Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 - Süsterfeld - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen- Mitte im Bereich zwischen der Süsterfeldstraße und den Bahnanlagenhier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
FB 61/0697/WP16-1 · Entscheidungsvorlage
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 - Süsterfeld - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen- Mitte im Bereich zwischen der Süsterfeldstraße und den Bahnanlagenhier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
im Ratsinformationssystem anzeigenBeratung
Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, nimmt nicht an der Abstimmung teil und verlässt den Sitzungssaal.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 Süsterfeld zur Kenntnis.
Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus beschließt er die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 - Süsterfeld - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen- Mitte im Bereich zwischen der Süsterfeldstraße und den Bahnanlagengem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung sowie die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB61/0621/WP16 Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
FB61/0697/WP16 Ergebnis der Offenlage und der Behördenbeteiligung
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.07.2011 die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 683 Süsterfeld - sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte mit Beschluss vom 20.07.2011 aus bezirklicher Sicht die Empfehlung hierzu ausgesprochen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 19.09.2012 bis einschließlich 30.09.2011. Zeitgleich wurde die Beteiligung der Behörden und der übrigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
In der Sitzung vom 15.03.2012 hat sich der Planungsausschuss mit dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligungen befasst und folgenden Beschluss gefasst:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 683 Süsterfeld - in der vorgelegten Fassung.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat am 14.03.2012 über die Angelegenheit beraten und einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die parallel verlaufende Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB erfolgten in der Zeit vom 10.04.2012 bis einschließlich 14.05.2012.
Der Planungsausschuss wird sich am 30.08.2012 mit dem Ergebnis der Offenlage und der Beteiligung der Behörden beschäftigen, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird am 29.08.2012 darüber beraten.
Über das Ergebnis dieser Beratungen wird in der Ratssitzung berichtet.
Weitere Dokumente (2)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 52938
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=52938
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 05.09.2012
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 24.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 24. Februar 2026 um 00:01