Einrichtung einer zweiten Stelle für die Betriebsleitung des Aachener Stadtbetriebs (E 18)
FB 11/0123/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Der Personalrat hat im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten der einzelnen Leitungen die Frage aufgeworfen, welche Leitung die Personalverantwortung nach § 8 LPVG ausübt. Herr Dr. Barth antwortet, dass diese im Bereich der kaufmännischen Leitung angesiedelt werde. Diese Antwort werde dem Personalrat auch noch schriftlich zugehen.
Frau Plum erklärt für die CDU-Fraktion, dass zuerst die Operative Betriebsleitung nach alter Satzung ausgeschrieben werden solle, da aufgrund des Ausscheidens des Herrn Narloch Zeitdruck bestehe. Nach der Satzungsänderung soll die zweite Stelle ausgeschrieben werden.
Herr Haase berichtet aus dem Betriebsauschuss, wo diskutiert wurde, dass bei zwei Leitungen die Verantwortlichkeit ggf. über die neue Betriebssatzunggenau definiert und evtl. eine Sprecherfunktion eingerichtet werden müsse. Weiterhin plädiert er dafür, die Stellenausschreibungen unter den Qualifikationen zu ändern, um nicht als Einstellungsvoraussetzung die Leitung innerhalb eines kommunalen Betriebes vorzuschreiben. Dann werde die Möglichkeit offen gehalten, auch Bewerber aus privatrechtlich organisierten Unternehmen einzustellen. Herr Dr. Barth schlägt daraufhin vor, diesen Punkt um möglichst eines kommunalen Betriebszu ergänzen. Dieser Überlegung schließen sich alle Fraktionen an.
Herr Meyers gibt allerdings zu bedenken, dass diese Veränderung eine erneute Beteiligung durch den Gesamtpersonalrat und Dienststellenpersonalrat zur Folge hat. Dies werdevoraussichtlich zu einer Verzögerung von ca. einem Monat führen, da das LPVG Fristen von 14 Tagen zur Beratung des Gesamtpersonalrats und Dienststellenpersonalrats vorsieht. Eine persönliche Einschätzung des Ergebnisses sei nicht sinnvoll, da dies das Verfahren nicht beschleunige.
Entsprechend wird der Beschluss einvernehmlich um den Vorbehalt des Abschlusses des Beteiligungsverfahrens nach dem LPVG erweitert, da möglichst aufgenommen werden soll.
Entsprechend beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuss einstimmig:
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Absicht der Verwaltung, den Aachener Stadtbetrieb zu reorganisieren, zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Einrichtung einer zweiten Stelle für die Betriebsleitung. Folgende Ausschreibungen werden ebenfalls zur Kenntnis genommen:
- Kaufmännische Betriebsleitung (externe und interne Ausschreibung)
- Operative Betriebsleitung (externe und interne Ausschreibung)
Der Rat der Stadt nimmt die Absicht der Verwaltung, den Aachener Stadtbetrieb zu reorganisieren, zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung einer zweiten Stelle für die Betriebsleitung. Folgende Ausschreibungen werden ebenfalls zur Kenntnis genommen:
- Kaufmännische Betriebsleitung (externe und interne Ausschreibung)
- Operative Betriebsleitung (externe und interne Ausschreibung)
(Philipp)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Hinblick auf die Größe des Aachener Stadtbetriebes mit über 600 MitarbeiterInnen sowie seines heterogenen Aufgabenspektrumsist beabsichtigt, eine zweite Stelle für die Betriebsleitung dieser eigenbetriebsähnlichen Einrichtung einzurichten. Hiermit eingehend wird eine differenzierte Ausrichtung der zukünftigen Betriebsleitungen auf den kaufmännischen und den operativen Schwerpunkt des Betriebes ermöglicht.
Dies erscheint vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit andern eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Verwaltung, wie dem Gebäudemanagement, geboten, um den fachlichen Anforderungen an diese Funktion auch nach Ausscheiden des bisherigen Betriebsleiters, Herrn Narloch, der durch seine jahrzehntelange Tätigkeit in diesem Bereich über umfangreiches Erfahrungswissen verfügte, zu begegnen.
Die Strukturen unterhalb dieser Ebene sollen ebenfalls einer organisatorischen Betrachtung unterzogen werden mit dem Ziel, sowohl eine weitere Qualitätsverbesserung, insbesondere bei der Grünflächenpflege, als auch eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch eine Optimierung der Arbeitsprozesse und transparentere Kostenstrukturen zu erzielen.
Hierzu wird durch die Betriebsleitung des E 18 eine Arbeitsgruppe gebildet, welche unter Beteiligung von anderen städtischen Bereichen wie dem Fachbereich Personal und Organisation, sowie dem Personalrat den Reorganisationsprozess steuern und begleiten soll.
Die Anhörung des Personalrates zur Stelleneinrichtung gemäß § 75 LPVG ist erfolgt.
Die Verwaltung wird den Entwurf der neuen Betriebssatzung Aachener Stadtbetrieb den zuständigen
Gremien gesondert zur Beschlussfassung vorlegen.
Auf die Beschlussfassung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes vom 03.05.2012 wird ebenfalls Bezug genommen.
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 52084
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=52084
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 2
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sondersitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
- Gremium
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum
- Mi., 27.06.2012
- Uhrzeit
- 9:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 24.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 23:31