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Oberforstbacher Straße zwischen Alfons-Gerson-Straße und Feuerwehrausfahrt, Anordnen des aufgeschulterten Parkens;Bürgerantrag eines Anwohners vom 25.06.2012

FB 61/0699/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Nach kurzer Aussprache, in der die CDU-BF feststellt, dass durch aufgeschultertes Parken das Parkangebot nicht größer würde, ergeht folgender

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach auf Grund der bestehenden Fahrbahnbreite von 7 m beidseitiges Fahrbahnrandparken in der Oberforstbacher Straße möglich ist. Deshalb besteht zur Erhöhung des Parkangebotes keine Notwendigkeit, den Gehweg zum Beparken mit freizugeben.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach auf Grund der bestehenden Fahrbahnbreite von 7 m beidseitiges Fahrbahnrandparken in der Oberforstbacher Straße möglich ist. Deshalb besteht zur Erhöhung des Parkangebotes keine Notwendigkeit, den Gehweg zum Beparken mit freizugeben.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Oberforstbacher Straße ist im genannten Straßenabschnitt eine 7,00 m breite innerörtliche Wohnstraße und wurde in 2011 in die benachbarte Tempo-30-Zone mit „Rechts-vor-Links“ an den Einmündungen einbezogen. In dieser örtlichen Verkehrsbedeutung ist ein ungehinderter Begegnungsverkehr nicht mehr erforderlich. Vielmehr tragen vereinzelte Engstellen durch parkende Fahrzeuge zur von einigen Anwohnern bereits eingeforderten Unterstützung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit bei.

Aus Zeiten der Vorfahrtsregelung in der Oberforstbacher Straße stammen mittlerweile ziemlich verblasste Parkstreifenmarkierungen, die in Tempo-30-Zonen jedoch entbehrlich sind und insofern nicht mehr aufgefrischt werden. Die vorhandene Fahrbahnbreite von 7,00 m lässt beidseitiges Fahrbahnrandparken unter Gewährleistung einer 3,00 m breiten Restfahrbahn zu, ohne dass hierdurch der Anlieger- und Rettungsverkehr beeinträchtigt würde. Einzelne Verkehrsteilnehmer stellen ihre Autos gelegentlich auch schon neben den Hochborden am Fahrbahnrand ab und tragen somit zur Verkehrsberuhigung in dieser neuen Tempo-30-Zone bei.

Da Gehwege grundsätzlich unabhängig von ihrer Breite und Nutzung nicht zum Parken von Kraftfahrzeugen freigegeben werden sollen und im konkreten Fall das Parken auch am Fahrbahnrand zulässig ist, besteht keine Veranlassung, in der beantragten Form die Gehwege mit Kraftfahrzeugen befahren und beparken zu lassen.

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Metadaten

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Ö 13
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Datum
Mi., 29.08.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 23:54