Aufstellung eines Bebauungsplanes - Eilendorfer Straße/Im Tiergarten – im Stadtbezirk Aachen-Brand für den Bereich Eilendorfer Straße, Erberichshofstraße und Am TiergartenHier: Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 27.03.2012Antrag der Fraktionen in der Bezirksvertretung Aachen–Brand vom 27.02.2012
FB 61/0669/WP16 · Kenntnisnahme
Aufstellung eines Bebauungsplanes - Eilendorfer Straße/Im Tiergarten – im Stadtbezirk Aachen-Brand für den Bereich Eilendorfer Straße, Erberichshofstraße und Am TiergartenHier:Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 27.03.2012Antrag der Fraktionen in der Bezirksvertretung Aachen–Brand vom 27.02.2012
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Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.
Bezirksbürgermeister Henn begrüßt Herrn Willen vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.
Herr Müller von der SPD-BF stellt fest, dass nach der Vorlage die Fa. OBI an ihrem ehemaligen Standort in der Eilendorfer Straße 5 Jahre Zeit hat, einen Investor für das Grundstück zu finden. Nach Ablauf dieser Zeit soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan erstellt werden. Die SPD-BF ist der Auffassung, dass beide Vorhaben parallel laufen sollen, d.h. der Bebauungsplan nach 5 Jahren rechtskräftig sein sollte.
Ratsherr Tillmann von der CDU-BF teilt mit, dass aufgrund eines interfraktionellen Antrages die Weichen für eine Wohnbebauung auf dem ehemaligen Gelände des OBI-Marktes an der Eilendorfer Straße gestellt wurden.
Bezirksbürgermeister Henn weist darauf hin, dass der Abschluss des Vertrages bereits am 15.11.2010 erfolgt ist. Er geht davon aus, dass die 5 Jahresfrist seit diesem Zeitpunkt läuft. Es geht auch um hohe Ausgleichsbeträge und die Fa. Obi wird im eigenen Interesse schnellstens einen Investor suchen.
Herr Willen verweist auf die Vorlage und geht davon aus, dass der Bebauungsplan innerhalb der 5 Jahre rechtskräftig sein wird. Es besteht der Wunsch der Bezirksvertretung Brand und des Planungsausschusses, das Verfahren und die Entwicklung des neuen Obi-Marktes an der Debyestraße mit der Entwicklung eines neuen Wohngebietes an der Eilendorfer Straße am bisherigen Obi-Standort zu verknüpfen. Nach Eröffnung des neuen Marktes wurden bereits Gespräche mit den Vertretern der Eigentümer des ehemaligen Obi-Grundstückes geführt, worin deutlich gemacht wurde, dass nach wie vor an der Entwicklung des Grundstückes in Richtung Wohnungsbau Interesse besteht.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brandnimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Eilendorfer Straße/Am Tiergarten - zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Eilendorfer Straße/Am Tiergarten - zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat am 16.03.2005, der Planungsausschuss am 21.04.2005, beschlossen, für den oben genannten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 07.05.2005 öffentlich bekannt gemacht.
In der Vorlage zum Aufstellungsbeschluss wurde von der Verwaltung folgendes erläutert:
In dem Bereich, für den die Verwaltung vorschlägt, einen Bebauungsplan aufzustellen, gilt derzeit der Bebauungsplan Nummer 4 der ehemaligen Gemeinde Brand. Dieser Bebauungsplan setzt für den Bereich entlang der Eilendorfer Straße Gewerbegebiet fest.
Im Zusammenhang mit der gewünschten Ansiedlung von OBI im Bereich der Trierer Straße/Debyestraße soll der Bereich, an dem sich derzeit der OBI-Heimwerkermarkt befindet, zu einem Wohngebiet entwickelt werden. Es besteht der Wunsch, sowohl aus der Bezirksvertretung Aachen-Brand wie auch aus dem Planungsausschuss, das Verfahren der Entwicklung des neuen OBI-Heimwerkermarktes an der Debyestraße mit der Entwicklung eines neuen Wohngebietes an der Eilendorfer Straße am bisherigen OBI-Standort zu verknüpfen.
Die Verwaltung weist hier schon auf die Schwierigkeiten einer solchen Verknüpfung hin, da die Grundstücke verschiedenen Eigentümern gehören.
Die Verwaltung empfiehlt für den Bereich Eilendorfer Straße/Am Tiergarten nunmehr einen Bebauungsplan aufzustellen und im Verfahren zu klären, inwieweit die Konflikte, die durch die an die bestehenden Gewerbebetriebe heranrückende Wohnbebauung entstehen, gelöst werden können. In diesem Verfahren wird sich dann auch zeigen, ob alle Grundstückseigentümer, deren Grundstücke vom Projektentwickler überplant wurden, mit einer solchen Überplanung einverstanden sind.
Im städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nummer 884 - Debyestraße/Trierer Straße - (Neubau OBI) wurde vereinbart und über eine entsprechende Bankbürgschaft abgesichert, dass die Vorhabenträgerin einen Betrag in Höhe von 190.000,00 als Ausgleichszahlung zu leisten hat, wenn derOBI-Markt in der Eilendorfer Straße nicht binnen 5 Jahren nach Vertragsabschluss (15.11.2010)zurückgebaut worden ist.
Für den Fall des fristgerechten Rückbaus des ehemaligen Obi-Marktes und einer damit einhergehenden Flächenentsiegelung von 12.000 m² wurde die Regelung getroffen, dass sich der für die Umsetzung desBpl. Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - zu zahlende Gesamtausgleichsbetrag von 575.250,00 um 190.000,00 auf dann 385.250,00 reduziert.
Die Verwaltung hat nach der Neueröffnung des OBI-Marktes bereits Gespräche mit den Vertretern der Eigentümer des ehemaligen OBI-Grundstückes geführt. In diesen Gesprächen wurde von den Vertretern verdeutlicht, dass sie nach wie vor an einer Entwicklung ihres Grundstückes in Richtung Wohnungsbau interessiert sind. Derzeit stehen die Grundstückseigentümer in Verhandlungen mit Investoren, die das Grundstück erwerben sollen und dann in Richtung Wohnungsbau eine Entwicklung vorantreiben werden.
Dabei gehen sie davon aus, dass sie insgesamt einen Zeitraum von ca. 5 Jahren benötigen, um ihre Verhandlungen mit einem Entwickler zum Abschluss zu bringen und dann eben auch entsprechend das Planungsrecht über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu schaffen. In der Zwischenzeit möchten sie ihr Gebäude einer Zwischennutzung zuführen, die allerdings dann auch vom Zeitraum her befristet sein soll.
Mit den Eigentümern wurde vereinbart, die Gespräche zur Entwicklung des Grundstückes fortzuführen, sobald ein Entwickler für diese Grundstücke gefunden ist.
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Technische Details
ID: 52215
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=52215
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 04.07.2012
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 24.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 23:34