsherrn Schultheis, dass das Bürgerforum in seiner Sitzung am 15. Mai dem geänderten Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt habe.
Ratsherr Höfken, Vorsitzender der SPD-Fraktion, dementiert, dass man im Vorfeld bereits eine Pressekonferenz abgehalten habe, um lediglich die eigene Meinung in die Öffentlichkeit zu transportieren, sondern deshalb, weil man der Ansicht gewesen sei, dass bereits alle Fakten geschaffen worden seien, was durch die letzte Ratssitzung nur noch bestätigt worden sei.
Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, merkt an, dass man zunächst die Annahme getroffen habe, dass sich die Musikschule im laufenden Betrieb und die Arbeiten zum Brandschutz gegenseitig ausschließen. Diese Annahme sei jedoch zwischenzeitlich widerlegt worden.
Ratsherr Römer, CDU-Fraktion, führt aus, dass die Verwaltung alles Notwendige getan habe, um den Diskussionsprozess ins Laufen zu bringen. Auch habe sie den Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich zu beteiligen, was diese aktiv wahrgenommen habe. Deswegen sei es sehr schade, dass das Ergebnis einer erfolgreichen Bürgerbeteiligung so sehr geschmälert werde.
Ratsfrau Keller, SPD-Fraktion, gibt zur Kenntnis, dass an sämtlichen Schulen Brandschutzarbeiten im laufenden Betrieb durchgeführt worden seien. Daher sei es doch sehr unverständlich, dass dies hier nicht möglich sein solle.
Der Oberbürgermeister lässt über den geänderten Beschlussentwurf in Form der Tischvorlage abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Betriebsausschuss Kultur empfiehlt dem Rat die Umsetzung der Alternative ... und die Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel sowie die Verwaltung zu beauftragen, die fehlenden Mittel durch Benennung geeigneter Deckungsmaßnahmen aufzufangen.
Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur die Umsetzung der Alternative ... und stellt Haushaltsmittel in Höhe von 20 % der Kosten in 2012 und 80 % in 2013 bereit. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die fehlenden Mittel durch Konkretisierung geeigneter Deckungsmaßnahmen aufzufangen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für die mittel- bis langfristige Nutzung des Verwaltungsgebäudes Blücherplatz sind erhebliche Investitionen sowohl für die Ertüchtigung des Brandschutzes als auch in die Gebäudesubstanz, insbesondere der Schieferdeckung des Daches zu tätigen. Sie belaufen sich nach derzeitigem Kenntnisstand insgesamt auf rund 2.123.974 Euro.
Die brandschutztechnische Ertüchtigung ist zeitkritisch; bevor jedoch Investitionen in dem dargestellten Umfang getätigt werden, ist die langfristige Nutzung des Gebäudes zu klären.
1.0 Brandschutztechnische Ertüchtigung
Das Gebäude wurde in den frühen 80ger Jahren umgebaut, zu einem Zeitpunkt, als es die Technische Prüfverordnung und eine Reihe von formellen und materiellen Anforderungen bauordnungsrechtlicher Art - wie zum Beispiel ein auf das Gebäude abgestimmtes Brandschutzkonzept - noch nicht gab. Auch die Anforderungen an gebäudetechnische Anlagen und gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen wurden in den vergangenen Jahren - zum Teil aus aktuellen Anlässen - verschärft. Im Nachgang zu einer Wiederkehrenden Prüfung gem. SchulBauR durch die Bauaufsichtsbehörde am 8.11.2006 mussten erstmals die technischen Anlagen im Gebäude Blücherplatz im Juni 2007 durch den TÜV Rheinland geprüft werden.
Bei dieser Erstprüfung wurden erhebliche Mängel deutlich, die Abnahmen der Anlagen unmöglich machten. Auch fehlten Bestandsunterlagen, die zur Prüfung notwendig waren, so die bauordnungsrechtliche Genehmigungen der Lüftungsanlagen, die inzwischen gefordert wurden. Für ordnungsgemäße Abnahmen durch die Sachverständigen und zur abschließenden Beurteilung der Handlungserfordernisse mussten diese im Nachhinein erstellt werden, ebenso wie ein Brandschutzkonzept. Die erforderliche Erfassung und Dokumentation der technischen Anlagen wurde beauftragt und in 2008 durch externe Büros durchgeführt. Auf dieser Basis konnte die Beauftragung eines Fachplaners zur brandschutztechnischen Beurteilung des Gebäudes erfolgen. In der Zeit von Juni 2009 bis Anfang 2010 wurde durch einen Sachverständigen für den Brandschutz eine Brandschutzzielkonzeption erarbeitet und am 29.01.2010 mit Bauaufsicht und Feuerwehr erörtert.
Die Brandschutzzielkonzeption zeigt erforderliche Maßnahmen auf, diese gestaffelt nach Dringlichkeit der Behebung der Mängel (je ein Exemplar wurde den Fraktion zur Verfügung gestellt). Sie beinhaltet auch Kompensationsmaßnahmen, da das Gebäude altersbedingt nicht in allen Teilen den heutigen sicherheitstechnischen Standards entsprechend hergerichtet werden kann.
Die Maßnahmen wurden durch ein Architekturbüro um eine Kostenermittlung ergänzt, die mit rd. 1,2 Mio. Euro endet. Es war zunächst vorgesehen, die Maßnahmen - gestaffelt nach Dringlichkeit - in den Jahren 2011, 2012 und 2013 in zwei Bauabschnitten umzusetzen.
2.0 Nutzung des Verwaltungsgebäudes Blücherplatz
Das Verwaltungsgebäude Blücherplatz wird derzeit genutzt von
- dem Aachener Teil des Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland (CVUA) (Anstalt des öffentlichen Rechts der Städte Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen)
- der Musikschule
- der Medienstelle
2.1 Alternative: Freiziehen des Verwaltungsgebäudes Blücherplatz
Die verschiedenen Standorte des CVUA sollen entsprechend einem Vertrag der Städte und des Landes in absehbarer Zeit an einem Standort zusammengelegt werden. Der Aachener Teil des CVUA wird daher aus dem Gebäude auszuziehen. Die Musikschule hatte sich aus eigenem Antrieb auf einen Teil des ehemaligen Schulgebäudes Eintrachtstraße ausgedehnt. Es wurde geprüft, ob durch Herrichtung des gesamten Gebäudes Eintrachtstrasse die Musikschule in ihrer Gänze dort untergebracht werden könne. Es konnte gezeigt werden, dass dieses grundsätzlich - bis auf den im Blücherplatz vorhandenen Konzertsaal - möglich wäre.
Eine Unterbringung der Medienstelle im Gebäudebestand der Stadt schien mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf ebenfalls möglich.
Die Herrichtung des Gebäudes Eintrachtstrasse wurde geschätzt mit 736.077 Euro;
ein Umbau der Turnhalle zu einem Konzertraum je nach vorzusehendem Standard mit 300.000 - 800.000 Euro.
Demnach wären die Aufwendungen dieser Alternative zu beziffern mit
1.036.077 1.536.077 Euro.
Bei Realisierung der Option Herrichtung der Turnhalle als Konzertsaal ist zu prüfen, ob und wie dort wegfallende Sportangebote auf andere Hallen verteilt werden können. Hierzu sind neben bestehenden Hallen und Räumen auch die im Bau und in Planung befindlichen Hallen zu berücksichtigen.
2.2 Alternative: Dauerhafter Verbleib der Musikschule im Blücherplatz und brandschutztechnische Ertüchtigung während des laufenden Betriebs der Musikschule
Eine Durchführung der Brandschutzmaßnahmen im laufenden Betrieb einer Musikschule ist theoretisch zwar möglich, faktisch aus Sicht des Gebäudemanagements nicht zu empfehlen: die umfangreichen Maßnahmen sind nicht nur in den Ferien durchführbar und werden über viele Monate den Betrieb der Musikschule - insbesondere durch den Baulärm - empfindlich beeinträchtigen. Auch ist davon auszugehen, dass zum Schutz der Nutzer bei Arbeiten im laufenden Betrieb erhöhter logistischer und Kostenaufwand entstehen wird.
Durch Initiative der Elternschaft der Musikschule wurde aber eben diese Alternative ins Gespräch gebracht und in mehreren Unterredungen mit dem Oberbürgermeister und der Politik vertieft. Sie weist auf den erst ab 15.00 Uhr beginnenden Nachmittagsbetrieb der Musikschule hin und darauf, dass man sich eine Akzeptanz bei der kurzen zeitlichen Überschneidung mit dem Baustellenbetrieb vorstellen könne. Auch die Leitung der Schule hat sich für diese Alternative ausgesprochen; sieweist darauf hin, dass der Unterricht der Musikschule gegen 15:00 Uhr seine volle Betriebsauslastung erreicht und dann (teilweise) bis in die Abendstunden durchgeführt werde. Nach wie vor findet der Elementarunterricht der Vorschulkinder am Vormittag statt. Bei guter Koordination mit der verantwortlichen Bauleitung bestehe die feste Überzeugung, dass die Belastungen in einem zumutbaren Rahmen bleiben werden.
Die Alternative einer temporären Verlagerung der Musikschule in die Eintrachtstr. und Rückzug spätestens nach dem Auszug der CVUA steht daher nicht mehr zur Diskussion. Temporäre Verlagerungskosten fallen daher nicht an.
Zu berücksichtigen ist bei dieser Alternative, dass
- der Umbau im laufenden Betrieb sowohl die Mitarbeiter der Medienstelle als auch des CVUA beeinträchtigt
- nach Auszug des CVUA die bis dahin noch benötigten technischen Anlagen ausgebaut und die Räumlichkeiten einer neuen Nutzung angepasst werden müssen, wiederum unter Beeinträchtigung der verbleibenden Nutzer.
Die Aufwendungen dieser Alternative wären zu beziffern mit 2.123.974 Euro.
3.0 Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Aachen
3.1. Flächen- Kostenmieten- und Betriebskostenvergleich (jeweils gesamte Liegenschaft)
Nutzbare Flächen:
Mietfläche Eintrachtstraße 4.800 qm
Mietfläche Blücherplatz 3.748 qm
Kostenmieten (enthalten sind Abschreibung, Verzinsung, Instandhaltungskosten und Verwaltungskosten):
Eintrachtstraße 5,40 Euro / qm
Blücherplatz 12,43 Euro / qm
Betriebskostenvergleich:
Eintrachtstraße 99.000 Euro / anno
Blücherplatz 200.000 Euro / anno
Fazit:
Das Gebäude Eintrachtstraße verfügt über eine größere nutzbare Fläche, eine günstigere Flächenrelation und ist im Vergleich das wirtschaftlichere Gebäude.
3.2 Mittelbereitstellung
3.2.1 Variante 2.1. Freiziehen des Verwaltungsgebäudes Blücherplatz
Bei Umsetzung der Variante 2.1.schlägt die Verwaltung den Verkauf der Immobilie Blücherplatz vor, Sanierungskosten fallen daher nicht an.
Kosten für die Herrichtung der Eintrachtstraße in Höhe von 736.077 Euro stehen im Wirtschaftsplan E 26 zur Verfügung bzw. es kann Deckung gestellt werden:
Investiver Anteil (Mietereinbauten und Aufzug); u.a. vermiedenAusgaben für die Brandschutzertüchtigung Blücherplatz536.077 Euro
Konsumtiver Anteil (Sanitär etc.) aus laufenden Mitteln W.plan200.000 Euro
Kosten für den Konzertsaal müssten investiv in den Haushalt eingestellt werden,
Mindestens 300.000 Euro
Optimal 800.000 Euro
Die Kosten für den Konzertsaal können als sog. Mietereinbauten gewertet werden (Herrichtung für den besonderen Betriebsweck) und somit investiv veranschlagt werden.
3.2.2 Variante 2.2 Dauerhafter Verbleib der Musikschule im Blücherplatz und brandschutztechnische Ertüchtigung während des laufenden Betriebs der Musikschule
Bei Umsetzung der Variante 2.2. kann ebenfalls teilweise Deckung aus dem Wirtschaftsplan Gebäudemanagement angeboten, die übrigen Mittel müssten zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Die Maßnahmen im Blücherplatz (insgesamt 2.123.974 Euro) sind grundsätzlich als konsumtiv zu bewerten.
Investiv gebucht werden können lediglich noch 378.000 Euro ( für den Brandschutz seinerzeit pauschal in Abzug gebracht als Wertkorrektur in der Eröffnungsbilanz).
Weiterhin können - wie auch bei der Alternative 2.1 200.000 Euro im konsumtiven Bereich gedeckt werden, die übrigen 1.545.974 Euro sind zusätzlich im Haushalt bereit zu stellen.
3.3. Veranschlagung der zusätzlich erforderlichen Mittel / nicht gedeckten Mittel im Haushalt:
3.3.1 Alternative 2.1: Freiziehen des Gebäudes Blücherplatz
Investiv 2012 2013 Summe
Konzertsaal mindestens 60.000 Euro 240.000 Euro 300.000 Euro
Konzertsaal optimal 160.000 Euro 640.000 Euro 800.000 Euro
3.3.2 Alternative 2.2: Dauerhafter Verbleib der Musikschule im Blücherplatz und brandschutz-technische Ertüchtigung während des laufenden Betriebs der Musikschule
Konsumtiv 2012 2013 Folgejahre Summe
Nicht gedeckter Anteil 309.195 Euro 819.887 Euro 416.892 Euro*1.545.974 Euro
* nach Auszug CVUA
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
Kosten je nach Alternative 2.1:1.036.077 1.536.077 Euro; 2.2: 2.123.974 Euro
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 51461
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=51461
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 10
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 23.05.2012
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 26 - Gebäudemanagement
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 22:31