21. Juni 2012 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 10Öffentlich

Sachstand und Empfehlungen zu den bestehenden Förderfonds zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Projekten und Einzelfallhilfen

FB 51/0185/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Frau Griepentrog bittet im Hinblick auf den Jugendfonds darum, die zur Verfügung stehenden Mittel nicht in voller Höhe dem Fonds gegen Gewalt und Rassismus zuzuschlagen, sondern den Jugendlichen die Möglichkeit zu bieten, auch in Zukunft Anträge stellen zu können.

Um im Bereich der Fonds zukünftig eine größere Flexibilität sicherstellen zu können, wird darauf verzichtet, die Mittel des Jugendfonds dem Fonds gegen Gewalt und Rassismus zuzuschlagen. Stattdessen soll, soweit dies nicht schon bereits besteht, eine gegenseitige Deckungsfähigkeit eingerichtet werden.

Beschluss

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen einstimmig zur Kenntnis und beschließt die von der Fachverwaltung vorgeschlagene Anpassung der Förderrichtlinien, wobei die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Fonds zugelassen wird. In Punkt 3.3 der Verwaltungsempfehlungen wird Satz 2 gestrichen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Schulausschuss die von der Fachverwaltung vorgeschlagene Anpassung der Förderrichtlinien.

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die von der Fachverwaltung vorgeschlagene Anpassung der Förderrichtlinien.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Auftrag

In ihren Sitzungen am 19.7.2011 und am 21.7.2011 haben der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss die Verwaltung beauftragt, eine Zusammenstellung aller zugewiesenen Mittel zu den in Schule und Jugendbereich bestehenden Fonds vorzulegen und eine neue Kriterienliste zu erarbeiten.

Dieser Auftrag umfasst

  • den Zukunftsfonds70.000 Euro
  • den Fonds gegen Gewalt und Rassismus und50.000 Euro
  • den Jugendfonds22.000 Euro
  • den Schulbuchfonds10.000 Euro
  • Fonds Grundschulförderung100.000 Euro

Das gesamte Fördervolumen umfasst einen Betrag in Höhe von 252.000 €.

2. Vorgehensweise

In der als Anlage beigefügten Übersicht werden die einzelnen Positionen mit ihren Zielsetzungen, die jährlichen Haushaltsansätze sowie deren Ausschöpfung in den vergangenen zwei Jahren dargestellt. Die bisherigen Förderkriterien lt. gültiger Beschlusslagen werden benannt.

  1. Abschließende Empfehlungen der Verwaltung

3.1.Zukunftsfonds

Neben den bisher gültigen Kriterien wird die Empfehlung ausgesprochen, dass bei Anträgen, die jährlich fortlaufend gestellt werden, ein 25 %iger Eigenanteil vorausgesetzt wird. Sollte der Antragsteller nachweislich nicht in der Lage sein, diesen Eigenanteil zu erbringen, wird auf den Eigenanteil verzichtet.

Sofern der Fonds zum Ende des Jahres nicht ausgeschöpft wurden, kann die vorhandene Summe auf die Jahresantragsteller anteilig ausgezahlt werden.

3.2.Fonds gegen Gewalt und Rassismus

Die bisherigen Kriterien haben sich seit Einrichtung des Fonds vollumfänglich bewährt, der von Beginn an stets ausgeschöpft wurde.


3.3.Jugendfonds

Dieser wurde trotz Bekanntgabe in den Arbeitsgemeinschaften und in den Schülervertretungen der Aachener Schulen in 2011 nicht abgefragt, auch in 2012 liegen keine Anträge vor.

Hier empfiehlt die Fachverwaltung, diese Mittel zukünftig dem Fonds gegen Gewalt und Rassismus zuzuschlagen, da hier von einer steigenden Nachfrage auszugehen ist.

3.4.Schulbuchfonds

Dieser Fonds wird ausschließlich durch die Hans und Nele Bittmann Stiftung gespeist, die Zweckgebundenheit ist ausschließlich durch die Stiftung definiert. Die weitere Ausschöpfung - auch im Hinblick auf das Bildungs- und Teilhabepaket - bleibt in diesem Jahr abzuwarten. Je nach weiterer Inanspruchnahme ist mit der Stiftung Kontakt aufzunehmen, inwiefern die Summe zukünftig zu reduzieren wäre bzw. inwiefern die Zweckgebundenheit neu zu definieren ist.

Fonds Grundschulförderung

Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden in jedem Haushaltsjahr vollumfänglich ausgeschöpft. Der angewandte Verteilerschlüssel beinhaltet eine differenzierte Mittelvergabe. Diese werden in Eigenverantwortung der jeweiligen Schulleitung zugunsten der Grundschulkinder im Rahmen von Anschaffungen benötigter Sachmittel und Einzelförderung eingesetzt. Eine Veränderung wird nicht empfohlen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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0

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Ergebnis

0

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

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Kriterien_ Fonds
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Technische Details

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TOP
Ö 10
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
Gremium
Schulausschuss
Datum
Do., 21.06.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Status
öffentlich
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 23:28