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Fußgängerüberweg Heckstraße in Höhe der Kirche St. Apollonia

B 03/0004/WP16 · Entscheidungsvorlage

StollenwegEinstufung als Erschließungsanlage im Sinne von § 127 Abs. 2 Ziffer 1 Baugesetzbuch (BauGB)

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Beratung

Die Mitteilung des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen vom 15.08.2012

ist Grundlage für die einsetzende Diskussion, an der sich die Bürgermeisterin, Herr Weber (Bd.90/Die Grünen),

Herr Anhold (SPD) und Herr Bruckmann (CDU) beteiligen. Allen Beteiligten ist bewußt, dass die Beweggründe der Beschwerdeführer berechtigt und weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilenddorf beschließt um 18.15 Uhr einstimmig, die Sitzung zu unterbrechen und Fragen aus der Zuhörerschaft zuzulassen.

Frau Rother

fragt, ob es noch weitere Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsreduzierung gibt. Sie könne sich trotz aller Widerstände eine Tempo 30-Regelung vorstellen.

Herr Hermanns

bittet in einem längeren Redebeitrag, die Heckstraße im unteren Bereich einschließlich des Fußgängerüberweges zu entschärfen und zu beruhigen. Nach seiner Einschätzung sind statistisch zu wenige Unfälle von der Polizei erfasst worden. Er schildert aus seiner Sicht die in den letzten Jahren gewachsene Gefahrenlage in der Heckstraße und verweist auf die Historie seit 1984.

Die Bürgermeisterin entgegnet, dass es keinen Sinn mache, die Entwicklung seit dem Jahre 1984 und etwaige Versäumnisse etc. zu betrachten. Vielmehr strebe die Bezirksvertretung eine Lösung für die momentane und zukünftige Situation an.

Die öffentliche Sitzung wird um 18.45 Uhr fortgesetzt.

An der nachfolgenden Diskussion beteiligen sich Herr Anhold (SPD), Herr Weber (Bd.90/Die Grünen) und

Herr Römer (CDU). Diskutiert werden eine Druckknopfampel, die Geschwindigkeitsreduzierung und die Verkehrsleitplanung.

Herr Weber (Bd.90/Die Grünen) schlägt vor, im unteren Bereich der Heckstraße das Geschwindigkeitsmeßgerät der Verkehrswacht aufzustellen, damit zu schnelles Fahren dem Autofahrer angezeigt wird.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt, dass 1. Der Fußgängerüberweg mit einem Zebrastreifen versehen und die Mittelinsel so ertüchtigt wird, dass vor allem Kinder die Verkehre besser einsehen können. Die Verwaltungsvorlage hierzu soll bis zur Septembersitzung vorliegen. 2. Im Bereich der unteren Heckstraße soll Tempo-30 eingerichtet werden. 2. Die Möglichkeit der Einrichtung einer Druckknopfampel und der Anbringung eines dauerhaften Geschwindigkeitsmeßgerätes soll geprüft werden. 4. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob die Verkehrsleitplanung für die Heckstraße noch zeitgemäß ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den Stollenweg als eine zum Anbau bestimmte Erschließungsanlage im Sinne von § 127 Abs. 2 Ziffer 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzustufen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Stollenweg ist im städtischen Eigentum, liegt im unbeplanten Innenbereich und erschließt zzt. zahlreiche Garagen/Stellplätze, die den Hausgrundstücken an der Nirmer Straße und der Hansmannstraße zuzuordnen sind, sowie rückwärtig einen kleineren Gewerbebetrieb. Obwohl er dem außenstehenden Betrachter den Eindruck einer funktionsfähigen Verkehrsanlage vermittelt, wurden bisher weitere Bauvorhaben mit der Begründung abgelehnt, die Erschließung sei nicht ausreichend gesichert.

Nunmehr liegt der Verwaltung erneut eine Bauvorahnfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses vor, welches vom Stollenweg aus erschlossen werden soll. Sie hat daher erneut die Erschließungssituation geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erschließung für dieses Vorhaben gleichwohl aus folgenden Gründen gesichert ist:

Bereits seit dem 01.04.1979 ist der Stollenweg bis auf die im Süden zur Severinstraße hinauf führende nur für den fußläufigen Verkehr gewidmete Treppenanlage ohne Beschränkungen für den Gemeingebrauch öffentlich gewidmet und heute als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche) mit Zeichen 325/326 StVO ausgewiesen. Er ist ca. 6 m breit, weitet sich im Bereich vor der Treppenanlage in einen ca. 12 m breiten Wendehammer auf und entspricht somit der heute üblichen Ausgestaltung einer dem Anliegerverkehr dienenden Sackgasse. Nach der Herstellung eines ausreichend dimensionierten Mischwasserkanals (Verrohrung des dort verlaufenden Kleebaches) im Jahr 1979 erhielt der Stollenweg ungefähr 1985 auf seiner gesamten Länge eine neue Asphaltdecke, wobei Straßenabläufe in einer einseitigen Rinne integriert wurden. Es wurden jedoch keine Frostschutz- und Tragschicht eingebracht, so dass der technische Aufbau der Mischfläche nur als Provisorium betrachtet werden kann. Darüber hinaus wurden an der westlichen Seite einige Baumfelder angelegt. Letztlich wurden im Jahr 2007 durch die STAWAG 8 Beleuchtungsmaste errichtet, die eine ausreichende Ausleuchtung der Mischfläche sicherstellen. Der derzeitige Ausbau der Erschließungsanlage entspricht trotz des nur provisorischen technischen Aufbaus somit den Erfordernissen, die nach § 123 Abs. 2 BauGB an eine Erschließungsanlage zu stellen sind, so dass die Erschließung des o. g. Bauvorhabens - und ggf. weiterer zukünftiger - gesichert ist, sofern die Bauherren mit der Stadt eine Vereinbarung schließen, nach der

  1. aus Anlass einer zu erteilenden Baugenehmigung keine Forderungen hinsichtlich einer endgültigen Herstellung an die Stadt gestellt werden,
  2. die Stadt wegen des derzeitigen Zustandes des Stollenweges von Schadenersatz- und Haftpflichtansprüchen freigestellt wird,
  3. die Bauherren für Beschädigungen des Weges aufgrund des Bauvorhabens haften und diese nach dessen Beendigung unverzüglich auf eigene Kosten beseitigen und
  4. die Bauherren sich verpflichten, nach Absprache mit dem E 18 ihre Abfallbehälter zur Leerung an der Josefstraße oder ggf. an der Severinstraße aufzustellen.

Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vor, den Stollenweg als eine zum Anbau bestimmte (zzt. noch unfertige) Erschließungsanlage im Sinne von § 127 Abs. 2 Ziffer 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzustufen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Di., 26.06.2012
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 23:30