TOP 9Öffentlich

Städteregion Aachen

FB 01/0150/WP16 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

(Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde eine Tischvorlage der SPD-Fraktion verteilt.)

Der Oberbürgermeister beschreibt die zurückliegenden Diskussionen zu und mit der StädteRegion, in die zwischenzeitlich etwas Ruhe eingekehrt sei. Nun sei daher ein guter Zeitpunkt gekommen, sachlich über die von Verwaltungsseite vorgeschlagenen Formulierungsänderungen innerhalb des Aachen-Gesetzes zu sprechen. Da diese recht kurzfristig vorgelegt worden seien, sei eine Beratung auch in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt möglich, auch wenn das Zeitfenster nicht mehr allzu groß sei. Insgesamt habe man gemeinsam mit der StädteRegion auf Verwaltungsebene einige wichtige Punkte erarbeitet, bspw. auch die Frage, welche Auswirkungen die Gründung des Zweckverbands Regio Aachen auf größerer regionaler Ebene habe. Hierzu wolle er insbesondere auf die der Vorlage auszugsweise beigefügten Stellungnahme der StädteRegion hinweisen, die ebenfalls unterstreiche, dass man sich auf einem guten Weg befinde. Er wolle nun die Diskussionsrunde eröffnen, gleichzeitig aber darum bitten, von Beschuldigungen auf Basis der alten Diskussionen abzusehen.

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, verweist auf den Beschluss des Rates der Stadt vom 14. Dezember 2012, in dem man sich klar zur StädteRegion bekannt und für die Zusammenarbeit auf Augenhöhe ausgesprochen habe. Seinerzeit habe man der Verwaltung den Auftrag erteilt, die Wahrnehmungsunterschiede hinsichtlich des Regelungsbedarfs auf Seiten von Stadt und StädteRegion aus Verwaltungssicht niederzulegen. Dies sei mit der vorliegenden Übersicht nun geschehen, die trotz ihrer Komplexität in einigen Punkten deutlich aufzeige, dass die Wahrnehmung vom praktischen Ablauf erheblich abweiche. Ein Beispiel hierfür sei die eben schon vom Oberbürgermeister ins Feld geführte Gründung des Zweckverbandes Regio Aachen, in dem die Kreise Düren, Heinsberg, Euskirchen, die StädteRegion und die Stadt Aachenparitätisch mit gleichem Anteil im Verband zusammenarbeiten und auch den gleichen Anteil zahlen, anders als bei der Arbeitsgemeinschaft Charlemagne, bei der die Aufteilung der zu zahlenden Anteile zwar klar, aber systematisch nicht nachvollziehbar sei, weil auf die Stadt ein dreimal so großer Anteil falle, wie auf jede andere städteregionsangehörige Kommune. Sicherlich sei aber diese Problematik vernünftig lösbar, denn insgesamt dürfe man verzeichnen, dass in der Region insgesamt, sowohl bei den Nachbarn in den Niederlanden und Belgien, aber auch im früheren Regierungsbezirk Aachen ein großes Engagement bestehe, regionale Arbeit voranzubringen. Aus diesem Grunde wolle die CDU-Fraktion den Beschlussentwurf der SPD-Fraktion vor allem hinsichtlich der gesetzten Frist gerne aufgreifen und den Vorschlag der Verwaltung wie folgt ergänzen: „Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anpassungen der Anlagen zum Aachen-Gesetz im Detail auszuarbeiten und in die Beratungen mit der StädteRegion einzubringen. Die zwischen der Stadt Aachen und der StädteRegion erzielten Beratungsergebnisse sind dem Rat bis zum 31.10.2012 zur Beratung und zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Fortentwicklungsprozess der StädteRegion Aachen soll dabei die Basis für eine bessere Zusammenarbeit schaffen und zur Festigung der gesamten Region Aachen beitragen.” Auch sei man gerne bereit, zunächst mitgeteilte Teilergebnisse zu beschließen, denn schließlich gehe es hier nicht darum, Extrempositionen durchzusetzen, sondern vielmehr darum, im Kompromiss mit der Verwaltung der StädteRegion ein gemeinsames Ergebnis zu erzielen. Zur StädteRegion und zur regionalen Entwicklung gebe es keine wirkliche Alternative. Deshalb müsse man sich, auch vor dem Gedanken des Wettbewerbs, zusammenschließen um sich mit der Region insgesamt nach vorne zu entwickeln.

Ratsherr Höfken, Vorsitzender der SPD-Fraktion, schließt sich Ratsherrn Baal dahingehend an, dass als Ergebnis von Besprechungen nicht der Einsdruck entstehen dürfe, dass die StädteRegion in Frage gestellt werde. Abgesehen davon sei eine Rückabwicklung aufgrund bereits übergeleiteten Vermögens und Personals äußerst schwierig.

Die Faktion habe den geänderten Beschlussvorschlag deshalb vorgelegt, weil der der Verwaltung so verstanden werden können als beziehe er sich lediglich auf die ihm nachfolgenden Seiten, womit er zu eng gefasst sei. Dabei sei die Umformulierung des Aachen-Gesetzes nicht das einzige Problem, bedenke man, dass ursprüngliche Intention ebenfalls die Übertragung von Aufgaben der Regierungspräsidentenebene auf die StädteRegion gewesen sei. Hieran sei man jedoch gescheitert. Geblieben sei das Aachen-Gesetz mit sieben Paragraphen, welches in seinen Formulierungen nicht immer klare Regelungen enthalte. Gewollt habe man jedoch ein eigenständiges Gesetz nach dem Vorbild Hannover. Aus diesem Grunde seien gemeinsame Gespräche aller Fraktionen beider Gebietskörperschaften notwendig, die, ebenso wie damals, in einer abgestimmten Beschlussempfehlung für die Landesregierung münden. Den Beschlussvorschlag von Ratsherrn Baal ergänzend bittet er um die weitere Änderung des ersten Satzes durch die Streichung des Wortes „die“ vor „notwendige Anpassungen“. Dem so formulierten Beschlussvorschlag werde die SPD-Fraktion zustimmen.

Ratsherr Helg, Vorsitzender der FDP-Fraktion, begrüßt die Einigkeit im Rat der Stadt. Wichtig sei, dass man heute das Signal setze, dass sowohl Stadt und StädteRegion durchaus bereit seien, diskussionswürdige Punkte einer für beide Seiten tragbare Lösung zuzuführen.

Ratsfrau Griepentrog, Sprecherin der Fraktion Die Grünen, dankt der Verwaltung für den vorgelegten Beschlussvorschlag, welcher eine gute Grundlage für die Diskussion mit der StädteRegion bilde. Deswegen werde auch die Fraktion Die Grünen dem Beschlussvorschlag zustimmen.

Der Oberbürgermeister fasst die Vorschläge der Ratsherren Baal und Höfken zusammen und verliest den geänderten Beschlussvorschlag, welchen er anschließend zur Abstimmung frei gibt.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige Anpassungen der Anlagen zum Aachen-Gesetz im Detail auszuarbeiten und in die Beratungen mit der Städteregion einzubringen. Die zwischen Stadt und StädteRegion erzielten Beratungsergebnisse sind bis zum 31.10.2012 zur Beratung und Beschlussfassung im Rat vorzulegen. Der Fortentwicklungsprozess der Städteregion Aachen soll dabei die Basis für eine bessere Zusammenarbeit schaffen und zur Festigung der gesamten Region Aachen beitragen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Anpassungen der Anlagen zum Aachen-Gesetz im Detail auszuarbeiten und in die Beratungen mit der Städteregion einzubringen. Der Fortentwicklungsprozess der Städteregion Aachen soll dabei die Basis für eine bessere Zusammenarbeit schaffen und zur Festigung der gesamten Region Aachen beitragen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt hat am 14.12.2011 die Verwaltung aufgefordert, Vorschläge zur Klärung der Zuständigkeitsprobleme und der Verfahrensschwierigkeiten zu unterbreiten.In der Ratssitzung hat der Rat der Stadt Aachen betont, dass er an den Inhalten, der im Oktober 2007 beschlossenen "Gemeinsamen Beschlussempfehlung" festhält.

Am 25.4.2012 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, die Gründung eines Zweckverbandes der Region Aachen (Stadt Aachen, Städteregion Aachen sowie Kreise Heinsberg, Düren und Euskirchen) vorzubereiten. Hierzu ist ein Klärungs- und Fortentwicklungsprozess zur Zusammenarbeit in der Städteregion Aachen wichtig.

Das Aachen-Gesetz zur Bildung der Städteregion ist aus Sicht der Stadt Aachen grundsätzlich nicht änderungsbedürftig. Es wird jedoch von der Verwaltung der Städteregion in wesentlichen Punkten anders interpretiert, so dass Konkretisierungen zur Klärung erforderlich sind.

Die vielfältigen Bemühungen, durch einen gemeinsamen Text von Stadt und Städteregion Aachen zu einer einheitlichen Interpretation des Aachen-Gesetzes zu gelangen, waren leider bisher nicht erfolgreich. Daherschlägt die Stadtverwaltung einen neuen Weg vor, der sich wie folgt gliedert:

1.Grundgedanke:

Basis für die Zusammenarbeit in der Städteregion ist die Rückbesinnung auf das, was Stadt und Kreis Aachen im Jahr 2007 gleichlautend in allen Gremien nahezu einstimmig beschlossen haben. Dies beinhaltet die Klarstellung, dass die Kreisfreiheit der Stadt Aachen nur in den Aufgabenbereichen eingeschränkt ist, die auf die Städteregion Aachen aktiv übertragen wurden.

2.Präzisierung der Anlagen zum Aachen-Gesetz:

Das Aachen-Gesetz besteht aus sieben Paragraphen und wird ergänzt durch zwei öffentlich-rechtliche Vereinbarungen im Anhang.

Die Konstruktion des Aachen-Gesetzes müsste die Widersprüche zwischen der Kreisfreiheit der Stadt Aachen einerseits und ihrer aufgabenbezogenen Regionsangehörigkeit andererseits eindeutig regeln.Die Arbeit der letzten Jahre lässt den Schluss zu, dass dies nicht der Fall ist.

Eine Lösung der Probleme in der Anwendung des Aachen-Gesetzes kann in einer Präzisierung und Anpassung der beiden Anlagen zum Gesetz liegen. Grundlage für die Anpassung sollte die „Gemeinsame Beschlussempfehlung“ vom Oktober 2007 sein, die als gemeinsame verbindliche Grundlage gegenüber dem Landesgesetzgeber formuliert wurde.

Eine Anpassung der Anlage 2 ist zwingend erforderlich, um die Gründung des neuen Zweckverbandes der Region Aachen zu ermöglichen, dessen Aufgabengebiete sich mit gemeinsamen regionalen Aufgaben der Städteregion überschneiden.

Vorschläge zur Anpassung und Präzisierung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen, die die Anlagen 1 und 2 zum Aachen-Gesetz bilden:

Anlage 1 regelt die Finanzbeziehungen. Hier ist eine genauere Regelung der jeweiligen Zahlungsverpflichtungen erforderlich. Die Eindeutigkeit und Plausibilität der vereinbarten Regeln ist eine unerlässliche Grundlage, wenn die Zusammenarbeit gelingen soll.

Der Schlüssel zu einer fairen Abrechnung ist die Einführung einer Differenzierung zwischen Aufgaben, die über die allgemeine Umlage berechnet werden und den Aufgaben, die separat auf die Kommunen umgelegt werden, für die sie ausgeführt werden. Die Notwendigkeit einer solchen Regelung ergibt sich schon alleine aus dem Optionsrecht der Stadt Aachen, bei neue Aufgaben, die das Land NRW den Kreisen und kreisfreien Städten zuweist, selber zu entscheiden, ob die Aufgabe in eigener Regie oder durch die Städteregion ausgeführt werden soll. Eine solche Differenzierung ist rechtlich durch § 56,4 KrO gedeckt und in § 2 Absatz 3 der Anlage für diesen Fall auch ausdrücklich vorgesehen. Dies müsste allerdings auch in gleicher Weise für Aufgaben gelten, die nicht durch ein eigenes Gesetz, sondern z.B. durch eine Landesverordnung übertragen wurden oder bei denen die Städteregion eine Aufgabe parallel zur Stadt Aachen ausführt.

Ein Beispiel ist die Finanzierung der AG Charlemagne. Hier werden faktisch ¾ der Kosten von der Stadt Aachen getragen, weil eine differenzierte Abrechnung nicht vorgenommen wird.Das bedeutet, alle Aktivitäten, die die Stadt Aachen und die Städteregion gemeinsam durchführen, werden zur Hälfte unmittelbar von der Stadt Aachen getragen und zu einem weiteren Viertel über die Teilhabe an der Regionsumlage finanziert. Eine Gleichverteilung der Lasten wäre nur gegeben, wenn sich die Stadt Aachen nicht an den Aktivitäten beteiligen würde. Dies ist politisch aber nicht im Sinne der Bildung der Städteregion. Da der Fehler in der Grundsystematik liegt, kommen immer neue Fälle dieser Art hinzu, die auf Dauer zu einer großen finanziellen Belastung für die Stadt werden.

Zur Lösung bedarf es einer Neuformulierung des §2 Absatz 3 der Anlage 1 wie folgt:

Derzeitige Fassung § 2 Absatz 3:

Ab Inkrafttreten des Aachen-Gesetzes können Veränderungen des Aufwands der StädteRegion nur durch eine einheitliche Veränderung der Regionsumlage berücksichtigt werden, d.h. Minderungen oder Erhöhungen werden auf alle 10 Städte und Gemeinden verteilt.

Dies gilt nicht, soweit die Stadt Aachen von dem Recht Gebrauch gemacht hat, neue Aufgaben der Kreisstufe durch Vereinbarung ihrer Zuständigkeit zu unterstellen.

Novellierte Fassung § 2 Abs. 3:

Ab Inkrafttreten des Aachen-Gesetzes können Veränderungen des Aufwands der StädteRegion nur durch eine einheitliche Veränderung der Regionsumlage berücksichtigt werden, d.h. Minderungen oder Erhöhungen werden auf alle 10 Städte und Gemeinden verteilt.

Dies gilt nicht, soweit

a) die Stadt Aachen von dem Recht Gebrauch gemacht hat, neue Aufgaben der Kreisstufe durch Vereinbarung ihrer Zuständigkeit zu unterstellen (§ 6 Abs. 3 Aachen-Gesetz),

b)die Stadt Aachen von dem Recht Gebrauch gemacht hat, durch Rechtsverordnungen übertragene Aufgaben der Kreisstufe ihrer Zuständigkeit zu unterstellen (§ 6 Abs. 4 Aachen-Gesetz),

c)die StädteRegion freiwillige Aufgaben ohne Zustimmung der Stadt Aachen für deren Gebiet wahrnimmt.

glichkeiten der Vereinbarung von Aufgabenübertragungen nach dem Recht der kommunalen Zusammenarbeit und andere Möglichkeiten der Verwaltungshilfe bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

Das in § 6 des Aachen-Gesetzes formulierte Optionsrecht ist nicht eindeutig und nach der Erfahrung der ersten beiden Jahre nicht praktikabel. Eine Vereinbarung zwischen Land, Städteregion und Stadt Aachen auf der Basis der gemeinsamen Beschlüsse des Jahres 2007 ist daher erforderlich. Alternativ könnte eine solche Klarstellung auch in das Aachen-Gesetz als Änderung eingebracht werden:

Derzeitige Fassung des § 6 Abs. 3:

Für Aufgaben, die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes vom Gesetzgeber ausschließlich der Kreisebene und nicht auch Großen oder Mittleren kreisangehörigen Städten zugewiesen werden, ist die StädteRegion Aachen für das gesamte Gebiet der StädteRegion zuständig. Auf Verlangen der Stadt Aachen gegenüber der StädteRegion Aachen gehen diese Aufgaben für das Gebiet der Stadt Aachen auf die Stadt Aachen über. Der Übergang erfolgt durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß §§ 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des jeweiligen Gesetzes.

Ergänzung des § 6 Abs. 3:

Für Aufgaben, die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes vom Gesetzgeber ausschließlich der Kreisebene und nicht auch Großen oder Mittleren kreisangehörigen Städten zugewiesen werden, ist die StädteRegion Aachen für das gesamte Gebiet der StädteRegion zuständig. Auf Verlangen der Stadt Aachen gegenüber der StädteRegion Aachen gehen diese Aufgaben für das Gebiet der Stadt Aachen auf die Stadt Aachen über. Der Übergang erfolgt durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung gemäß §§ 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des jeweiligen Gesetzes.

VorAbschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist der Stadt Aachen zur Wahrung ihrer Rechte Gelegenheit zur Ausübung des vorgenannten Optionsrechtes zu geben. Dies erfolgt durch Übersendung des Gesetzesentwurfes nach der ersten Lesung im Landtag.

Erweiterte Fassung des § 6 durch Einfügung eines 4. Absatzes:

r nach Inkrafttreten dieses Gesetzes von den zuständigen Ministerien durch Rechtsverordnung zugewiesene Aufgaben der Kreisebene, ist die StädteRegion Aachen für das gesamte Gebiet der StädteRegion zuständig. Auf Verlangen der Stadt Aachen gegenüber der StädteRegion Aachen gehen diese Aufgaben für das Gebiet der Stadt Aachen auf die Stadt Aachen über. Vor Erlass der Rechtsverordnung ist der Stadt Aachen zur Wahrung ihrer Rechte Gelegenheit zur Ausübung des vorgenannten Optionsrechtes zu geben. Dies erfolgt durch Übersendung des Verordnungsentwurfes sechs Wochen vor deren Erlass.

Darüber hinaus hat sich die Regelung zur Ausschüttung der Sparkasse Aachen in § 3 Absatz 2 als nicht plausibel erwiesen. Hiernach fließt die gesamte Ausschüttung der Städteregion Aachen zu und wird im Rahmen der Umlageabrechnung mit der Stadt Aachen später im Verhältnis 50:50 verrechnet. Dies ist ein unnötiger Umweg und entspricht nicht der tatsächlichen Struktur, in der die Stadt Aachen unmittelbar und gleichberechtigt neben der Städteregion Aachen Träger der Sparkasse Aachen ist.

Absatz 2 könnte neu am Beginn des 2. Satzes wie folgt formuliert werden:

„ Die Ausschüttung der Sparkasse fließt zu gleichen Teilen jeweils unmittelbar der Städteregion Aachen und der Stadt Aachen zu.“

Anlage 2 regelt die Übertragung von Aufgaben von der Stadt Aachen auf die Städteregion Aachen. Hier ist einerseits eine Klarstellung erforderlich, andererseits aber auch eine Anpassung an den Prozess der regionalen Neuaufstellung über die Städteregion hinaus, weil die Bildung eines Zweckverbandes als Rechtsnachfolgerin des Regio Aachen e.V. geplant ist. Dieser Zweckverband soll Aufgaben übernehmen, die sich teilweise mit den in Anlage 2 genannten Themen überschneiden.

Gemäß Beschluss der Regionalkonferenz vom 31.1.2012 soll der Aufgabenkatalog des neuen Zweckverbandes der Region den gesamten Bereich euregionaler Projekte, Bündelung regionaler Interessen, regionale Infrastruktur, Regionalagentur, regionale Förderung von Kultur- und Freizeitangeboten, überregionales Marketing und ggf. noch weitere zu formulierende Bereiche umfassen.

Da die Stadt Aachen unmittelbar Mitglied dieses Zweckverbandes sein wird, gleichberechtigt mit der Städteregion Aachen und den Kreisen Heinsberg, Düren und Euskirchen, macht eine zusätzliche Bündelung dieser Aufgaben zwischen der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen keinen Sinn. Dies würde vielmehr zu zusätzlichen Zuständigkeits- und Finanzierungsproblemen führen.

Der Rat der Stadt Aachen hat die Verwaltung in der Sitzung am 25.4.2012 beauftragt, dieses Problem in Abstimmung mit der Städteregion zu lösen, bevor der Zweckverband der Region gegründet wird. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:

a) In Anlage 2 § 1 wird der 2. Absatz einschl. der Spiegelstriche gestrichen von „Nach Auflösung des Zweckverbandes “ bis „ und die Förderung der Euregionale 2008“.

b) Wenn diese Streichung nicht erfolgt, dann müsste mit separater Vereinbarung festgestellt werden, dass sich die in diesem Absatz beschriebenen Aufgaben ausschließlich auf den Übergang des damaligen Zweckverbandes Städteregion Aachen auf die neu gegründete Städteregion Aachen beziehen und somit nicht über das hinausgehen, was vor 2009 vom Zweckverband Städteregion Aachen bereits einvernehmlich ausgeführt wurde. Weiterhin ist in einer solchen separaten Vereinbarung festzustellen, dass bei allen Themen aus diesem Katalog, die eine Wirkung auf die Gesamtregion einschl. Heinsberg, Düren und Euskirchen haben oder darüber hinaus wirken, und bei denen die Frage der Zuständigkeit nicht eindeutig ist, der neue größere Zweckverband Region Aachen für zuständig erklärt wird. Daraus ergibt sich, dass die Position der Stadt Aachen in diesen Themenfeldern nicht mittelbar über die Städteregion, sondern unmittelbar in den Gremien des Zweckverbandes vertreten wird.

Mit Datum vom 4.5.2012 liegt hierzu die Stellungnahme der Städteregionsverwaltung vor. Hierin schreibt Herr Städteregionsrat Etschenberg:

„Natürlich will ich nicht ausschließen, dass im Laufe der praktischen Arbeit die Erkenntnis reifen könnte, dass die Aufgabenverteilung „Städteregion/Kreisebene“ sowie „Region“ justiert werden muss. Vor diesem Hintergrund unterstütze ich gerne die Zielrichtung der Variante 2, derzufolge der Zweckverband Region Aachen bei den Aufgabenwahrnehmungen Vorrang haben soll, wenn eine Aufgabe aufgrund mehrfacher Übertragung in Ihrer Zuständigkeit klärungsbedürftig ist.“

„Die mit der Überleitung der Aufgaben des alten Zweckverbandes Städteregion übergegangenen Aufgaben beziehen sich allerdings stets auf die städteregionale Gebietskulisse.“

Eigene Aktivitäten der kommunalen Ebene seien dabei „ keine Doppelarbeit, sondern das Wesen gelebter Subsidiarität“.

Bei den danach aufgezählten 37 übertragenen Aufgaben ist eine überwiegend gut funktionierende Zusammenlegung von ehemals in Stadt und Kreis Aachen getrennt wahrgenommenen Aufgaben festzustellen. Als nicht praktikabel hat sich dabei nur Punkt 24 erwiesen: Die Bearbeitung von Ordensangelegenheiten sowie Ehe- und Altersjubiläen. Durch Streichung dieses Punktes wäre das Problem gelöst.

3.Einbeziehung einer Sicht von außen:

Die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Kreis Aachen ist neben der Erwartung von Synergieeffekten vor allem dadurchmotiviert, dass eine bessere Wirkung im Marketing durch gemeinsames Auftreten erzielt werden sollte.

Dieser Effekt konnte bisher nicht erreicht werden, weil es keine gemeinsame „Marke Aachen“ gibt und die Unklarheiten über Zuständigkeiten nach dem Aachen-Gesetz zu negativen Wahrnehmungen in der Bevölkerung führen, die darin einen Kompetenzzwist sieht. Zudem kann für Außenstehende der Begriff „Städteregion“ verwirrendwirken, da die dahinter stehende Struktur und die Aufteilung der Zuständigkeiten erklärungsbedürftigsind.

Die Städteregion ist Rechtsnachfolgerin des Kreises Aachen mit Zuständigkeiten, die teilweise das Gebiet der Stadt Aachen mit einschließen, teilweise aber eben auch nur den Altkreis betreffen. Um darzustellen, was Aachen als Ganzes, also Stadt und Städteregion gemeinsam, ausmacht, ist immer das Zusammenwirken beider Gebietskörperschaften erforderlich. Hierfür gibt es aber bisher keine Struktur und somit auch nur selten ein authentisches Marketing.

Inzwischen sind auf Initiative des Oberbürgermeisters und des Städteregionsrates Gespräche über die Lösung dieses Problems entstanden.

Die Darstellung gemeinsamer Aktivitäten von Stadt Aachen und Städteregion Aachen soll für alle Bereiche Anwendung finden, die einvernehmlich gemeinsam vertreten werden sollen.

Dies könnte ein gemeinsames Zukunftsprogramm sein, gemeinsame Veranstaltungen (Familientag etc.) oder ein evtl. zukünftig gemeinsam vergebenes „Prädikat Familienfreundlich“.Und auch für Externe wäre es wichtig, eine eindeutigere Sprachregelung zu finden für die Darstellung von Themen, die sowohl Stadt Aachen als auch Städteregion Aachen in Ihren Zuständigkeiten betreffen.

Die Entscheidung und Umsetzung zukünftiger gemeinsamen Aktivitäten erfolgt durch eine zu gleichen Teilen von Stadtverwaltung und Städteregionsverwaltung besetzte Arbeitsgruppe, die der Konsensfindung dient.

Die Arbeitsgruppe wird projektorientiert begleitet durch einen noch zu berufenden Beirat.

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 23.05.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 22:31