26. September 2012 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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VI. Änderung Bebauungsplan Nr. 555 - Stiftstraße/Promenadenstraße --Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB-Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB-Empfehlung zum Satzungsbeschluss

FB 61/0732/WP16 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555 – Stiftstraße/Promenadenstraße- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die VI. Änderung des BebauungsplanesNr. 555-Stiftstraße/Promenadenstraße- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555-Stiftstraße/Promenadenstraße- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

VI. Änderung Bebauungsplan Nr. 555 -Stiftstraße/Promenadenstraße-

hier: Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung

Empfehlung zum Satzungsbeschluss

1.Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

Am 14.06.2012 beschloss der Planungsausschuss, nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen Mitte am 09.05.2012, die öffentliche Auslegung der VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555

-Stiftstraße/Promenadenstraße- (s. Vorlage FB 61/0662/WP16).

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die parallel verlaufende Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs.2 BauGB erfolgten in der Zeit vom 09.07.2012 bis einschließlich 13.08.2012.

Der Architektenbeirat hatte in seiner Sitzung am 12.01.2012 eine positive Beurteilung des Vorhabens abgegeben.

2.Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2)BauGB

Während der öffentlichen Auslegung wurde eine Eingabe eingereicht. Die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung sind in der Anlage beigefügt. Die Anregung führte nicht zu einer Änderung der Planung.

3.Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Parallel wurden 14 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt, von denen keiner eine Anregung zur Planung abgegeben hat, die sich auf die Änderung des Bebauungsplanes bezog.

4.Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Durch die VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 555-Stiftstraße/Promenadenstraße- soll Planungsrecht geschaffen werden für den geplanten Umbau bzw. die Aufstockung des C&A-Gebäudes am Willy-Brandt-Platz.

Es ist vorgesehen, den derzeit eingeschossigen Vorbau um drei Geschosse aufzustocken und den hinteren Teil des Gebäudes durch ein zusätzliches Geschoss zu ergänzen.

Eine Änderung des Bebauungsplanes ist erforderlich, da die Planung nicht den bisherigen Festsetzungen entspricht. Statt der bislang festgesetzten Geschosszahlen werdennun maximale Gebäudehöhen festgesetzt. Außerdem wird die überbaubare Grundstücksfläche (Baulinien, Baugrenzen) an die Planung angepasst.

Darüber hinaus wurden die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des für diesen Bereich derzeitig gültigen Bebauungsplans Nr. 555 übernommen.

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wurde ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

Finanzielle Auswirkung bestehen für die Stadt Aachen nicht.

Die Verwaltung empfiehlt, für die VI. Änderung des Bebauungsplanes Nr.555-Stiftstraße/Promenadenstraße- den Satzungsbeschluss zu fassen

Abstimmungsergebnis

Einstimmig

Weitere Dokumente (6)

Anl.3_B-Plan
1.1 MB · PDF
Anl.4_SF
150.0 KB · PDF
Anl.5_Begründung
182.3 KB · PDF
Anl.6_Abwägung
274.7 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

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Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 17
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Datum
Mi., 26.09.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
24. Februar 2026 um 00:10