13. September 2012 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Annahme von Schenkungen für städtische Schulen1. KGS Forster Linde, Lintertstr. 682. Luise-Hensel-Realschule, Im Gillesbachtal 35

FB 40/0138/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Rombey weist darauf hin, dass die Richtlinien für die Annahme von Schenkungen derzeit durch den Fachbereich Recht und Versicherung überarbeitet werden.

Beschluss

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat die Annahme der Schenkungen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat die Annahme der Schenkungen.

2.Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Annahme der Schenkungen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1.Schenkung für die KGS Forster Linde, Lintertstr. 68

An der KGS Forster Linde wurde auf dem Schulgelände eine Kletterburg errichtet, die einen Gesamtwert von 11.400,00 € hat. Finanziert wurde diese Sachspende vom Förderverein der Schule mit einem Betrag in Höhe von 7.000,00 € und aus Eigenmitteln der Schule in Höhe von 4.400,00 €. Bei den Eigenmitteln handelt es sich um verschiedenste Spenden, die von der Schule über einen Zeitraum von sieben Jahren angespart wurden.

Der Standort für die Kletterburg wurde in Abstimmung mit dem E 18 festgelegt. Der TÜV Rheinland hat das Spielgerät abgenommen und keine Beanstandungen festgestellt. Das entsprechende Prüfprotokoll liegt dem FB 45/400 vor.

2.Schenkung für die Luise-Hensel-Realschule, Im Gillesbachtal 35

Die Luise-Hensel-Realschule hat durch den Förderverein der Schule eine Sachspende in Form einer Liegenetzanlage, bestehend aus fünf Liegenetzen und den dazugehörigen Befestigungspfosten, erhalten. Die Standorte für die Liegenetze wurden in Abstimmung mit dem E 18 festgelegt. Der TÜV Rheinland hat die Spielgeräte abgenommen und keine Beanstandungen festgestellt. Das entsprechende Prüfprotokoll liegt dem FB 45/400 vor.

Der Wert der Sachspende beträgt 6.095,82 €.

Folgekosten für diese Außenspielgeräte entstehen nur im Rahmen von notwendigen Reparaturen. Entsprechende Haushaltsmittel für die Unterhaltung von Außenspielgeräten auf Schulhöfen sind bereits im Haushalt vorhanden.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
Gremium
Schulausschuss
Datum
Do., 13.09.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Status
öffentlich
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Schule
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
24. Februar 2026 um 00:08