4. Oktober 2012 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Bebauungsplan Nr. 945 - Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweghier: Offenlagebeschluss

FB 61/0733/WP16 · Entscheidungsvorlage

Bebauungsplan Nr. 945 - Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweghier: Offenlagebeschluss

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Schlick legt dar, dass aus dem Bezirk die Anregung gekommen sei, den Adalbertsteinweg in den Planbereich einzubeziehen, um dem hier existierenden Problem der Wohnungsprostitution entgegenwirken zu können.

Frau Melcher erläutert hierzu, dass das Instrument des Bebauungsplanes nicht geeignet sei, um illegalen Nutzungen Einhalt zu gebieten, hier wäre eher ordnungsbehördliches Eingreifen notwendig.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 945 - Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg in der vorgelegten Fassung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 945 - Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 945- Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg in der vorgelegten Fassung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Bebauungsplan Nr. 945 - Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg

hier: Offenlagebeschluss

1.Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

Am 19.04.2012 erfolgte im Planungsausschuss nach vorheriger Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 18.04.2012 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 945 – Elsassstraße -.Ziel des Bebauungsplanes ist die Steuerung von Vergnügungsstätten im Plangebiet.

2.Offenlagebeschluss

Entsprechend der im Plangebiet heute vorhandenen Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe soll im Bebauungsplan ein Mischgebiet festgesetzt werden. Vergnügungsstätten mit den Zweckbestimmungen Sex-Darbieten und/oder Sex-Filme und/oder Sex-Videovorführungen sowie Spielhallen und Vergnügungsstätten, die zur Erzielung von Gewinnen durch Wetten o.ä. dienen und Einrichtungen, die dem Aufenthalt und / oder der Bewirtung von Personen dienen und in denen gleichzeitig Glückspiele nach § 284 Strafgesetzbuch, Wetten, Sportwetten, oder Lotterien angeboten werden sollen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden, da diese Nutzungen einen sog. „Trading-Down-Effekt“ zur Folge haben können.

Da sich bereits durch die Ansiedlung mehrerer Wettbüros der Charakter der Elsassstraße negativ verändert hat, besteht die Gefahr, dass sich weitere Nutzungen ansiedeln können, die diese Entwicklung noch verstärken können. Hierzu gehören neben den Spielhallen auch Sexkinos, Bordelle und bordellartige Nutzungen einschließlich der Wohnungsprostitution. Da sie den gleichen „Trading-Down-Effekt“ zur Folge haben können, sollen auch diese Nutzungen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll dazu beitragen, dass der ursprüngliche Quartierscharakters wieder hergestellt wird. Durch den Ausschluss der o.g. Vergnügungsstätten besteht die Möglichkeit, entsprechende Anträge ablehnen zu können, sodass andere Nutzungen, wie Gastronomie und Einzelhandel bessere Ansiedlungsvoraussetzungen vorfinden.

Zu berücksichtigen ist aber, dass es derzeit keine planungsrechtliche Regelungsmöglichkeit gibt, Wettbüros zu verhindern, die nicht die Kriterien einer Vergnügungsstätte erfüllen. Dies ist nur dann der Fall, wenn die kommerzielle Unterhaltung der Besucher im Vordergrund steht bzw. wenn Anreize zum Verbleib vorhanden sind.

Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 945- Elsassstraße - zwischen Elsassplatz und Adalbertsteinweg den Offenlagebeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (5)

Anl.1_Übersichtsplan
135.1 KB · PDF
Anl.2_Luftbild
1.6 MB · PDF
Anl.4_SF
135.8 KB · PDF
Anl.5_Begr
143.0 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

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Vorlage.pdf

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 13
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 04.10.2012
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
24.2.2026
Inhalt abgerufen
24. Februar 2026 um 00:14