Einrichtung einer Stelle zur Wahrnehmung der Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde für das Universitätsklinikum Aachen
FB 11/0129/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Dr. Barth erklärt, dass sowohl die Fachverwaltung als auch die Personalverwaltung nicht absehen können, welcher Arbeitsaufwand mit dieser Aufgabe auf die Stadt zukommt. Eine analytische Stellenbemessung sei aufgrund von fehlenden Angaben des Klinikums und des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB) nicht möglich gewesen. Entsprechend sei eine Anpassung des Stellenbedarfs zu erwarten. Nach dem Vertragsende zwischen dem Klinikum und dem BLB sei die Wahrnehmung der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde eine Pflichtaufgabe der Stadt.
Auf die Fragen des Ausschusses hinsichtlich der Erstattung dieser Personalkosten antwortet Herr Fauck, dass grundsätzlich von einer Erstattung von mindestens 80% auszugehen sei. Bisher habe die Verwaltung keine Angaben zu den Bauvorhaben erhalten. Allerdings sei heute aktuell ein Artikel in der Aachener Zeitung, der von einem Volumen von 300 Mio. in den letzten 12 Jahren spreche. Dies entspräche einem Jahresauftragsvolumen von 25 Mio. . Dabei könne von jeweils ca. 10 % Nebenkosten und Gebühren ausgegangen werden, sodass bei diesen Zahlen die zu erstattenden Gebühren in Höhe von 250.000 anfielen. Dies würde bedeuten, dass mehr als zwei Stellen refinanziert werden. Weiterhin erklärt Herr Fauck, dass die Befristung der Stelle ein Problem bei der Suche nach qualifiziertem Personal darstelle. Es werde aber auch geplant, diese Stelle mit einer bewährten Kraft zu besetzen. Die frei werdende Stelle würde entsprechend ausgeschrieben.
Auf Nachfrage von Frau Begolli erläutern Herr Dr. Barth und Herr Fauck hinsichtlich des Mehraufwands, dass sie davon überzeugt sind, dass die Stadt der Aufgabe gewachsen sei. Natürlich sei der Mehraufwand gerade in der Einarbeitungszeit erheblich, aber es werde sich nicht ein Kollege alleine um dieses Projekt kümmern, sondern die ganze Abteilung im FB 63 werde diese Aufgabe mitbetreuen. Außerdem werde auch Unterstützung durch die Feuerwehr geleistet, die das Gebäude bereits kenne.
Hinsichtlich der vorgesehen Befristung dieser Stelle erklärt Herr Dr. Barth, dass es theoretisch möglich ist, dass das Klinikum die geschlossene Vereinbarung wieder kündigt und zum BLB zurück wechselt. Entsprechend solle erst einmal die Entwicklung abgewartet werden, bevor eine Entfristung der Stelle vorgenommen wird.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig:
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschussdem Rat der Stadt Aachenim Rahmen Veränderungsnachweises zum Stellenplanentwurf 2013 die zunächst auf 1 Jahr befristete Einrichtung einer Stelle im FB 63 zurWahrnehmung der Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde für das Klinikum Aachen. Über die endgültige Stelleneinrichtung wird nach Ablauf des Jahres unter Berücksichtigung der dann gewonnenen Erkenntnisse zu Auftragsvolumina entschieden.
In Vertretung
D r. B a r t h
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Uniklinikum Aachen (UKA) war durch Rechtsverordnung (§ 2 Abs. 6 UKVO) verpflichtet, sich bis Ende 2012 für die Planung und Durchführung seiner Bauvorhaben des bau- und Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB) zu bedienen, womit gleichzeitig die Übertragung der Aufgaben der Unteren Bauaufsicht auf den Bau- und Liegenschaftsbetrieb verbunden war. Diese Kompetenzübertragung endet mit Ablauf des Jahres 2012, so dass die Bauaufsicht Aachen kraft Gesetzes auch für das Uniklinikum verantwortlich ist.
Das UKA hat die weitere Zusammenarbeit mit dem BLB beendet und somit ist die Stadt Aachen nach § 60 Abs. 3 i.V.m. § 62 BauO NRW als Untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für die Genehmigung von Bauvorhaben. Da dies eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung ist, kann sich die Stadt dieser Aufgabe nicht entziehen.
Zu den hiermit verbundenen quantitativen wie qualitativen Anforderungen an die Untere Bauaufsichtsbehörde führt FB 63 in der Antragsbegründung aus:
„Das Universitätsklinikum ist eines der größten Krankenhausgebäude Europas und zweifellos das technisch komplexeste Gebäude in Deutschland. Neben den Krankenhauseinrichtungen sind Einrichtungen für die Lehre, also Versammlungsstätten, Hörsäle etc. und für die Forschung Labors, Genlabors, Tierversuchsanlagen etc. vorhanden. Nach einer Internetrecherche sind im Jahre 2008 über 5000 Personen in 33 Kliniken und 25 Instituten beschäftigt und 45.000 Patienten stationär und 225.000 Patienten ambulant behandelt worden. Das Großkrankenhaus umfasst 1600 betten und 52 Operationssäle. Über jedem Bettengeschoss befindet sich ein für Publikum nicht erkennbares Technikgeschoss. Technische Sachbearbeiter werden einen längeren Zeitraum benötigen, um die technischen Systeme kennen zu lernen. Die beiden Brände, die sich vor einigen Jahren ereignet haben, waren jeweils die größten Versicherungsschäden des Jahres in Deutschland.“
Um diese komplexe Aufgabenstellung übernehmen zu können, hat die Stadt Aachen, vertreten durch die Beigeordnete Frau Gisela Nacken, am 06.06.2012 die in der Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung mit dem UKA abgeschlossen. Hierin verpflichtet sich die Stadt Aachen, Bauanträge zeitnah zu bearbeiten.
Mit dem vorhandenen Personal kann dieser zusätzliche Arbeitsaufwand nicht bewältigt werden. Aufgrund der hochkomplexen Aufgabenstellung ist es auch angezeigt, eine zentrale Zuständigkeit bei FB 63 für alle Anträge des UKA zu definieren. Nach Einschätzung des FB 63 wird der dauerhaft erforderliche Personalbedarf nicht unter 1 Vollzeitstelle liegen. Da seitens des BLB und des UKA jedoch bislang belastbare Angaben zu Personalbedarf und dem erwarteten Bauvolumen noch nicht vorliegen, kann eine abschließende Beurteilung erst erfolgen, wenn Erfahrungswerte vorliegen. Bekannt ist jedoch, dass seitens des UKA bereits Maßnahmen mit erheblichem Bauvolumen angekündigt sind. Zudem führt gerade im ersten Jahr der Aufgabenübernahme auch der erhebliche Aufwand für die Einarbeitung in die hochkomplexe Materie sowie für die vor Erteilung der ersten Genehmigung zu leistende Bestandsaufnahme zu Mehrbelastung. Insofern kann sich FB 11 dem geschätzten Personalbedarf von 1 Vollzeitstelle auf jeden Fall anschließen.
Angesichts der Dringlichkeit der Aufgabenübernahme schlägt die Verwaltung daher vor, zunächst für 1 Jahr befristet eine Vollzeitstelle einzurichten. Im Laufe des Jahres ist dann auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse eine qualifizierte Personalbedarfsprüfung vorzunehmen, um über eine dauerhafte Stelleneinrichtung entscheiden zu können.
Es wird davon ausgegangen, dass diese Stelle mit internem Personal besetzt wird, da hierfür nur erfahrene Mitarbeiter in Betracht kommen. Die dann frei werdende Funktion soll extern ausgeschrieben werden.
Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) wird gemäß § 75 Nr. 1 - Vorbereitung der Entwürfe
von Stellenplänen – zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff | fortgeschriebener Ansatz 2014 | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) |
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Personal- | 0 € | 103.200 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Ergebnis | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
+ Verbesserung / | -103.200 € | € | ||||
keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung einer neuen
A 12-Stelle.
Gemäß KGSt-Materialien 2011/2012 sind hierfür inkl. Verwaltungsgemeinkosten und Sachkosten jährlich 103.180 € anzusetzen.
Den Personalkosten stehen Mehreinnahmen durch Baugenehmigungsgebühren gegenüber, deren Höhe derzeit aber noch nicht abschätzbar ist.
Technische Details
ID: 52681
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=52681
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
- Gremium
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum
- Mi., 05.09.2012
- Uhrzeit
- 10:15
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 24.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 23:59