2. Oktober 2012 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 4.2.1Öffentlich

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen /Verpflichtungsermächtigungen – Haushaltsjahr 2012Herrichtung der Häuser Hansmannstr. 30 und 32 als Übergangsheim für Flüchtlinge

FB 50/0202/WP16-1 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Süsterfeldstr. 99/Neubau zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, die Häuser Hansmannstr. 30 und 32 in das Sondervermögen des E 26 zu übertragen und für die Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen. Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt seine Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 150.000 € beim PSP-Element 5-100803-200-00100-990-1 „Herrichtung Übergangsheim Hansmannstraße“ zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Süsterfeldstr. 99/Neubau zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, die Häuser Hansmannstr. 30 und 32 in das Sondervermögen des E 26 zu übertragen und für die Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen.

2.Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Süsterfeldstr. 99/Neubau sowie zur Herrichtung der Häuser Hansmannstr. 30 und 32 für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Kenntnis.

3.Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Süsterfeldstr. 99/Neubau zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, die Häuser Hansmannstr. 30 und 32 in das Sondervermögen des E 26 zu übertragen und für die Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen.

4.1Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Süsterfeldstr.

99/Neubau zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, die Häuser Hansmannstr. 30 und 32 in das Sondervermögen des E 26 zu übertragen und für die Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen.

4.2Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt seine Zustimmung zur Genehmigung einer

außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 150.000 € beim PSP-Element 5-100803-200-00100-990-1 „Herrichtung Übergangsheim Hansmannstraße“ zu erteilen.

5.Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, die Häuser Hansmannstr. 30 und 32 in das Sondervermögen des E 26 zu übertragen und für die Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen.

6.1Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Süsterfeldstr. 99/Neubau zur Kenntnis und beschließt, die Häuser Hansmannstr. 30 und 32 in das Sondervermögen des E 26 zu übertragen und für die Unterbringung von Flüchtlingen herrichten zu lassen.

6.2Der Rat erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 150.000 € beim PSP-Element 5-100803-200-00100-990-1 „Herrichtung Übergangsheim Hansmannstraße“.

Erläuterungen

Erläuterungen:

s. Ausführungen zur Vorlage FB 50/0202/WP16

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2012

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2012

Ansatz 2013 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2013 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

50.000 €

*530.000 €

490.000 €

530.000 €

540.000 €

Ergebnis

0

-50.000 €

-530.000 €

-490.000 €

-530.000 €

-540.000 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-50.000 €

+40.000 €

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2012

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2012

Ansatz 2013 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2013 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

30.344 €

30.344 €

182.061 €

182.061 €

1.577.862€

3.459.159€

Abschreibungen

800 €

800 €

2.400 €

30.000 €

20.800 €

560.800 €

Ergebnis

-31.144 €

-31.144 €

-184.461 €

-212.061 €

-4.019.959 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0€

-27.600 €

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

* In der Finanzplanung war die Maßnahme für das Jahr 2015 berücksichtigt. Die ursprüngliche Kostenschätzung belief sich auf 530.000 €. Wegen der Dringlichkeit wird die Herrichtung nun vorgezogen.

Für das HHJ 2012 ist eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 150.000 € bereit zu stellen. Diese kann durch eine zeitliche Verschiebung von Bauarbeiten im Zusammenhang mit der 4. Gesamtschule gedeckt werden.

Die Verpflichtungsermächtigung wird im HHJ 2013 kassenwirksam werden. Die Kassenwirksamkeit ist aufgrund der Verschiebung von Bauarbeiten im Zusammenhang mit der 4. Gesamtschule ebenfalls gedeckt.

Die entsprechenden Mittel sind bei den o.a. finanziellen Auswirkungen berücksichtigt.

Technische Details

Hauptdokument

Hauptdokument

Vorlage.pdf

Metadaten

TOP
Ö 4.2.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 02.10.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
24. Februar 2026 um 00:13