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Trierer Straße 821, Errichtung eines Verkehrsspiegels gegenüber südlicher Einmündung RingstraßeAntrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 24.04.2012

FB 61/0688/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.

Ratsherr Tillmanns von der CDU-BF teilt mit, dass sich seine Partei der Stellungnahme der Verwaltung „beugt“. Dennoch ist die Situation für die Pkw-Fahrer nicht befriedigend gelöst, da die Trierer Straße schlecht einsehbar ist. Dies führt weiterhin zu einer Verkehrsgefährdung und einem erhöhten Unfallrisiko.

Herr Müller von der SPD-BF rät möglichst die Hochstraße mit der Ampelanlage zu nutzen.

Beschluss

Beschluss (einstimmig): Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach ein Verkehrsspiegel an der beantragen Stelle wegen möglicher Verzerrung tatsächlicher Verkehrsverhältnisse nicht aufgestellt wird. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach ein Verkehrsspiegel an der beantragten Stelle wegen möglicher Verzerrung tatsächlicher Verkehrsverhältnisse nicht aufgestellt wird. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag hat die Verwaltung die Polizei um Erfassung der Verkehrsunfälle an dieser Stelle in den letzten drei Jahren gebeten. Nach den Unterlagen der Polizei ereignete sich innerhalb des Zeitraumes vom 01.04.2009 bis 31.03.2012 kein meldepflichtiger Verkehrsunfall an dieser Einmündung. Tatsächlich sind die Sichtverhältnisse nicht optimal, entsprechen aber der Situation in anderen vergleichbaren Straßen. Problematisch dürfte das relativ hohe Verkehrsaufkommen auf der Trierer Straße sein, das ein Linksausbiegen erschwert.

Eine alternative Ausfahrt aus dem Wohngebiet steht mit der Hochstraße signalisiert zur Verfügung. Sollte die Verkehrssituation im Einmündungsbereich tatsächlich problematisch sein, müsste eventuell über ein Linksausbiegeverbot nachgedacht werden.

Verkehrsspiegel sind kein reguläres Instrument der Straßenverkehrsordnung und können demzufolge auch nicht angeordnet werden. In der Praxis erhöhen Verkehrsspiegel im Bereich von Einmündungen oder Kreuzungen nicht die Verkehrssicherheit, da die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf den Spiegel gezogen wird. Geschwindigkeiten und Entfernungen lassen sich nur unzureichend abschätzen. Daher wird auch bei Sicherheitsaudits immer wieder die Verwendung von Verkehrsspiegeln bemängelt. Ohne Spiegel konzentrieren sich die ausbiegenden Kraftfahrer intensiv auf die bestehende Verkehrssituation und reagieren deutlich angepasster als bei einem Blick in den abgewandt hängenden Verkehrsspiegel.

Aus den genannten Gründen besteht für die Verwaltung kein tatsächlicher Handlungsbedarf.

Auswirkungen

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Technische Details

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 04.07.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 23:34