Erweiterung der BaumschutzsatzungRatsantrag Nr. : 227/16 vom 10.05.2012
FB 36/0146/WP16 · Entscheidungsvorlage
Erweiterung der BaumschutzsatzungRatsantrag Nr. : 227/16 vom 10.05.2012
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Einleitend erläuterte Herr Hoffmann für die Fraktion Die Linke noch einmal das wesentliche Anliegen des Ratsantrages seiner Fraktion. Hier sei man der Auffassung, dass die Entscheidung über das Fällen von Bäumen eine politische Entscheidung sei. Zudem müsse in den Fällen, die das Grün in der Stadt beträfen, die Öffentlichkeit informiert werden. Bei Fällanträgen gemäß Baumschutzsatzung in der im Antrag genannten Größenordnung von mindestens 5 betroffenen Bäumen, müsse dann die Politik entscheiden, gegebenenfalls in nicht öffentlicher Sitzung.
Für die Verwaltung führte Frau Nacken aus, dass zwischen den eher die privaten Grundstücke betreffenden Anträgen nach Baumschutzsatzung und den Planungen im öffentlichen Raum zu unterscheiden sei. Gerade die letzteren Maßnahmen würden nach Verfahren ablaufen, in denen die Maßnahmen sehr wohl der Öffentlichkeit vorgestellt und politisch diskutiert und entschieden würden. Dies sei beispielsweise auch im Falle der Planungen am Templergraben geschehen, die bekanntlich die Fällung mehrerer Bäume beinhaltet habe. Sie sagte zu, in solchen Verfahren künftig noch deutlicher darauf hinzuweisen, wenn durch die Umsetzung einer Planung Bäume betroffen seien.
Herr Wiezorek ergänzte, dass bei Anträgen gemäß Baumschutzsatzung der Antragsteller ein Recht habe, dass sein Antrag satzungsgemäß bearbeitet und entschieden werde. Jedes Antragsverfahren münde in einer Rechts- und Sachentscheidung, gegen die entsprechend Rechtsmittel eingelegt werden könnten. Dies sei eine Aufgabe der Verwaltung und keine politische Entscheidung.
Für die FDP-Fraktion kündigte Ratsherr Blum an, dass er dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen wolle. Nach seiner Einschätzung habe sich die Satzung und die Art und Weise, wie sie durch die Verwaltung gehandhabt werde, für private Maßnahmen in der Vergangenheit bewährt. Im Rahmen öffentlicher Planvorhaben müsse die Politik die Aspekte des Baumschutzes im Rahmen der Diskussion über die Planung berücksichtigen.
Auch Ratsfrau Dr. Wolf wies für die SPD-Fraktion darauf hin, dass die Umsetzung der Baumschutzsatzung ein einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung sei. Sie begrüßte die Ankündigung von Frau Nacken, dass bei öffentlichen Planungen künftig deutlicher auf die Betroffenheit von Bäumen hingewiesen werde. Auf ihre Anfrage sagte Herr Meiners zu, der Niederschrift eine Statistik beizufügen, aus der erkennbar sei, wie viele Bäume gemäß Baumschutzsatzung in der Vergangenheit gefällt worden seien.
Für die CDU-Fraktion übte Ratsherr Corsten Kritik an der Formulierung des Antrages, die den Eindruck erwecke, als würde der Baumschutz und die Entscheidung gemäß Baumschutzsatzung seitens der Verwaltung nicht ernst genommen und eher willkürlich erfolgen. Dies wies er ausdrücklich zurück und erinnerte an einen erst jüngst durchgeführten Informationstermin im Bereich der Lütticher Straße, in dem die Verwaltung die Politik ausreichend und gut über die Planungsauswirkungen auf die dort stehenden Straßenbäume informiert habe. Im übrigen wies er darauf hin, dass die Satzung, auf deren Grundlage die Verwaltung ihre Entscheidungen treffe, politisch und öffentlich diskutiert und beschlossen worden sei. Den Ausführungen von Ratsherrn Corsten schloss sich auch für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ratsherr Luczak an, der es zudem begrüßte, dass sich augenscheinlich alle Fraktionen um möglichst weitgehenden Baumschutz Gedanken machen würden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz folgt der Empfehlung der Verwaltung, die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen in der derzeit gültigen Fassung vom 31.01.2001 zu belassen.
Der Ratsantrag Nr. 227/16 ist damit erledigt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ziel und Zweck der Baumschutzsatzung ist die Bestandserhaltung der Bäume, insbesondere:
-zur Abwehr schädlicher Einwirkungen, zur Verbesserung des Stadtklimas, zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Sicherung der Lebensstätten für Tiere, insbesondere Vögel sowie
-zur Belebung, Gliederung und Pflege des Landschaftsbildes und zur Sicherung der Naherholung.
Die Baumschutzsatzung mit ihren vielfältigen Zielsetzungen trifft auf breite Akzeptanz in der Bürgerschaft sowie bei Planern und Architekten. Der Erhalt, die Pflege und der Schutz von Bäumen insbesondere von Altbäumen stellt im Bewusstsein der Menschen ein hohes Gut dar, dass über die Satzung wirkungsvoll und im Interesse des Gemeinwohls geschützt wird. Die Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgabe durch die Fachverwaltung (FB Umwelt) kann jedoch sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum zu schwierigen Einzelfallentscheidungen führen.
Die Fraktion Die Linke beantragt, die Baumschutzsatzung der Stadt Aachen zu erweitern. Die Eingabe vom 10.05.2012 wird damit begründet, dass es zu fragwürdigen Abholzaktionen im Bereich Templergraben und dem Aachener Klinikum verknüpft mit negativen Auswirkungen auf die Umwelt- und Stadtbildqualität gekommen sei. Im Einzelnen wird die Verwaltung beauftragt, die Baumschutzsatzung wie folgt zu erweitern:
1.Über Anträge von Grundstückseigentümern, mehr als fünf nach § 2, Abs. 2, geschützte Bäume zu fällen, sind der Umweltausschuss und die zuständige Bezirksvertretung unmittelbar nach Eingang des Antrages zu Informieren.
2.Über Ausnahmen nach § 4, Abs. 2 und 3, entscheidet der Umweltausschuss. Die jeweils zuständige Bezirksvertretung wird angehört.
Stellungnahme der Verwaltung
Generell stellt die Umsetzung kommunaler Satzungen, hier der Baumschutzsatzung, ein laufendes Geschäft der Verwaltung dar; dies wird seit Bestehen der Baumschutzsatzung entsprechend gehandhabt. Die Satzung bildet den politisch gewünschten Handlungsrahmen ab, der verwaltungsseitig in engen Grenzen umzusetzen ist.
Der ganz überwiegende Teil der gestellten Anträge (Fällanträge, Anträge auf Rückschnitt, etc.) erfolgt durch private Antragsteller. Unter Berücksichtigung des Datenschutzes, zwecks Wahrung der Privatsphäre, gelten die mit der Antragstellung übermittelten Informationen grundsätzlich als geschützt bzw. nicht öffentlich.
Weitaus seltener agiert dagegen die Stadt Aachen als Antragsteller, insbesondere bei Verkehrssicherungsmaßnahmen (z.B. Straßenbäume, Parkpflege), bei Straßenumbau oder -neubau, bei Kanalbaumaßnahmen sowie im Rahmen von Planvorhaben (Bauleitpläne). Soweit es sich um Planvorhaben (Bauleitpläne) handelt, ist die Beteiligung von Politik und Öffentlichkeit verfahrensmäßig gesichert.
Die fach- und sachgerechte Beurteilung der Anträge im Rahmen der Baumschutzsatzung erfolgt durch anerkannte und regelmäßig geschulte Experten des Fachbereichs Umwelt nach dem neuesten Stand von Wissen und Technik in Sachen Baumpflege und unter Abwägung der von den Antragstellern vorgebrachten Beweggründe. Seitens der privaten Antragsteller werden als Grund für die Antragstellung häufig benannt: befürchtete Schäden am Gebäudes durch Wurzelen oder Astwerk, die Standsicherheit der Bäume, Schäden oder Krankheiten des Baumes, baurechtlich zulässige baulichen Erweiterungen, starker Schattenwurf.
Die im Ratsantrag genannten Ausnahmegenehmigungen bzw. Befreiungen wurden vom Fachbereich Umwelt unter Würdigung der planerischen Absichten (öffentliches Interesse) und der gegebenen Bestandsituation der Bäume erteilt.
ØDie Fällaktion Templergraben steht in direktem Zusammenhang mit der Schaffung einer Mulitifunktionsfläche (sog. Shared Space). Für die Realisierung dieser Planidee liegen Beschlüsse der zuständigen politischen Gremien vor.
ØDas Entfernen von Bäumen im Parkplatzbereich vor dem Aachener Klinikum erfolgte im Kontext der Campusbildung Melaten und der damit verknüpften (und beschlossenen) Neustrukturierung der Verkehrsfläche sowie unter Berücksichtigung der für die Öffentlichkeit seit Jahren unzumutbaren Parkplatzsituation am Klinikum, die zu nachteiligen Entwicklungen im benachbarten Wohngebiet (Parksuchverkehr) sowie zu Konflikten im angrenzenden Naturraum geführt hatten.
In beiden Fällen wurde eine satzungskonforme Entscheidung getroffen. Die jeweilige politische Beschlusslage und das damit verknüpfte öffentliche Interesse an der Maßnahmenrealisierung waren bei der Bewertung der Verwaltung maßgeblich. Auswirkungen für das Stadtklima sind in beiden Fällen nur in geringstem Maße gegeben; durch geeignete und in der Befreiung verfügte Kompensationsmaßnahmen (Baumpflanzungen) erfolgt ein angemessener Ausgleich dieser Beeinträchtigung. Die Titulierung der Maßnahmen als Fragwürdige Abholzaktion und die damit angedeutete Willkür des Verwaltungshandels ist insoweit unzutreffend und widerlegt.
Fazit: Aus Verwaltungssicht wird eine Änderung der Baumschutzsatzung mit der Zielsetzung der im Ratsantrag der Fraktion Die Linke gewünschten politischen Beratung von Einzelanträgen nicht empfohlen.
Die Umweltverwaltung wird bei zukünftigen Planvorhaben insbesondere bei innerstädtischen Vorhaben deutlich stärker darauf achten, dass die Auswirkungen auf den Baumschutz (und das Stadtklima) noch klarer und ausführlicher herausgearbeitet bzw. dargelegt werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 52915
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=52915
Hauptdokument
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Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
- Gremium
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum
- Di., 04.09.2012
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 24.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 23:58