Darstellung des Ausgleichskonzeptes am Beispiel des Bebauungsplanes Hochschulerweiterung Campus Melaten
FB 36/0141/WP16 · Kenntnisnahme
Beratung
Zu Beginn des TOPs dankt die Vorsitzende Ratsfrau Göddenhenrich Herrn Misere und Herrn Grooten für die interessante Exkusion am 22.05.2012 mit anschließendem Einkehren auf dem Hof.
Alsdann erläutert Herr Misere, Stiftung Rheinische Kulturlandschaften, die Vorlage anhand einer Power Point Präsentation (s. Anlage).
Ratsfrau Dr. Wolf, SPD Fraktion, dankt der Verwaltung und Herrn Misere für den Vortrag.
Sie bittet darum, der Niederschrift eine Übersicht der Kompensationsflächen beizufügen.
Hinweis:Eine Karte ist als Anlage beigefügt.
Ratsherr Krenkel, CDU Fraktion, fragt, inwieweit der Wasserhaushalt durch den Aufwuchs der Mohnblumen gestört wird und inwieweit dadurch der Ertrag geschmälert wird.
Herr Grooten führt aus, dass durch die reduzierte Düngung und die Einschränkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln die Erträge um ca. 50 % geschmälert werden.
Ratsherr Luczak, Grüne Fraktion, dankt für den Vortrag und die vorangegangene Exkursion.
Er möchte wissen, was mit dem als schutzwürdig eingestuften Boden geschehen ist, der im Rahmen der Baumaßnahmen Campus Melaten abgetragen werden musste.
Zudem fragt er welche Verträge dort bestehen.
Frau Dr. Frey-Wehrmann führt aus, dass der Boden auf dem Melatenhang wieder aufgebracht wurde und der Aufwuchs dort beobachtet wird. Derzeit besteht ein Problem mit einem vermehrten Distelaufkommen.
Bei den dort künftig zu errichteten Bautenist eine ökologische Baubegleitung vorgesehen.
Zur Frage der Verträge führt Herr Wiezorek aus, dass die Maßnahme unbefristet fortgesetzt werden und auf Dauer gesichert sein muss.
Herr Misere ergänzt, dass die Stiftung Rheinische Kulturlandschaften für 30 Jahre beauftragt wurde.
Herr Helmig äußert sein Bedauern darüber, dass ihn die Einladung zur Exkursion am 22.05.2012 nicht erreicht hat.
Er fragt, wie die Fläche für die Ausgleichsmaßnahme ermittelt wird, und wer den Verlust der Landwirte ausgleicht.
Herr Wiezorek erklärt, dass die Verwaltung durch den Bebauungsplan verpflichtet ist Ausgleichsflächen auszuweisen. Hier ist die Stadt Aachen in der glücklichen Lage über genügend eigene Flächen zu verfügen. Es besteht aber auch die Möglichkeit private Flächen auszuweisen.
Grundsätzlich ist es nach dem Verursacherprinzip so, dass Kosten zum Ausgleich von Umweltbeeinträchtigungen dem Verursacher zugerechnet werden, so dass derjenige der eingreift die Entschädigung zahlen muss.
Die Entschädigungssumme wird gutachterlich ermittelt.
Herr Helmig fragt nach, ob die Entschädigung somit aus öffentlicher Hand gezahlt wird.
Herr Wiezorek ergänzt, dass dies davon abhängig ist, wer der sogenannte Verursacher ist, bspw. ein Investor, die Kommune, das Land etc.
Ratsherr Blum, FDP Fraktion schließt sich dem Dank für die Exkursion und die heutige Präsentation an.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung sowie den ergänzenden mündlichen Bericht der Stiftung Rheinische Kulturlandschaftzustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1.Hintergrund: Bodenschutz
Im Zuge der Entwicklung des Bebauungsplanes Hochschulerweiterung Campus Melaten (2008) erfolgte seitens der Fachverwaltung eine intensive Prüfung und Bewertung der Umweltauswirkungen. Bei der Wichtung der Belange Natur, Landschaft, biologische Vielfalt, Artenschutz, Landschaftsbild, Wasser, Boden, Klimau.a. wurde der erforderliche Ausgleichsbedarf prioritär für die Inanspruchnahme schutzwürdiger Böden mit hohem Biotopentwicklungspotential ermittelt.
Bei der Ermittlung des Ausgleichsbedarfs wurde erstmalig ein neu entwickeltes, innovatives Bewertungssystem für das Schutzgut Boden angewandt. Erforderlich wurde die Entwicklung des Bewertungssystems, da in dem Plangebiet großflächig schutzwürdige Böden ausgewiesen waren und ein sorgfältiger und fachgerechter Interessenabgleich unter Berücksichtigung bodenschutzfachlicher Anforderungen erforderlich war. Dem Bewertungssystem liegt zugrunde, dass nicht nur der quantitative Bodenverlust, d.h. der reine Flächenverbrauch, sondern auch der qualitative Bodenverlust über den Grad der Schutzwürdigkeit der Böden vor und nach dem Eingriff bewertet werden kann. Besonderes Merkmal dieses Bewertungssystems ist, dass der Ausgleichsbedarf direkt abgeleitet werden kann.
2.Ergebnisse
Bei der Auswahl des externen Ausgleichs wurde besonderer Wert auf ortsnahe Maßnahmen gelegt, die zu einer Aufwertung kalkhaltiger Trockenstandorte mit einem hohen Biotopentwicklungspotential führen; als geeigneter Kompensationsraum boten sich das benachbarte Rabental und der Schneeberg an.
Vorrangiges Ziel der Ausgleichsmaßnahmen war, durch eine Verbesserung der Bodenstruktur die Funktionserfüllung des Bodens zu verbessern. Als geeignete Maßnahme wurde eine bodenschonende Bearbeitung zur Verbesserung des Bodenzustands bei gleichzeitiger Nutzungsextensivierung (durch Einschränkungen bzgl. Düngung und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln) ausgewählt. In der Konsequenz bedeutet dies eine Umstellung von intensiv ackerbaulich genutzten Böden auf eine extensive bodenschonende Nutzung. Mit dieser schonenden Bewirtschaftungsweise wird gleichzeitig das Biotopentwicklungspotential der Flächen optimal ausgeschöpft; ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Agrobiodiversität.
Insgesamt wurden für die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen für den Bebauungsplan Hochschulerweiterung Campus Melaten ca. 80 ha Fläche benötigt. Weiterhin erfolgte eine Umwandlung von 5 ha Acker in Extensivgrünland und Streuobstwiese; diese Maßnahme diente vorrangig zur Schaffung eines geeigneten Habitats für den Steinkauz.
Der Fachbereich Umwelt hat in Abstimmung mit dem beteiligten Landwirt, einem Sachverständigen der Landwirtschaftskammer und der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft entsprechende Bewirt-schaftungsgrundsätze vereinbart und diese in einem städtebaulichen Vertrag abgesichert.
Dazu gehört auch die Kontrolle der Maßnahmen und deren jährliche Dokumentation durch die Stiftung (Monitoring). Diese Vorgehensweise ermöglicht im Bedarfsfall (z.B. bei unvorhergesehenen Problemen durch Schädlingsbefall), durch flexible, zwischen den Beteiligten abgestimmte Lösungen, auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren.
Die Naturschutzmaßnahmen des Ausgleichskonzeptes flankierend hat die Verwaltung den Vertragsnaturschutz auf weiteren Grünlandflächen im Naturraum rund um den Schneeberg ausgedehnt. Hier entwickeln sich einige Flächen sehr erfolgreich; u. a. hat sich in einem Teilraum ein umfangreicher Orchideenbestand ausgebildet.
3.Schlussfolgerung
Seit Herbst 2009 (Anlage des Dauergrünlandes und Artenschutzmaßnahmen Steinkauz) bzw. seit Sommer/Herbst 2010 (Extensivierung der Ackernutzung) werden die Ausgleichsmaßnahmen zum Bebauungsplan Hochschulerweiterung Campus Melaten (2008) umgesetzt.
Schon jetzt wird erkennbar, dass sich positive Auswirkungen auf den Boden, auf die Anzahl der Pflanzenarten (insbesondere seltene Ackerwildkräuter) feststellen lassen. Dagegen liegen für die Ackervogelarten und Feldvögel noch keine belastbaren Erkenntnisse über Veränderungen vor; auch hier wird fest mit positiven Wirkungen gerechnet.
Hinweis:
Im Rahmen der Sitzung erfolgt eine ergänzende Präsentation der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft,vertreten durch Herrn Stephan Miseré, die die Umsetzung des Ausgleichskonzeptes verantwortlich leitet.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
keine
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 51838
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=51838
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
- Gremium
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum
- Di., 26.06.2012
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 24.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 23:30