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Parken am RathausplatzAntrag der SPD-Bezirksfraktion vom 20.05.2012

FB 61/0698/WP16 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Die Herren Bezirksvertreter Werner und Dautzenberg schlagen vor, die Höchstparkdauer des Parkplatzes am Rathausplatz vor den Häusern 6 und 8 auf 2 Stunden zuerhöhen, um eine Verdrängung des Parkverkehrs Richtung Parkstraße zu reduzieren und längere Aufenthalte in den umliegenden Geschäften, z.B. Optiker, Friseur, zu ermöglichen.

Herr Dautzenberg stellt den Ergänzungsantrag, durch das Aufbringen von Parkmarkierungen die Zahl der Stellplätze insgesamt zu erhöhen.

Herr Bezirksvertreter Rothe spricht sich ebenfalls für eine Erhöhung der Höchstparkdauer von 2 Stunden aus und kann sich der Anregung von Herrn Dautzenberg bzgl. der Markierungen auf dem hinteren Parkplatz anschließen.

Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne bittet um Prüfung, ob auf dem vorderen Parkplatz tatsächlich zwei Taxistände notwendig seien.

Nach einer kurzen Diskussion, in der noch einmal die Ausdehnung der Parkzeit auf alle bewirtschafteten Parkplätze rund um den Rathausplatz besprochen wurde, vertreten alle Fraktionen die Auffassung, dass eine Differenzierung sinnvoll ist und die zeitliche Begrenzung von 1h in den Parkbuchten am Rathausplatz beibehalten werden soll.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Höchstparkdauer für den öffentlichen Parkplatz gegenüber den Häusern Parkstraße 6 und 8 auf 2 h zu erweitern. Darüber hinaus soll durch Parkmarkierungen auf diesem Parkplatz mehr Parkraum geschaffen werden. Der Antrag gilt damit als erledigt. Abstimmung: einstimmig

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag der SPD-Bezirksfraktion gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich gibt an, dass Parkplatzsuchende und Geschäftsleute die kurze Höchstparkdauer von einer Stunde rund um den Rathausplatz bemängeln. Sie beantragt daher einen Sachstandsbericht über die gegenwärtige Parksituation im Bereich des Rathausplatzes und Vorschläge zur Verbesserung.

Am 15.12.2010 hat die Bezirksvertretung Aachen-Richterich die Ausdehnung des bewirtschafteten Parkens rund um den Rathausplatz auf den Parkplatz gegenüber Parkstraße 6 und 8 beschlossen. Hierbei wurde die bereits bestehende zeitliche Befristung übernommen. Unter Auslage der Parkscheibe darf werktags zwischen 7 und 19 Uhr für maximal eine Stunde geparkt werden.

Die angrenzende Parkstraße liegt mit Ausnahme des Parkplatzes gegenüber der Häuser 6 und 8 nicht im bewirtschafteten Bereich. Der Parkdruck dort ist als moderat zu bezeichnen, da die angrenzende Wohnbebauung überwiegend über Stellplätze auf dem Privatgrundstück verfügt. Auch die Gebäude Rathausplatz 4 und 5 verfügen über eigene Stellplätze, so dass auch für diese Anwohner die Möglichkeit besteht, ihre Fahrzeuge wohnungsnah abzustellen.

Die zeitliche Befristung hat generell zur Folge, dass Dauerparker, die nicht über private Stellplätze verfügen, in freie Bereiche ausweichen. Dieser Effekt tritt hauptsächlich über Tag auf, da zu den Nachtzeiten keine zeitliche Höchstdauer festgelegt wurde.

Die zulässige Höchstparkdauer wird in Abhängigkeit der vor Ort vorhandenen Geschäfte und der typischen Aufenthaltsdauer der Kunden und Besucher festgelegt. Eine kurze Zeitspanne führt zu einem hohen Wechsel, so dass entsprechend viele Kunden die Möglichkeit erhalten in unmittelbarer Nähe zum Geschäft zu parken. Eine länger gewählte Zeitspanne reduziert die Wechselfrequenz, was zu einem vermehrten Ausweichen in nicht bewirtschaftete Bereiche führt.

Bereits jetzt besteht die Möglichkeit, für insgesamt 1.30 h zu parken. Dies resultiert aus der Regelung, dass die Parkscheibe bei Ankunft immer auf die nächste volle halbe Stunde einzustellen ist. Dadurch ergibt sich die o.g. Maximalzeit. Erfahrungsgemäß werden mit dieser Zeitspanne die meisten Erledigungen und Termine abgedeckt. Da die Ziele am Rathausplatz in unmittelbarer Nähe zu den Parkmöglichkeiten liegen, entfallen längere Wegezeiten.

Bei Terminen, bei denen im Voraus ersichtlich ist, dass die zulässige Höchstparkdauer nicht ausreicht, können zeitlich unbefristete Parkplätze in der näheren Umgebung in Anspruch genommen werden. Die dadurch entstehenden Wegezeiten können bereits bei der Terminplanung einkalkuliert werden.

Dennoch ist eine Verlängerung der Höchstparkdauer am Standort Rathausplatz denkbar. Diese sollte jedoch 2 h nicht überschreiten.

Die Verwaltung empfiehlt die bestehende Regelung beizubehalten, um die jetzige hohe Wechselfrequenz beizubehalten.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Weitere Dokumente (1)

Antrag SPD-Fraktion
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Technische Details

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Metadaten

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Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Datum
Mi., 12.09.2012
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
24. Februar 2026 um 00:07