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III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A -Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Eckener Straße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweghier: Satzungsbeschlussgem. § 10 Abs. 1 BauGB

FB 61/0702/WP16-1 · Entscheidungsvorlage

III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A -Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Eckener Straße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweghier: Satzungsbeschlussgem. § 10 Abs. 1 BauGB

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Beigeordnete Nacken erläutert, dass die Vorlage aufgrund weiteren Abstimmungsbedarfs hinsichtlich der Verkehrserschließung verwaltungsseitig zurückgezogen und in der nächsten Ratssitzung beraten werden soll. Zwischenzeitlich habe man eine Lösung zur Zufriedenheit aller Beteiligten finden können, diese müsse aber noch einer rechtssicheren Formulierung zugeführt werden.

Die Mitglieder des Rates der Stadt stimmen der Vertagung zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 828 A zur Kenntnis.

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Weiterhin beschließt der Rat der Stadt die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A -Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Eckener Straße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweg

gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlage FB61/0702/WP16 – Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung – einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - ist seit dem 11.01.2007 rechtskräftig. Aufgrund der sich in absehbarer Zeit ändernden Erschließungssituation und dem Wunsch eines Eigentümers, die Zufahrt zu seinem Grundstück zu verschieben, hatte die Verwaltung vorgeschlagen, den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern.

Der Planungsausschuss hatte darauf hin in seiner Sitzung am 15.03.2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 828 A vereinfacht zu ändern und die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2, Nr. 2 Baugesetzbuch an dieser III. Änderung zu beteiligen. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hatte am 14.03.2012 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

Von der Bebauungsplanänderung sind 2 Grundstückseigentümer betroffen, beide wurden im Rahmen der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung beteiligt.

Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Bebauungsplanänderung nicht betroffen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand wird sich am 29.08.2012 mit dem Ergebnis der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung befassen, der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 30.08.2012 damit befassen.

Über das Ergebnis dieser Beratungen wird in der Ratssitzung berichtet.

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Technische Details

Hauptdokument

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Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 05.09.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
24. Februar 2026 um 00:01