Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Rödgener Straße / Wamichstraße / Brühlstraße zwischen Suttnerstraße, Rödgener Straße, Brühlstraße und Wamichstraße im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf;hier: Aufstellungsbeschluss
FB 61/0693/WP16 · Entscheidungsvorlage
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Rödgener Straße / Wamichstraße / Brühlstraße zwischen Suttnerstraße, Rödgener Straße, Brühlstraße und Wamichstraße im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf;hier: Aufstellungsbeschluss
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Nach Mitteilung der Frau Ohlmann hat die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am Vortag den Beschluss laut Vorschlag der Verwaltung einstimmig gefasst hat, mit dem Zusatz. „Ferner empfiehlt sie dem Planungsausschuss, auf die Verkehrslenkung zu achten und eine Lösung zu erarbeiten.“
Es besteht Einvernehmen darüber, dem Wunsch der Bezirksvertretung Aachen-Mitte Rechnung zu tragen. Ohne weitere Wortmeldung ergeht der folgende
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes Rödgener Straße / Wamichstraße / Brühlstraße für den Planbereich zwischen Suttner Straße, Rödgener Straße, Brühlstraße undWamichstraße im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes Rödgener Straße / Wamichstraße / Brühlstraße für den Planbereich zwischen Suttner Straße, Rödgener Straße, Brühlstraße undWamichstraße im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1.Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)
Der Verwaltung liegt ein Antrag für eine Wohnbebauung auf dem Grundstück Ecke Rödgener Straße / Suttner Straße vor, straßenbegleitend als 2-geschossige geschlossenen Bebauung mit Staffelgeschoss, im Innenbereich 3 freistehende Wohnhäuser mit je 2 Geschossen und Garagen.
Nach eingehender Prüfung der v.g. Antragsunterlagen soll nun für den gesamten Bereich zwischen Suttner Straße, Rödgener Straße, Brühlstraße und Wamichstraße ein Bebauungsplan zur Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, insbesondere auch im Blockinnenbereich, sowie der Erschließung aufgestellt werden.
Grundsätzlich wird die Weiterentwicklung der Wohnbebauung im Planbereich begrüßt. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass die Rödgener Straße, aber auch das gesamte Plangebiet durch einen stark Lärm imitierenden Grossbetrieb an der dem Plangebiet gegenüberliegenden Seite der Rödgener Straße und der dahinterliegenden Bahnlinie Aachen-Köln ein extrem lärmbelasteter Wohnstandort ist. Hinzu kommt, dass alle Flächen entlang des Grossbetriebes versiegelt sind. Einziger Ausgleich zu dieser stark imitierenden Situation für die dortige Wohnbevölkerung sind die im Blockbereich zwischen Rödgener Straße und Wamichstraße vorhandenen Grünflächen und Baumbestände.
Städtebauliches Ziel ist daher eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Planbereiches und der Erschließung mit Sicherung der vorhandenen gewachsenen grünen Innenbereiche sowie der Schutz des vorhandenen Baumbestandes.
2.Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, zur Sicherung der v.g. Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung des Bebauungsplanes Rödgener Straße / Wamichstraße / Brühlstraße für den Planbereich zwischen Suttner Straße, Rödgener Straße, Brühlstraße undWamichstraße im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf zu beschließen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
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Technische Details
ID: 52578
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=52578
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 11
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss
- Gremium
- Planungsausschuss
- Datum
- Do., 30.08.2012
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 24.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 23:57