Gestaltungshandbuch - Innenstadt Aachen - öffentlicher Raum
FB 61/0714/WP16 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Für die Verwaltung führt Frau Nacken aus, dass die vorliegende Version des Gestaltungshandbuches keiner substantiellen Änderungen bedürfe. Ergänzend geht Frau Springer-Ranft darauf ein, dass aufgrund des großen Abstimmungsbedarfs eine längere Entwicklungszeit notwendig gewesen sei. So seien z.B. die Ideen und Standards des barrierefreien Bauens eingeflossen. Weiterhin seien noch redaktionelle Änderungen notwendig, die noch bearbeitet und zeichnerisch umgesetzt werden müssten.
Inhaltliche Änderungen wie z.B. der Vorschlag, Masten von Leuchten vor dunklem Hintergrund hell zu streichen, könnten in der vorliegenden Ausgabe nicht berücksichtigt werden. Da das Handbuch als „lose Blattsammlung“ herausgegeben werde, könne dies in einer der nächsten Versionen berücksichtigt werden.
Das vorliegende Handbuch würde aber noch mit den drei folgenden Punkten ergänzt:
-Ergänzung des Vorwortes
-Korrekturen im Bereich der Skizzen
-Erläuterungen und Schemazeichnungen zur Barrierefreiheit in Teil 3 des Gestaltungshandbuches und Registerergänzung
Von der CDU- Fraktion bemängelt Frau Breuer die lange Zeitdauer zwischen der Beauftragung der Entwicklung eines Gestaltungshandbuches im Jahr 2007 bis zum heutigen Zeitpunkt.
Frau Nacken erläutert, dass es eine Überschneidung gegeben habe, mit der Entwicklung der Standards für das barrierefreie Bauen. Da das Gestaltungshandbuch eine geringere Priorität genieße, wäre es zu dem längeren Entwicklungszeitraum gekommen.
Frau Breuer äußert sich positiv, dass das Gestaltungshandbuch ein gewisses Maß an Flexibilität böte und betont, dass dies notwendig sei.
Herr Blum von der FDP-Fraktion hält bestimmte Richtlinien für notwendig, das Gestaltungshandbuch ginge ihm jedoch zu weit. Der Eingriff sei zu stark. Die notwendige Flexibilität fehle.
Frau Strack von der SPD-Fraktion merkt an, dass eine lebensgerechte Gestaltung erreicht werden solle. So solle im Handbuch das Leitsystem für Sehbehinderte erläutert werden. Auch fehle Ihr ein Hinweis auf die Gestaltung der Stadtmöblierung für behinderte Menschen. Diese müssten so gestaltet sein, dass sie auch von Behinderten oder älteren Menschen genutzt werden können.
Weiterhin fehle ihr die Angabe der Richtlinien, nach denen das Gestaltungshandbuch entwickelt worden sei.
Auch Herr Clingen von der CDU-Fraktion kritisiert die zu dezidierte Festlegung auf bestimmte Typen im Handbuch.
Für die Verwaltung führt Frau Springer-Ranft aus, dass es keine Festlegung auf bestimmte Hersteller gebe. Lediglich der Typ werde festgelegt. Eine Ausnahme gebe es bei der Beleuchtung. Durch den Kooperationsvertrag mit der Stawag sei dies notwendig, da die Stawag intern eine Festlegung getroffen hätte, an die auch die Stadt durch den Kooperationsvertrag gebunden sei.
Dies wird nochmals durch Frau Nacken bestätigt.
Von der Fraktion Grüne begrüßt Herr Ferrari, dass es sich bei dem vorgelegten Gestaltungshandbuch nicht um ein „Schnittbogenmuster“ handele. Auch andere große Städte hätten solche Gestaltungsrichtlinien. Als Negativbeispiel führt er die Steppenbergsiedlung an. Er begrüßt das Gestaltungshandbuch und betont, dass Ausnahmen von den Richtlinien sinnvoll seien.
Herr Servos (SPD-Fraktion) geht nochmals auf die Festlegung des Beleuchtungstyps ein und betont, dass dies unproblematisch sei.
Es sollten jedoch die Planungsgrundlagen im Gestaltungshandbuch erwähnt werden. Hierzu wendet Frau Springer-Ranft von der Verwaltung ein, dass entsprechende Angaben innerhalb der Verweise bereits gemacht worden seien. Auch Frau Nacken gibt an, dass entsprechende Angaben bereits vorhanden seien, sagt jedoch eine nochmalige Prüfung zu.
Der Vorsitzende Herr Jahn ergänzt den Beschlussentwurf der Verwaltung mit den Punkten: Ergänzung des Vorwortes, Korrekturen im Bereich der Skizzen, Erläuterungen und Schemazeichnungen zur Barrierefreiheit in Teil 3 des Gestaltungshandbuches und Registerergänzung und Prüfauftrag, weitere Planungsgrundlagen ins Handbuch aufzunehmen.
Sodann lässt er über den geänderten Beschlussentwurf abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht zum Gestaltungshandbuch zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, bei zukünftigen Projekten im öffentlichen Raum der Innenstadt die vorgestellten Gestaltungsstandards zu Grunde zu legen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht zum Gestaltungshandbuch zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, bei zukünftigen Projekten im öffentlichen Raum der Innenstadt die vorgestellten Gestaltungsstandards zu Grunde zu legen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht zum Gestaltungshandbuch zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, bei zukünftigen Projekten im öffentlichen Raum der Innenstadt die vorgestellten Gestaltungsstandards zu Grunde zu legen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die Klarheit der räumlichen Struktur der Aachener Innenstadt wird im derzeitigen Erscheinungsbild mittels entsprechender Boden- und Raumelemente nicht durchgehend unterstützt. Die Gestaltungselemente des öffentlichen Raumes bedürfen einer Überarbeitung und Systematisierung.
Daher wurde bereits 2002 im Innenstadtkonzept neben einer Vielzahl städtebaulicher Maßnahmen die Empfehlung zur Erarbeitung eines Kompendiums zur Gestaltung gegeben.
In Zeiten verstärkter Bauentwicklung gab es immer wieder Bestrebungen, die öffentlichen Räume der Innenstadt einheitlich zu gestalten, mit typischen Straßenprofilen, in der Dimensionierung und auch in der Wahl der Beläge.
Später kamen ausgewählte Ausstattungselemente, für Aachen entwickelte Leuchten und Poller hinzu.
Inzwischen prägen eine Vielfalt von Oberflächen, Ausstattungselementen und Gestaltungsprinzipien das Bild. Zum Teil entsprechen die Elemente nicht mehr den modernen Ansprüchen unserer Stadt.
Aktuelle Anforderungen an Barrierefreiheit, Umweltschonung, verbesserte Aufenthaltsmöglichkeiten, Angstfreiheit und Sicherheit, Kosteneffizienz und Dauerhaftigkeit sind zukünftig stärker zu berücksichtigen.
Eine umfassende Betrachtung des öffentlichen Raumes unter diesen Aspekten und den jeweiligen Ausstattungen fehlte bisher- das vorliegende Gestaltungshandbuch soll diese Lücke schließen.
2007 wurde daher das Dresdener Planungsbüro Rehwaldt Landschaftsarchitekten mit der Erstellung des Gestaltungshandbuchs beauftragt. Es wurde in enger Kooperation mit den zuständigen Fachbereichen der Verwaltung erarbeitet.
Die Drucklegung des Gestaltungshandbuches wurde auf Grund der aktuellen Diskussion zur Barrierefreiheit aufgeschoben, bis alle mit der Kommission Barrierefreies Bauen abgestimmten Standards eingearbeitet werden konnten.
Zielsetzung
Im vorliegenden Handbuch werden für den Bereich innerhalb des Alleenringes und die Sternstraßen
(z.B. Krefelder Str. oder Lütticher Str.) ins Umland nun grundsätzliche gestalterische Leitlinien formuliert, raumtypische Qualitäten benannt und ortsbezogen herausgearbeitet.
Es gibt einen schnellen und umfassenden Überblick zu den immer wiederkehrenden Gestaltungsfragen im öffentlichen Raum in Aachen mit konkreten und praktikablen Anwendungsfällen.
Gleichzeitiges Anliegen ist es, die Ausstattungsvielfalt gezielt einzuschränken und die Standards qualitätvoll weiter zu entwickeln.
Das Handbuch soll fortlaufend aktualisiert werden (z.B. die Ergebnisse zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, die Materialauswahl bei Radwegen oder aktuelle Standards zur Ausstattung) und ist deshalb als Ordner mit Einzelblättern konzipiert.
Der Geltungsbereich des Gestaltungshandbuchs beschränkt sich auf den Innenstadtbereich, der durchden Alleenring begrenzt wird. Allein die Sternstraßen und der Campusbereich reichen darüber hinausund werden ebenfalls betrachtet.
Bei Planungen von Standard-Straßenräumen außerhalb des Untersuchungsraumes soll das Handbuch als Grundlage und Empfehlung dienen.
Die Vorgaben des Gestaltungshandbuchs beziehen sich ausschließlich auf die Gestaltung des innerstädtischen Standard-Straßenraumes und erheben nicht den Anspruch, Lösungen für Bereiche
aufzuzeigen, die mit ihrer besonderen städtebaulichen oder gestalterischen Bedeutung eine individuellePlanung erfordern. Solche besonderen Straßen werden im Handbuch als Straße mit Sonderstatusbezeichnet.
Die den Aachener Stadtkern prägenden Themen Platzgrün, gebäudeorientiertes Licht und Wasser,
bzw. Quellen werden im Rahmen dieses Handbuchs typologisch nicht betrachtet, da es sich bei diesenGestalt gebenden Elementen um Sonderentwicklungen überwiegend in Platzbereichen handelt.
Auswirkungen
Das vorliegende Gestaltungshandbuch ist in erster Linie die Grundlage für verwaltungsbestimmtes Planen und Bauen, weitere Zielgruppen sind aber alle an Planungen im öffentlichen Raum Beteiligten.
Die formulierten Standards sind bindend für die Innenstadt, empfehlend aber für das gesamte Stadtgebiet und auch Projekte, die zwar privat initiiert sind, aber als halböffentlich und dem öffentlichen Bereich zugehörig wahrgenommen werden.
Die gestalterischen Vorschläge stellen ein derzeitiges Optimum dar unter den Maßgaben Materialeinsatz, Barrierefreiheit, Energieeffizienz, Umweltschonung, Zertifizierung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen und Preisgestaltung- und sind daher auch die Meilensteine für jeweils zu prüfende optimierende Weiterentwicklungen.
Konkrete finanzielle Auswirkungen sind jeweils projektbezogen zu bestimmen.
Die Fraktionen erhalten einen Vorabzug des Gestaltungshandbuchs.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Konkrete finanzielle Auswirkungen sind jeweils projektbezogen zu bestimmen.
Die gegenwärtigen Standards zur barrierefreien Gestaltung sind Bestandteil des Gestaltungshandbuches.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 53243
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=53243
Hauptdokument
Hauptdokument
Vorlage.pdf
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sondersitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 27.09.2012
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 24.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 24. Februar 2026 um 00:12