4. September 2012 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
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Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in das Schutzgut Boden – Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für Planungs- und Genehmigungsverfahren in Aachen

FB 36/0147/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Für die Verwaltung führte Herr Hilgers in das Thema ein, indem er auf die grundsätzliche Bedeutung des Themas Bodenschutz verwies. Da Boden als Ressource nicht vermehrbar sei, sei das Anliegen, den Bodenverbrauch drastisch zu reduzieren, nicht nur ein Ziel der Stadt Aachen, sondern beispielsweise auch der Bundesregierung. Gleichwohl müsse bei der Bewertung von Boden differenziert werden. Hierzu sei der Leitfaden ein wichtiges Werkzeug.

Herr Hilgers erläuterte darauf hin, dass der Leitfaden nicht für Bauvorhaben im Innenbereich bzw. Vorhaben, die gemäß § 34 BauGB genehmigt würden, gelte, sondern für Planungen, bei denen Offenland betroffen sei. Der Leitfaden solle helfen, einen Eingriff in das Schutzgut Boden zu bewerten und sachgerecht einen Ausgleich zu berechnen. In diesem Zusammenhang machte er deutlich, dass ein solcher Ausgleich nicht zum Nulltarif zu haben sei, sondern zwangsläufig Kosten verursachen werde. Dabei stellte er ausdrücklich klar, dass nicht der Leitfaden selbst die Kosten erzeuge, sondern dass diese entstünden in Abhängigkeit von der Intensität, mit der künftige Planungen bzw. deren Umsetzung in wertvolle Böden eingreifen würden.

Den Ausschuss bat Herr Hilgers um Unterstützung auf dem im Bereich des Bodenschutzes eingeschlagenen Weg der Verwaltung. Zudem verwies er auf eine Publikation in der Zeitschrift „Bodenschutz“, in der der in Aachen entwickelte Leitfaden auch in Sachsen-Anhalt einem Praxistest unterzogen und dort als geeignet und praxisnah gelobt worden sei.

Im Folgenden fasste Frau Dr. Frey-Wehrmann die wesentlichen rechtlichen und fachlichen Grundlagen sowie die Struktur und Inhalte des Leitfadens im Rahmen einer PowerPoint-Präsentation zusammen. Ausgehend von den gesetzlichen Grundlagen für den vorsorgenden Bodenschutz sowie den daraus abzuleitenden fachlichen Zielen beschrieb sie die sich daraus ergebenden Konsequenzen, wonach erhebliche Beeinträchtigungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und damit auch des Bodens zu vermeiden und vermeidbare Eingriffe auszugleichen seien. Hier setze der nun vorgelegte Leitfaden an, indem er ein Bewertungssystem beschreibe, mit dem sowohl der quantitative als auch der qualitative Bodenverlust bewertet werden könne. Auf dieser Grundlage ließe sich dann der Ausgleichsbedarf ermitteln.

Frau Dr. Frey-Wehrmann beschrieb die Methodik, in der der Leitfaden künftig angewendet werden solle:

Ausgehend von der Beschreibung und Bewertung des Ist-Zustandes sowie der Beschreibung und Bewertung des Plan-Zustandes werde unter Anlegung verschiedener differenzierter Kriterien ein Abgleich vorgenommen, aus dem die Intensität des Eingriffes sowie die daraus abzuleitenden Ausgleichsforderungen ermittelt würden. Im Wesentlichen gehe es dabei um eine Bestandsaufnahme des Bodeninventars (in der Regel auf der Grundlage der Bodenfunktionskarte), der Naturbelassenheit im Ist-Zustand sowie einer genauen Aufnahme der Flächenverteilungen im Gebiet des Vorhabens. Um dies zu konkretisieren, erläuterte Frau Dr. Frey-Wehrmann anhand eines konkreten Beispiels (Campus Melaten) die Umsetzung dieser Methodik, die im Ergebnis zur Ermittlung eines konkreten Ausgleichsbedarfs führt.

Wie auch die Vertreterin und Vertreter aller Fraktionen begrüßte die Vorsitzende Ratsfrau Göddenhenrich den vorgestellten Leitfaden und unterstrich ihrerseits die Bedeutung des Themas. Herr Grooten betonte, dass das Beispiel Campus Melaten gezeigt habe, wie hoch der Flächenbedarf für Maßnahmen und Ausgleich sei. Es müsse ein dringendes Ziel für Politik und Verwaltung sein, den Verbrauch insbesondere neuer Flächen zu reduzieren und verstärkt nach Alternativen, zum Beispiel bei der Nutzung von Brachen, zu suchen. Ratsfrau Dr. Wolf erkundigte sich bei der Verwaltung, wie es um die Umsetzungsmöglichkeiten, insbesondere die Verfügbarkeit von Boden für Ausgleichsmaßnahmen stehe. Hierzu erläuterte Herr Wiezorek, dass es in der Tat bisweilen schwierig sei, Flächen, die für Ausgleichsmaßnahmen besonders geeignet seien, erwerben zu können. Teilweise werde versucht, über die Investoren an entsprechende Flächen zu kommen. Im Übrigen werde der Ausgleich auf bereits vorhandenen Flächen realisiert. Herr Wiezorek führte aus, dass der Ausgleich möglichst multifunktional konzipiert werde, damit auf einer Fläche unterschiedliche Umweltbelange, für die Ausgleich geschaffen werden müsse, berücksichtigt würden. Nach aktueller Einschätzung könne er versichern, dass derzeit noch ausreichend städtische Flächen für mögliche Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stünden.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschloss einstimmig: Der „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in das Schutzgut Boden - Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für Planungs- und Genehmigungsverfahren in Aachen“ soll zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des vorsorgenden Bodenschutzes bei allen raumwirksamen Planungsprozessen und Genehmigungsverfahren durch die Untere Bodenschutzbehörde angewandt werden. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der „Aachener Leitfaden zur Bewertung von Eingriffen in das Schutzgut Boden - Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für Planungs- und Genehmigungsverfahren in Aachen“ sollzur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des vorsorgenden Bodenschutzes bei allen raumwirksamen Planungsprozessen und Genehmigungsverfahren durch die Untere Bodenschutzbehörde angewandt werden.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Boden ist eine wertvolle und nicht vermehrbare Ressource, nur über einen schonenden und nachhaltigen Umgang mit dem Boden kann es gelingen, auch für künftige Generationen den Boden als notwendige Existenz- und Lebensgrundlage zu erhalten und zu sichern. Hierbei sind die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, die Wiedernutzung industrieller Brachflächen, die Förderung der Innenentwicklung sowie die Schonung besonders wertvoller und schutzwürdiger Böden wichtige Instrumente einer nachhaltigen Flächenentwicklung.

Nach § 1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) sind die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren,und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Ergänzend steht in § 1 LbodSchG NRW, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen ist und Böden, welche die natürlichen Bodenfunktionen und die Archivfunktionen im besonderen Maße erfüllen, besonders zu schützen sind. Dieser Grundsatz ist auch in der Bodenschutzklausel des Baugesetzbuches (§ 1a
Abs. 2 BauGB) verankert.

Die Belange des Bodens sind in allen raumwirksamen Planungsprozessen und Genehmigungsverfahren von Bedeutung. So sind u.a. gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt zu berücksichtigen.§ 1a Abs. 3 BauGB regelt, dass unvermeidbare Eingriffe auszugleichen sind.

Während für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft die Stadt Aachen bereits 1990 (2006 aktualisiert) eine Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (Schwerpunkt im Bereich des Arten- und Biotopschutzes) herausgegeben hat, fehlte für das Schutzgut Boden bisher ein fachlich fundiertes Verfahren zur Bewertung von Eingriffen.

2008 wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Hochschulerweiterung Campus Melaten“ durch die Arbeitsgemeinschaft der Büros ahu AG/BKR in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Umwelt ein allgemeines Bewertungssystem für das Schutzgut Boden entwickelt.

Dieses auf der Grundlage der Ergebnisse der Bodenfunktionskarten (AUK 20.09.2011) entwickelte Bewertungssystem ist Gegenstand des erarbeiteten Leitfadens. Es werden sowohl die rechtlichen als auch die fachtechnischen Rahmenbedingungen dargestellt.

Das Bewertungssystem ermöglicht, neben dem quantitativen Bodenverlust, d.h. den reinen Flächenverbrauch , auch den qualitativen Bodenverlust über den Grad der Schutzwürdigkeit der Böden vor und nach dem Eingriff zu bemessen und zu bewerten. Damit einhergehend kann der Ausgleichsbedarf direkt abgeleitet werden. Die Bilanzierung des Eingriffes sowie die Ermittlung des

Ausgleichsbedarfs erfolgen anhand eines Punktwertverfahrens. Bodenschutzbezogene Ausgleichsmaßnahmen werden im Leitfaden benannt.

In allen zukünftigen raumwirksamen Prozessen erfolgt durch die Fachverwaltung eine Prüfung und Bewertung der Umweltauswirkungen weiterhin getrennt nach den einzelnen Schutzgütern. Durch weitmögliche Auswahl multifunktionaler Ausgleichsmaßnahmen wird sich der Ausgleichsbedarf i.d.R. an dem am stärksten betroffenen Schutzgut orientieren.

Schlussfolgerung / Ausblick

Mit dem Leitfaden als fachliches Instrument zur Bewertung von Eingriffen in das Schutzgut Boden wird dem vorsorgendenBodenschutz auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben Rechnung getragen. Der Leitfaden ermöglicht es, die Belange des Bodens in die Planungsprozesse und Genehmigungsverfahren einzubringen und trägt damit maßgeblich zu deren Rechtssicherheit bei.

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Metadaten

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Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 04.09.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 23:58