Aufhebung des Anschlusszwanges zur Nutzung des Fernheizwerkes der Deutschen Annington Rheinland GmbH
FB 23/0316/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Baal führt zunächst aus, dass sich die Politik bekanntermaßen schon sehr lange mit der Entwicklung des Preuswaldes beschäftige.
Bekannt sei zudem, dass in diesem Wohngebiet ungewöhnlich hohe Nebenkosten anfallen würden. Seine Fraktion halte daher den in der Vorlage vorgeschlagenen Weg für richtig und werde dem Beschlussvorschlag auch zustimmen.
Leider werde das Ergebnis den Mietern der Annington nicht zugute kommen.
Herr Moselage teilt für seine Fraktion mit, dass diese grundsätzlich der Aufhebung irgendeines Zwanges positiv gegenüber stehe und daher dem Beschlussvorschlag ebenfalls zustimmen werde.
Herr Kuckelkorn schließt sich für seine Fraktion dem Beschlussvorschlag an, da die Nebenkosten in diesem Wohngebiet für die Mieter eine unerträgliche Situation darstellen würden.
Frau Begoli begrüßt für ihre Fraktion ebenfalls den Beschlussvorschlag und signalisiert Zustimmung.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss stimmt der Aufhebung des Zwanges des Erbbauberechtigten zur Nutzung des Fernheizwerkes der Deutschen Annington Rheinland
GmbH zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In Erbbaurechtsverträgen aus dem Jahre 1970, seinerzeit geschlossen zwischen der GEHAG alsErbbauberechtigte und der Stadt Aachen als Grundstückseigentümerin, wurde geregelt, dass derErbbauberechtigte sich im Interesse der Reinerhaltung der Luft in der Wohnanlage unwiderruflich der zentralen Wärme- und Gebrauchwasserversorgung durch das Fernheizwerk der GEHAG zu bedienen hat.
Bei der Vergabe von Einzelerbbaurechten wurde diese Verpflichtung von allen Erbbauberechtigten übernommen.
Die jetzigen Erbbauberechtigten haben sich zu einer Bürgerinitiative zusammen geschlossen und über ihren Anwalt um Prüfung zum Ausstieg aus dieser Verpflichtung gebeten.
Der zugrundeliegende Erbbaurechtsvertrag beinhaltet die Verpflichtung der jeweiligen Erbbauberechtigten gegenüber dem Eigentümer, das Fernheizwerk der GEHAG bzw. ihres Rechtsnachfolgers zu nutzen. Aus dieser Verpflichtung ergibt sich als Kehrseite, dass die Nutzung dritter Fernwärmeanbieter aber dann möglich ist, wenn die Stadt Aachen diese einzelne Vertragspflicht der jeweiligen Erbbauberechtigten aufhebt.
Es ist beabsichtigt die insgesamt ca. 140 Erbbauberechtigten auf deren Wunsch aus der Verpflichtung zu entlassen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht |
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Technische Details
ID: 52936
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=52936
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses
- Gremium
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum
- Di., 04.09.2012
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Geändert
- 24.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 23:58