4. September 2012 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 3Öffentlich

Aufhebung des Anschlusszwanges zur Nutzung des Fernheizwerkes der Deutschen Annington Rheinland GmbH

FB 23/0316/WP16 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Baal führt zunächst aus, dass sich die Politik bekanntermaßen schon sehr lange mit der Entwicklung des Preuswaldes beschäftige.

Bekannt sei zudem, dass in diesem Wohngebiet ungewöhnlich hohe Nebenkosten anfallen würden. Seine Fraktion halte daher den in der Vorlage vorgeschlagenen Weg für richtig und werde dem Beschlussvorschlag auch zustimmen.

Leider werde das Ergebnis den Mietern der Annington nicht zugute kommen.

Herr Moselage teilt für seine Fraktion mit, dass diese grundsätzlich der Aufhebung irgendeines Zwanges positiv gegenüber stehe und daher dem Beschlussvorschlag ebenfalls zustimmen werde.

Herr Kuckelkorn schließt sich für seine Fraktion dem Beschlussvorschlag an, da die Nebenkosten in diesem Wohngebiet für die Mieter eine unerträgliche Situation darstellen würden.

Frau Begoli begrüßt für ihre Fraktion ebenfalls den Beschlussvorschlag und signalisiert Zustimmung.

Beschluss

Nach Hinweis von Herrn Baal, nach Rechtskraft des Beschlusses die Anwohner zu informieren, damit jeder Wechselwillige die notwendige Information habe, stimmt der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss einstimmig der Aufhebung des Zwanges des Erbbauberechtigten zur Nutzung des Fernheizwerkes der Deutschen Annington Rheinland GmbH zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss stimmt der Aufhebung des Zwanges des Erbbauberechtigten zur Nutzung des Fernheizwerkes der Deutschen Annington Rheinland

GmbH zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In Erbbaurechtsverträgen aus dem Jahre 1970, seinerzeit geschlossen zwischen der GEHAG alsErbbauberechtigte und der Stadt Aachen als Grundstückseigentümerin, wurde geregelt, dass derErbbauberechtigte sich im Interesse der Reinerhaltung der Luft in der Wohnanlage unwiderruflich der zentralen Wärme- und Gebrauchwasserversorgung durch das Fernheizwerk der GEHAG zu bedienen hat.

Bei der Vergabe von Einzelerbbaurechten wurde diese Verpflichtung von allen Erbbauberechtigten übernommen.

Die jetzigen Erbbauberechtigten haben sich zu einer Bürgerinitiative zusammen geschlossen und über ihren Anwalt um Prüfung zum Ausstieg aus dieser Verpflichtung gebeten.

Der zugrundeliegende Erbbaurechtsvertrag beinhaltet die Verpflichtung der jeweiligen Erbbauberechtigten gegenüber dem Eigentümer, das Fernheizwerk der GEHAG bzw. ihres Rechtsnachfolgers zu nutzen. Aus dieser Verpflichtung ergibt sich als Kehrseite, dass die Nutzung dritter Fernwärmeanbieter aber dann möglich ist, wenn die Stadt Aachen diese einzelne Vertragspflicht der jeweiligen Erbbauberechtigten aufhebt.

Es ist beabsichtigt die insgesamt ca. 140 Erbbauberechtigten auf deren Wunsch aus der Verpflichtung zu entlassen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
Gremium
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Datum
Di., 04.09.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 23:58