14. Juni 2012 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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VI. Änderung Bebauungsplan Nr. 555 - Stiftstraße/Promenadenstraße -hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

FB 61/0662/WP16 · Entscheidungsvorlage

VI. Änderung Bebauungsplan Nr. 555 - Stiftstraße/Promenadenstraße -hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Als Architekt für das geplante Vorhaben stellt Herr Zimmermann die Pläne für den Umbau und die Aufstockung des C&A-Gebäudes am Willy-Brandt-Platz vor.

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss erläutert er, dass keine Konflikte mit bereits existierenden oder geplanten Bus- und Bahnnutzungen zu befürchten seien, hierzu befinde man sich in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen.

Als Eigentümer des Gebäudes bestätigt Herr Brenninkmeyer, dass man mit der Realisierung beginnen werde, sobald Planungsrecht bestehe. Wenn in der heutigen Sitzung Zustimmung von politischer Seite signalisiert werde, werde man umgehend Gespräche mit den Mietern aufnehmen.

Für die Fraktion der Grünen vertritt Herr Rau die Auffassung, dass der vorgestellte Entwurf eine Bereicherung für den Willy-Brandt-Platz sein werde. Durch die Aufstockung erhalte der Platz eine räumliche Fassung, die der gesamten Situation gut tue.

Für die CDU-Fraktion begrüßt auch Frau Schlick diese Entwicklung. Auf der Grundlage des hier vorgestellten Entwurfs könne man die Offenlage des Bebauungsplans beschließen.

Für die SPD-Fraktion schließt sich Herr Plum seinen Vorrednern an.

Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Schlick sowie die Herren Rau und Plum und seitens der Verwaltung Herr Kriesel beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555 –Stiftstraße / Promenadenstraße- in der vorgelegten Fassung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555 – Stiftstraße / Promenaden-straße - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555–Stiftstraße / Promenadenstraße- in der vorgelegten Fassung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

VI. Änderung Bebauungsplan Nr. 555 – Stiftstraße / Promenadenstraße -

hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

Im Bereich zwischen Stiftstraße und Promenadenstraßeim Stadtbezirk Aachen-Mitte soll der Bebauungsplan Nr. 555 geändert werden. Anlass ist der geplante Umbau bzw. die Aufstockung des C&A-Gebäudes am Willy-Brandt-Platz.

Es ist vorgesehen, den derzeit eingeschossigen Vorbau um drei Geschosse aufzustocken und den hinteren Teil des Gebäudes durch ein zusätzliches Geschoss zu ergänzen. Im Erdgeschoss verlaufen die Gebäudekanten entlang der Grundstücksgrenze, ab dem 1. Obergeschoss wird die öffentliche Verkehrsfläche durch unterschiedliche Vor- und Rücksprünge teilweise überbaut (s. beiliegende Planung, Anlage 6). Eine Überbauung der Verkehrsfläche sah auch der bisherige Bebauungsplan vor, diese wird nun erweitert. Im 3. Obergeschoss springt der Kopfbau zurück, um einen ausreichenden Abstand gegenüber der Nachbarbebauung zu wahren.

Der Architektenbeirat hatte in seiner Sitzung am 12.01.2012 eine sehr positive Beurteilung des Vorhabens abgegeben (s. Anlage 7).

Eine Änderung des Bebauungsplanes ist erforderlich, da die Planung nicht den Festsetzungen des derzeitigen Bebauungsplanes entspricht. Statt der bislang festgesetzten Geschosszahlen sollen nun maximale Gebäudehöhen festgesetzt werden. Außerdem wurde die überbaubare Grundstücksfläche (Baulinien, Baugrenzen) an die Planung angepasst.

Darüber hinaus wurden die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des für diesen Bereich derzeitig gültigen Bebauungsplans Nr. 555 übernommen.

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.

Umweltbelange sind nur insofern betroffen, dass durch die Aufstockung eine zusätzliche Verschattung der gegenüberliegenden Bebauung an der Promenadenstraße entsteht. Die Auswirkungen wurden untersucht (s. Anlage 8) und ergaben, dass- wie in der Begründung dargelegt - nur geringe Fassadenanteile betroffen sind, sodass der Eingriff aus Sicht der Verwaltung vertretbar ist.

Finanzielle Auswirkungen auf die Stadt bestehen nicht.

Die Verwaltung empfiehlt, für die VI. Änderung des Bebauungsplans Nr. 555 -Stiftstraße/Promenadenstraße- den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

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Technische Details

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 14.06.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 23:25