19. Juni 2012 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 5Öffentlich

Änderung der Elternbeitragssatzung für den Besuch einer KitaSatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)geändert durch den 2. Nachtrag vom 12.10.2011,hier: Elternbeitragsfreiheit für die 2. Einkommensstufe

FB 51/0181/WP16 · Entscheidungsvorlage

Änderung der Elternbeitragssatzung für den Besuch einer KitaSatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)geändert durch den 2. Nachtrag vom 12.10.2011,hier: Elternbeitragsfreiheit für die 2. Einkommensstufe

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Haase weist darauf hin, dass er wie im KJA die Vorlage ablehnen werde. Die Diskussion um eine neue Beitragsstaffel sei Folge der Abschaffung des ersten beitragsfreien (kommunalen) Kindergartenjahres. Dies sei von der SPD abgelehnt worden.

Ratsherr Janßen weist auf den positiven Effekt durch die Erhöhung der Freigrenzen hin.

Ratsherr Jahn weist darauf hin, dass es wieder Bemühungen im Land gebe, den Besuch einer Kindertagesstätte insgesamt beitragsfrei zustellen, aber immer unter dem Finanzierungsvorbehalt.

Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt mit sechs Gegenstimmen dem Rat der Stadt, vorbehaltlich der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), geändert durch den 2. Nachtrag vom 12.10.2011 in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt Finanzausschuss und Rat der Stadt, die Satzungüber die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), geändert durch den 2. Nachtrag vom 12.10.2011

in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, vorbehaltlich der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses die Satzungüber die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), geändert durch den 2. Nachtrag vom 12.10.2011 in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.

Der Rat der Stadt beschließt die Satzungüber die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz), geändert durch den 2. Nachtrag vom 12.10.2011 in der vorgelegten neuen Fassung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2012 ff. wurde u.a. beschlossen, die 2. Einkommensstufe (Einkommen bis 25.000 €) im Elternbeitragsbereich der Kindertagesstätten, der OGS und der Kindertagespflege zum 01.08.2012 beitragsfrei zu stellen. Dies macht eine Satzungsänderung erforderlich. Im Zuge der notwendigen Änderungssatzung werden auch redaktionelle und verwaltungstechnische Veränderungen vorgenommen. Hierzu wird auf die Erläuterungen in der Änderungssatzung verwiesen.

Auswirkungen

Keine finanziellen Auswirkungen, da diese bereits im Haushalt enthalten sind

Maßnahme: Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte

PSP-Elem. 4-060101-901-9, 43210000

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2012

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2012

Ansatz 2013 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

4.101.300 €

4.101.300 €

15.480.900 €

15.480.900 €

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (3)

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Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

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Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 19.06.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 23:25