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III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A-Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) -hier: - Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung - Empfehlung Satzungsbeschluss

FB 61/0702/WP16 · Anhörung

III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A-Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) -hier: - Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung - Empfehlung Satzungsbeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.

Herr Müller von der SPD-BF geht auf den Inhalt der Vorlage ein und nimmt noch mal Bezug auf die Fragestellung von Herrn Kleicker in der Fragestunde.

Die Vorlage, die der Politik zur Verfügung gestellt wurde (NÖT aus Datenschutzgründen) enthält auch die Anfrage der Fa. Jacobs. Es ergibt sich daraus eindeutig, dass der Fa. Jacobs von Anfang an bekannt war, dass die Erschließung für den LKW-Verkehr spätestens zum 31.12.2013 erfolgen muss. Deshalb wird die SPD dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.

Beschluss

Beschluss (einstimmig): Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belage, die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A – Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Er­gebnis der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die

III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Sat­zung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die

III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Sat­zung zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1.Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

Der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - ist seit dem 11.01.2007 rechtskräftig. Aufgrund der in absehbarer Zeit geänderten Erschließungssituation und dem Wunsch eines Eigentümers, die Zufahrt zu seinem Grundstück zu verschieben, hatte die Verwaltung vorgeschlagen, den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern.

Die Bezirksvertretung und der Planungsausschuss hatten in ihren Sitzungen am 14.und 15.03.2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 828 A vereinfacht zu ändern und die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2, Nr. 2 Baugesetzbuch an der III. Änderung zu beteiligen.

2.Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung

Von der Einschränkung der Zufahrt von der Eckenerstraße aus sind zwei Eigentümer betroffen, die im Rahmen der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt wurden. Der Eigentümer der ehemaligen Tuchfabrik Chmel hat Widerspruch gegen die geplante Änderung eingelegt, da diese Änderung die wirtschaftliche Basis seiner Immobilie zerstören würde.

Dem Eigentümer ist aber seit langem bekannt, dass nach Herrichtung der neuen Erschließungsstraße (spätestens am 31.12.2013) die Erschließung einer gewerblichen Nutzung auf seinem Grundstück vom Gewerbepark Brand aus erfolgen muss. Sein Grundstück kann aber weiterhin für Nutzungen, die in einem Allgemeinen Wohngebiet zulässig sind, von der Eckener Straße aus erschlossen werden. Diese Beschränkung der Zufahrt zu Nutzungen, die in einem Allgemeinen Wohngebiet zulässig sind, gilt für die gesamte Eckener Straße, um die von Wohnnutzung geprägte Straße vom LKW-Verkehr freihalten zu können.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dem Widerspruch nicht zu folgen.

Auf die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange konnte verzichtet werden, da keine Betroffenheit durch diese Änderung vorliegt.

4.Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Die Verwaltung empfiehlt die privaten Belange zurückzuweisen und die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.

5.Finanzielle Auswirkungen

Durch die Änderung entstehen der Stadt Aachen keine Kosten

Weitere Dokumente (5)

Übersichtsplan
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Luftbild
1.5 MB · PDF
Rechtsplan
944.1 KB · PDF
Begründung
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Technische Details

Hauptdokument

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Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 29.08.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Anhörung
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Anhörung
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 23:53