TOP 4Öffentlich

Erhalt des Mühlen- und Flutgrabens im Bereich Forellenweg/ Wildbacher MühleAntrag der Fraktion Die Grünen vom 12.04.2012

FB 36/0142/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Goffin von der Unteren Wasserbehörde erläutert in seinem Vortrag die rechtlichen Gegebenheiten und weist explizit darauf hin, dass nach heutigem Recht eine Beseitigung der Gewässer grundsätzlich nicht möglich sei, so dass von daher keine Befürchtungen nötig sind.

Die Unterhaltungsverpflichtung des Gewässers obliegt in erster Linie dem Wasserverband dergestalt, dass man den natürlichen Gegebenheiten am nächsten kommt. Die derzeitige, naturferne Anlage ist nicht im Sinne der Gesetzgebung.

Das Ziel, eine Durchgängigkeit der Gewässer zu erreichen, sei derzeit in drei Zeitstufen geplant, die auf 2012, 2021 und 2027 definiert sind.

Ob für Änderungen einfache Genehmigungsverfahren oder Planfeststellungsverfahren erforderlich sind, werde derzeit durch den Fachbereicht Recht geprüft, so dass momentan keine definitive Aussage getroffen werden könne.

Im Anschluss an die Erläuterungen verweist Frau Schmitt – Promny zunächst auf die Ausführungen in der Verwaltungsvorlage.

Sie ist der Auffassung, dass zunächst die Planungen des Wasserverbandes abzuwarten seien, allerdings sollten die Einwände und bedenken der Anwohner in die Überlegungen mit einbezogen werden. Für sie stellt sich außerdem die Frage, inwieweit Grundstücke hinter dem Bahndamm, welche in Privatbesitz seien, in die Überlegungen mit einzubeziehen seien und ist der Auffassung, dass zunächst die Eigentumsverhältnisse zu klären sind.

Sie schlägt vor, zu gegebener zeit einen gemeinsamen Ortstermin mit dem Wasserverband anzuberaumen, in dem die Bürger ihre Einwände mit einbringen können.

Herr Sittardt bittet um Prüfung, ob die vor einiger Zeit durchgeführten Bohrprojekte der RWTH in diesem Zusammenhang bekannt sind und ggfs, zur weiteren Klärung herangezogen werden können.

Herr Knörzer verweist darauf, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung andere Voraussetzungen vorlagen, da damals kein Wasser mehr eingeleitet wurde.

Er erkundigt sich nach der Fließrichtung des Baches und bittet um Prüfung, ob der Erhalt eines kleinen Wasserlaufes möglich sei.

Herr Gilson vertritt die Auffassung, dass in der Verwaltungsvorlage zunächst der aktuelle Sachstand erläutert wurde und jetzt zunächst der Wasserverband zur weiteren Klärung am Zuge sei. Im weiteren Fortgang der Dinge sollten alle Beteiligten in einem Ortstermin geladen werden, damit seitens des Wasserverbandes entsprechend Stellung bezogen werden kann.

Erläuternd teilt Herr Goffin mit, dass ihm von den vorgenommenen Bohrungen der RWTH Aachen nichts bekannt sei, diese aber durchaus bei Erfordernis herangezogen werden könnten. Allerdings bestehe derzeit kein akuter Handlungsbedarf, da das Wasser jetzt wieder fließe.

Eine Fischtreppe sei bei der künftigen Gestaltung nicht angedacht, da das Gewässer eine etwas andere Führung erhalten solle. Hierzu sei jedoch der Erwerb von Privatgelände nötig.

Herr Gilson bittet darum, nochmals die vorliegenden Zuständigkeiten zu erläutern.

Hierzu führt Herr Goffin aus, dass die Stadt Aachen als Sonderordnungsbehörde (untere Wasserbehörde) zunächst tätig werde; in letzter Konsequenz obliegen die Entscheidungen jedoch dem Wasserverband Eifel-Rur. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer Kommunen, welche die Gewässerunterhaltung durchführen müssen. Die Maßnahmen sind daher immer in der Gesamtheit zu betrachten.

Weitere Wortmeldungen zum TOP 4 erfolgten nicht.

Die Bezirksvertretung Aachen – Laurensberg fasste folgenden geänderten

Beschluss

Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Aufgrund der unklaren Situation gilt der Antrag der Fraktion Die Grünen nicht als erledigt. Auf Anregung der Bezirksvertretung wird zu gegebener Zeit ein Ortstermin durch die Fachverwaltung mit allen Beteiligten einschließlich dem Wasserverband anberaumt, in welchem die Bedenken der Bürger erörtert werden sollen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag der Fraktion Die Grünen vom 03.04.2012 ist damit erledigt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Zunächst sei darauf hingewiesen, dass es sich bei dem in Frage stehenden Gewässer nicht um den Wildbach, sondern um einen Nebenarm des Wildbaches handelt. Die Bezeichnungen werden immer wieder verwechselt, da auch gelegentlich Katasterunterlagen den Nebenarm als Wildbach ausweisen. Aus der Historie geht jedoch hervor, dass der Nebenarm des Wildbachs im Hang verläuft. Der Nebenarm wurde zur Speisung der Schurzelter Mühle sowie der Kaltrabaltmühle vor mehr als 100 Jahren angelegt.

Die Mühlen wurden schon vor vielen Jahren außer Betrieb genommen. Andere Wassernutzungen entstanden am Nebenarm des Wildbachs. Die vom Nebenarm des Wildbachs tangierten Grundstücke wurden veräußert.

DerNebenarm des Wildbachs ist genauso wie der Wildbach ein Fließgewässer im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes. Aus diesem Grund ist die Namensgebung in der Sache unerheblich. Gewässerunterhaltungspflichtig für den Wildbach und für dessen Nebenarm ist nicht die Stadt Aachen sondern der Wasserverband Eifel-Rur (WVER).

Der Nebenarm quert auf seinem Fließweg auch den Bahndamm mittels Durchlass. Es ist bekannt, dass es immer wieder Schwierigkeiten mit der Ablagerung von Sedimenten im Bahndurchlass gab und gibt.

Das Wildbachwasser, von dem auch der Nebenarm gespeist wird, transportiert sehr viel feinsandiges Sediment. Dieses lagert sich aufgrund eines Stauwehres unterhalb des Bahndamms und der dadurch bedingten niedrigen Fließgeschwindigkeit im Bahndurchlass im Nebenarm sowie im Durchlass ab. Die im Bahndurchlass abgelagerten Sedimente führen zu einer erheblichen Querschnittsverengung des Bahndurchlasses, was wiederum bei Hochwasser dazu führt, dass der Nebenarm soviel Wasser führt, dass das Wasser immer wieder vor dem Durchlass über die Böschung zum tiefer liegenden Wildbach abschlägt. Die dadurch bedingte Böschungserosion bei Hochwasser führt darüber hinaus dazu, dass nicht nur die Böschung sondern auch die Ufer des topografisch höher liegenden Nebenarms “durchbrachen“, sodass nicht mehr genug Wasser für den Wasserrechtsnutzer (Forellenzucht) zur Verfügung stand und die Standsicherheit der Böschung beeinträchtigt wurde. Der Wasserrechtsinhaber hatte sich so geholfen, indem er die Ufer des Wildbachnebenarms vor dem Durchlass mit Beton, Spundwänden, Mauerwerk oder sonstigen Baustoffen gesichert hatte. Die Bauausführung dieser Ufersicherungen war jedoch so mangelhaft, dass die Sicherungsmaßnahmen laufend wiederholt werden mussten.

Die Möglichkeit für Fortführung von Sicherungsmaßnahmen durch den Wasserrechtsbetreiber endete letztlich mit der Bebauung von Wohnhäusern sowie einer neuen Grundstücksaufteilung im Forellenweg. Um weitere Durchbrüche des Nebenarms zu verhindern, hat die Stadt Aachen eine größere Böschungssicherungsmaßnahme durchgeführt. Diese Sicherungsmaßnahme war im übrigen Voraussetzung zur Übernahme der Unterhaltungspflicht durch den Wasserverband Eifel-Rur vor 5 Jahren. Doch auch diese Ufersicherung konnte der anfallenden Wassermenge nicht standhalten.

Am 31.12.2011 sind die Wasserrechte zur Nutzung des Wassers des Wildbachnebenarms (Forellenzucht) aufgegeben worden. Derzeit laufen Gespräche das Stauwehr unterhalb der Bahnanlage komplett zu entfernen. Vor einigen Wochen wurden die obersten Bretter sowohl des Stauwehres unterhalb des Bahndurchlasses als auchdes kleinen Wehres oberhalb der Brunnenstraße durch einen Dritten ohne Wissen und Zustimmung der Unteren Wasserbehörde entfernt. Das kleine Wehr oberhalb des Brunnenstraße dient dazu, den Wildbach an dieser Stelle zu stauen, damit ein Teilstrom des Wildbachwassers in den Nebenarm fließt.

Die Beseitigung der oberen Bretter hatte zur Folge, dass der Wildbach weniger hoch gestaut wurde und entsprechend weniger Wasser in den Nebenarm gelangte.

Seitens des WVER und der Stadt Aachen ist (nach Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens) die Umgestaltung des Wildbaches an der Stelle des Wehres oberhalb der Brunnenstraße beabsichtigt mit dem Ziel, die Durchgängigkeit des Wildbaches wieder herzustellen undeine Verringerung des Zustroms von Wasser aus dem Wildbach in den Nebenarm zu erreichen. Letzteres bezweckt insbesondere, den Nebenarm des Wildbaches hochwassersicherer zu machen. Darüber hinaus soll die Maßnahme sicherstellen, dass zukünftig kein Unbefugter den Wasserzufluss für den Nebenarm verändern kann.

Der Wasserzufluss soll so eingestellt werden, dass es mit größtmöglicher Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu einer Überströmung der Uferböschung vor dem Bahndamm kommen kann. In dem wasserrechtlichen Verfahren werden die Auswirkungen der beabsichtigten Umgestaltung des Wehrs berücksichtigt. Ebenso werden etwaige Wasserrechte der Anlieger des Nebenarms berücksichtigt, soweit diese bei der Unteren Wasserbehörde aktenkundig sind.

Um bis zum Abschluss des längerfristigen wasserrechtlichen Verfahrens Befürchtung eines „Trockenfallen“ des Wildbachnebenarms auszuschließen, wurde zunächst veranlasst, dass die entfernten Wehrbretter teilweise wieder eingesetzt wurden. Hierdurch wird der Wildbach zur Zeit wieder höher angestaut, so dass wieder mehr Wasser in den Nebenarm gelangt.

Der Erhalt des Nebenarms und eine Beschickung des Nebenarms mit Wasser aus dem Wildbach ist wasserrechtlich unabdingbar.

Die vorgeschlagene Verbesserung des Kleinklimas als Erlebnisraum im Bereich der Wohnsiedlungen und der Förderung seiner ökologischen Funktion des Nebenarms des Wildbachs unterstützt die Verwaltung sehr. Derzeit ist der Nebenarm jedoch in großen Teilen sehr naturfern und entspricht dort nicht den wasserwirtschaftlichen und wasserrechtlichen Zielvorgaben, deren Erreichen in den nächsten Jahren vorgegeben ist (Umsetzungsfahrplan nach Wasserrahmenrichtlinie des WVER). Neben dem ca. 100 Meter langen Durchlass des Fließgewässers unter dem Bahndamm gibt es noch eine weitere ca. 60 Meter lange Verrohrung auf Privatgelände. Darüber hinaus existiert noch ein ca. 3 Meter hoher Absturz in ein Betongerinne der ehemaligen Schurzelter Mühle. Im weiteren Bereich des Fließgewässers greifen die Privateigentümer mit eigenen Ideen zur naturfernen Uferbefestigung oder Sohlbefestigungen sowie durch die Errichtung von baulichen Anlagen bis zur Uferkante in die Gewässerökologie ein. Zur Verbesserung der Gewässersituation bräuchte das Gewässer Platz, der wenn überhaupt nur auf privaten Grundstücken zur Verfügung stünde.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

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Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

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Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Datum
Mi., 13.06.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 23:23