29. August 2012 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 14Öffentlich

Verkehrliche Auswirkungen im Bahnhofsviertel

FB 61/0703/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Lindemann schließt sich den Ausführungen der Verwaltung bezüglich Verbesserung des Durchgangs zur Leydelstraße und Linksabbiegen in die Lagerhausstraße an. Zum ThemaVerbreiterung der Zufahrt Wallstraßebittet er die Verwaltung, für die Beratung im Mobilitätsausschuss Möglichkeiten der baulichen Veränderung zu prüfen und eine Alternative auszuarbeiten.

Frau Diepelt regt an, die Variante 1 hinsichtlich Barrierefreiheit noch einmal zu überdenken.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den Beschluss der Modifizierung des Durchgangs an der Ellipse gemäß Variante 1. Des Weiteren schließt sie sich den Ausführungen von Herrn Lindemann zur Verbreiterung der Zufahrt Wallstraße an und bittet die Verwaltung, für die Beratung im Mobilitätsausschuss Möglichkeiten der baulichen Veränderung zu prüfen und eine Alternative auszuarbeiten.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt demMobilitätsausschuss den Beschluss derModifizierung des Durchgangs an der Ellipse gemäß Variante 1.

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Modifizierung des Durchgangs an der Ellipse gemäß Variante 1.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage:

Im November 2011 fand ein Gespräch mit der Bürgerinitiative Bahnhofsplatz (BIBA) zu den verkehrlichen Maßnahmen im Bahnhofsviertel statt. Ein Teil der Bürgervorschläge für den Bahnhofsplatz wurde inzwischen umgesetzt.

Auf Initiative der BIBA wurde am 16.03.2012 ein Ortstermin mit dem Oberbürgermeister vereinbart, bei dem die noch offenen verkehrlichen Maßnahmen erörtert wurden und im Weiteren von der Verwaltung geprüft werden sollten.

1. Verbesserung des Durchgangs zur Leydelstraße

Der 2006 nachträglich eingebaute Durchgang an der „Ellipse“ vom Bahnhofsplatz in Richtung Leydelstraße weist - nach Ansicht der BIBA - Mängel hinsichtlich der Verkehrssicherheit auf, da der Durchgang über zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Stufen direkt auf die Fahrbahn führt (s. Anhang Abb.).

Die aktuellen Vorschläge zur Verbesserung des Durchgangs vom Bahnhofsplatz zur Leydelstraße sehen zwei mögliche Varianten vor.

Variante 1

Die Stufensituation kann so geändert werden, dass anstatt der vorhandenen zwei Stufen ein Podest ausgeführt wird. Dazu sollen die vorhandene untere Betonstufe sowie die beiden Blöcke des Natursteinrings aufgenommen werden und durch eine einheitliche größere Natursteinplatte ersetzt werden. Dies bietet Fußgängern die Möglichkeit, vom Bahnhof kommend, auf ein breiteres Zwischenniveau/-podest zu gelangen, um dann nach Einsicht in die Straße das Straßenniveau zu betreten.

Diese Variante ist nicht mit einer Verbreiterung des Durchgangs verbunden, so dass arbeitstechnisch lediglich die vorhandene Blockstufe sowie die beiden Blöcke des Natursteinrings aufgenommen und durch Granitblöcke, welche das Podest bilden, ersetzt werden müssten. Die Kosten dafür betragen ca. 2000 €.

Variante 2

Auf Anregung der Bürgerinitiative Bahnhofsplatz wurde eine Aufweitung des Durchgangs in der Ellipsenmauer geprüft, was aus Sicht der BIBA zu einer besseren Erkennbarkeit des Durchgangs zur Leydelstraße führen soll. Die Aufweitung des Durchgangs erfordert deutlich umfangreichere Umbauarbeiten, da ein Teil der „Ellipsenmauer“ und des Inventars entfernt werden müssten, was mit Folgekosten in Höhe von 7.000 € verbunden ist. Der Vorsitzende der BIBA hat angeboten, die Einkürzung der Bank sowie das Versetzen des Abfallbehälters zu finanzieren, wodurch sich die Kosten um ca. 500 € verringern würden.

Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der Variante 1, da nach Prüfung der Sachlage durch den Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen keine Notwendigkeit der Verbreiterung des Durchgangs besteht und damit verbundener Aufwand und Kosten nicht gerechtfertigt sind.

2. Linksabbiegen in die Lagerhausstraße

Derzeit ist am Kreuzungspunkt Leydelstraße – Lagerhausstraße lediglich das Rechtsabbiegenunter Berücksichtigung der signalisierten Fußgängerfurt über die Lagerhausstraßemöglich. Die Einfahrt über den abgesenkten Bord zum Alleenring erfolgt unter Berücksichtigung des § 10 der Straßenverkehrsordnung. Die vorhandenen Signalgeber beziehen sich nicht auf die Einmündung, da in diesem Fall auch die Fußgänger längs des Alleenrings in die Knotensignalisierung einbezogen werden müssten.

Die Möglichkeit des Linksabbiegens wurde seitens der Verwaltung mit dem folgenden Ergebnis überprüft:

Grundsätzlich ist die Einführung des Linksabbiegens aus Verkehrssicherheitsgründen nur mit einer Vollsignalisierung umsetzbar. Dabei muss der Fußgängerlängsverkehr der Lagerhausstraße, der derzeit unsignalisiert die Leydelstraße quert, mit in die Signalanlage eingebunden werden. Dies erfordert Umbaumaßnahmen der Fahrbahn in der Leydelstraße, da diese derzeit keine „echte“ Einmündung darstellt und somit durch entsprechende Markierungen wie Haltelinien und Bordsteine baulich eingefasst werden müsste.

Im Zuge der Neugestaltung des Bahnhofsplatzes im Jahre 2006 wurde insbesondere auf die optische sowie funktionelle Durchgängigkeit des Platzes sowie auf direkte Fußwegverbindungen großen Wert gelegt. Bei einer nachträglichen Signalisierung des Linksabbiegers würde das Konzept in Frage gestellt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die ursprüngliche Planung an dieser Stelle gar keinen einmündenden Fahrzeugverkehr vorsah.

Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung die Beibehaltung der derzeitigen Situation.

2. Verbreiterung der Zufahrt Wallstraße

Die Breite der Fahrbahn und des Einmündungsbereiches der Verbindungsstraße zwischen der Lagerhaus- und der Wallstraße wurde in mehreren Terminen erörtert. Nach Einschätzung der BIBA ist eine Aufweitung dieses Straßenabschnitts notwendig, um einen konfliktfreien Begegnungsverkehr zu gewährleisten.

Die Überprüfung der Befahrbarkeit der Verkehrsfläche anhand von fahrzeugspezifischen Schleppkurven (s. Anlage) ergab, dass im Einmündungsbereich Wallstraße – Lagerhausstraße sowie am anderen Ende ausreichend Fläche für den Begegnungsverkehr vorhanden ist. In dem Zwischenstück ist wie auch vor dem Umbau auf einer Länge von 25 m ein Begegnungsverkehr von Pkw mit geringer Geschwindigkeit möglich. In Anbetracht der Verkehrsmengen und der Verkehrsregelung als Tempo-30-Zone ist ein Umbau zur Gewährleistung von Begegnungsverkehr an dieser Stelle aus Sicht der verkehrslenkenden Dienststellen nicht erforderlich, da anhand von Verkehrsbeobachtungen festgestellt wurde, dass an dieser Stelle nur wenige Begegnungsfälle auftreten. Die Verengung der Einfahrt von der Lagerhausstraße her unterstützt sogar eine gemäßigte Fahrweise.

Die BIBA kündigte an, die aus ihrer Sicht problematische Verkehrssituation vor Ort videotechnisch zu dokumentieren. Hierzu liegen der Verwaltung bisher keine Ergebnisse vor.

Die bisherigen Erfahrungen mit der 2011 baulich hergestellten Einengung des Einmündungsbereiches Wallstraße – Lagerhausstraße sind positiv. Aus der Praxis sind keine Rückstaus oder Unfälle bekannt.

Daraus ergibt sich seitens der Verwaltung keine Handlungsnotwendigkeit.

Baukosten

1- Variante 1: Die Baukosten betragen ca. 2000 €.

1- Variante 2: Die Baukosten betragen ca. 7000 €.

Finanzierung

Für die verkehrlichen Veränderungen im Bahnhofsviertel stehen im Haushaltsplan 2012 beim PSP-Element 4-120102-949-7 Mittel in Höhe von 2.000,00 Euro bei der Kostenart 52420000 zur Verfügung.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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0

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Ergebnis

0

0

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0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

2.000

2.000

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0

0

0

Abschreibungen

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Ergebnis

2.000

2.000

0

0

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+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 14
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 29.08.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 23:55