4. September 2012 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
TOP 3Öffentlich

Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Aachen 2013 (ABK 2013)

FB 61/0708/WP16 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Einleitend wies Herr Beyer im Auftrag der Finanzverwaltung den Ausschuss darauf hin, dass noch nicht klar sei, ob in den einzelnen Haushaltsjahren das im Konzept genannte Finanzvolumen auch tatsächlich zur Verfügung gestellt werden könne.

Auf Anfrage von Ratsfrau Dr. Wolf nach den geplanten überdurchschnittlich hohen Investitionssummen in den Jahren 2016 – 2018 erläuterte Herr Roland als Vertreter der STAWAG, dass es aus verschiedenen Gründen einen großen Investitionsstau gebe. Zum einen sei in den letzten Jahrzehnten eher weniger investiert worden, zum anderen werde seitens der Aufsichtsbehörde zunehmend die Auffassung vertreten, dass auch Schäden, die mittelschweren Schadensklassen zugeordnet seien, saniert werden müssten. Genaue Beträge könnten ohnehin noch nicht angegeben werden, da zum einen die Untersuchung des Kanalnetzes mittels Kamerabefahrung noch nicht abgeschlossen sei, zum anderen, weil die Untersuchungsergebnisse auch sehr uneinheitlich ausfallen würden. So würden im alten Kanalisationsbestand der Innenstadt erheblich mehr Schäden festgestellt als in den meisten Außenbereichen. Ebenfalls auf Anfrage von Ratsfrau Dr. Wolf erläuterte Herr Roland, dass für die Dimensionierung des Kanalnetzes die STAWAG zuständig sei. Diese berücksichtige selbstredend auch die Entwicklung von Starkregenereignissen, wobei Veränderungen in der Regel nur da möglich seien, wo neue Kanalnetze geplant würden.

Zur Frage nach der durchschnittlichen Verkehrsbelastung, die bei der Beurteilung der Trennkanalisation zugrunde gelegt würde, erläuterte Herr Roland, dass man von einer durchschnittlichen Belastung von ca. 300 PKW pro Tag als Unfallgrenze ausgehe. Die von Ratsfrau Dr. Wolf zitierten neueren Verwaltungsgerichtsurteile, in denen diese Unfallgrenze auf über 1.000 PKW pro Tag angehoben worden seien, hätten bislang keine Berücksichtigung gefunden.

Für die Fraktion Die Linke ging Herr Hoffmann darauf ein, dass in der Vergangenheit Kostenschätzungen zum Teil erheblich überschritten worden seien. Hierzu erläuterte Herr Roland, dass sich gegenüber dem Vorgängerkonzept von 2007 die Datengrundlage erheblich verbessert habe. Gleichwohl hätte auch den jetzigen Angaben keine konkrete Ausbauplanung zugrunde gelegen. Gewisse Unsicherheitsfaktoren, wie zum Beispiel die Baukostenentwicklung in den nächsten Jahren oder das Auffinden archäologischer Funde könnten auch künftig Ursachen für Kostensteigerungen sein.

Für die CDU-Fraktion zeigte sich Ratsherr Corsten mit dem Konzept sehr zufrieden. Man müsse einräumen, dass in der Vergangenheit zu wenig in das Kanalnetz investiert worden sei, was nun zu einem erhöhten Investitionsbedarf führe. Im Übrigen sähe er es als Vorteil, dass mit der nunmehr zuständigen STAWAG für die wichtige Aufgabe ein Partner gefunden sei, der mit dafür Sorge trage, dass die notwendigen Aufgaben ausgeführt würden.

Mit Blick auf zurückliegende Schadensereignisse infolge von Starkregen wies er darauf hin, dass einzelne Schäden durch eine bessere Kommunikation mit dem Wasserverband, der für die Steuerung einiger Regenrückhaltebecken zuständig sei, hätten vermieden werden können. Hier müsse eine Verbesserung angestrebt werden.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dankte Ratsherr Luczak der Verwaltung. Er sehe es als positiv, dass ein Anstieg der Investitionstätigkeit geplant sei, da dies mit Blick auf die Erfordernisse realistischer sei.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, das Abwasserbeseitigungskonzept 2013 zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, das Abwasserbeseitigungskonzept 2013 zu beschließen.

Der Rat beschließt das Abwasserbeseitigungskonzept 2013.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 53, Abs. 1, Ziffer 7, sowie Abs. 1a und 1b des Landeswassergesetzes (LWG) muss die abwasserbeseitigungspflichtige Gemeinde ein Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) erstellen. Die für die Genehmigung des ABK zuständige Behörde ist die Bezirksregierung Köln als Obere Wasserbehörde. Das ABK umfasst eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung, über die zeitliche Abfolge sowie über die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen. Das ABK ist alle sechs Jahre zu erarbeiten. Darüber hinaus muss im Falle von Änderungen in der Maßnahmendurchführung jährlich eine Aktualisierung vorgenommen werden. Das derzeitige ABK ist aus dem Jahre 2007 und umfasst eine Zeitspanne von 2007 bis 2012, es läuft zum 31.12.2012 aus. Mit der Bezirksregierung Köln wurde vereinbart, dass das neue ABK 2013 nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen und Fertigstellung einer gedruckten Fassung voraussichtlich Ende Oktober 2012 zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt wird, so dass es möglichst frühzeitig in 2013 genehmigt werden kann.

Die grundsätzlichen Inhalte des ABK wurden bereits mit der Bezirksregierung Köln wie auch der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aachen abgestimmt.

Mit dem Runderlass vom 08.08.2008 (RdErl. d. MUNLV [Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz]) ist eine neue "Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten der Gemeinden“ in Kraft getreten. Damit verbunden ist eine nunmehr vorgeschriebene, einheitliche, von den bisher erarbeiteten ABK erheblich abweichende Darstellungsform. Der Gesetzgeber hat damit einen landesweit einheitlichen Standard in Gestalt eines Datenbankformats vorgegeben, der zum einen den Prüfungsaufwand der zuständigen Bezirksregierungen erleichtert und zum anderen die jährlich erforderlichen Aktualisierungen auf elektronischem Wege ermöglicht. Abwasserbeseitigungskonzepte werden also jetzt schon nur noch in elektronischer Form erstellt, aktualisiert und auch elektronisch übermittelt.

Nicht im städtischen ABK 2013 enthalten sind die Maßnahmen im Bereich der Abwasserbehandlung und Sonderbauwerke im Mischsystem. Seit der Übertragung der Kläranlagen an den Wasserverband Eifel Rur (WVER) zum 01.04.2003 ist dieser dafür zuständig.

Die Investitionen in Abwassermaßnahmen belaufen sich nach dem vorliegenden ABK 2013 auf rd. 13,3 Mio. Euro netto (15,8 Mio. Euro incl. MwSt.) jährlich. Damit wird der in den Anlagen zum Betriebsführungsvertrag zwischen Stadt und Stawag ermittelte Investitionsumfang für eine wirtschaftliche Investitionstätigkeit nicht überschritten. Für die Geltungsperiode (2013 bis 2018) ergibt sich ein Investitionsvolumen von rd. 80 Mio. Euro netto (incl. MwSt.: rd. 95 Mio. Euro).

Zur Vorbereitung auf die Sitzungen wird das ABK 2013 in Form ausgedruckter Maßnahmentabellen sowie des erläuternden Textteils bereits vorab den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Dem Rat der Stadt Aachen wird empfohlen, in seiner Sitzung am 24.10.2012 das Abwasserbeseitigungskonzept zu beschließen.

Formularbeginn

Formularende

Formularende

Finanzielle Auswirkungen für die Erarbeitung des ABK werden sich im aktuellen Jahr wie auch in den Folgejahren nicht ergeben, da die Aufwendungen gemäß Betriebsführungsvertrag zwischen der Stadt Aachen und der Stawag vom 15.12.2005 im Betriebsführungsentgelt enthalten sind.

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Technische Details

Hauptdokument

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Metadaten

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Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Datum
Di., 04.09.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 23:58